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Copyright Directive & Animexx Animexx, Animexx, Artikel 13

Autor:  animexx

Wir haben mitbekommen, dass auch euch die neue Copyright Directive sehr beschäftigt und nach einigem Überlegen entschieden, dass wir uns dazu äußern möchten.
Es geht vor allem um Artikel 11, Artikel 12 und Artikel 13, die in der Kontroverse stehen.

Wer sich bereits mit diesem Thema auseinander gesetzt hat, weiß aus dem Web (Julia Reda zu dem Thema), dass es bestimmte Vorgaben gibt, von denen auch wir betroffen wären. Für alle anderen möchten wir hier einen kurzen Einblick geben.

Die Copyright Directive soll unter anderem die Seitenbetreiber, die einen kommerziellen Nutzen durch ihre Webseite haben, dazu verpflichten, bei allen Urhebern Lizenzen einzukaufen. Es wird nicht genauer definiert, wer diese Urheber sind oder ob das nur EU-weit oder weltweit gilt.
Sollte dies nicht möglich sein, sind diese Seitenbetreiber angehalten zu verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf ihrer Webseite gepostet werden kann.
Leider definieren Artikel 13 und Artikel 11 nicht genau, wen genau diese Regelungen treffen werden. Zur Debatte steht, dass sämtliche Webseiten, die Einnahmen durch Werbung generieren, betroffen sein sollen. Wir würden also auch darunter fallen.

Eine Ausnahme sieht Artikel 13 und Artikel 11 nach aktuell bekannten Leaks nicht vor.
Auch die Sonderregelungen (weniger als 5 Mio. Nutzer pro Monat, weniger als 10 Mio. Umsatz pro Jahr und die Seite muss jünger als 3 Jahre sein) würden uns nicht schützen, da alle drei Kriterien erfüllt sein müssen, um ausgenommen zu werden. Jünger als drei Jahre wird schwierig für uns, denn wir betreiben unsere Website nun schon seit fast 20 Jahren.

Artikel 13 sieht vor, dass wir die Lizenzen von Dingen kaufen sollen, die auf unserer Plattform gepostet werden können. Artikel 11 sieht scheinbar vor, dass wir Abgaben an Verwerter bezahlen (während Artikel 12 vorsieht, dass Verwerter wieder Tantiemen der Urheber einnehmen dürfen, was der Bundesgerichtshof erst für unberechtigt erklärt hatte) müssen, damit Bilder und Textsnippets angezeigt werden dürfen.

Mehr Schutz (FAZ macht deutlich) für Kreative ist unsere Ansicht nach immer etwas Gutes. Gerade wir als Plattform, die die Möglichkeit bietet, euren Content hochzuladen und mit der Welt zu teilen, stehen hinter dem Urheberschutz.
Artikel 13 klingt also erst mal gut. Lizenzen kaufen, um Urheber zu unterstützen und euch die Möglichkeit geben, lizenziertes Material zu posten? Das würde Tür und Tor für ein neues Animexx öffnen!

Praktisch ist das aber kaum umsetzbar, weil jeder Mensch, in dem Moment, in dem er etwas „erschafft“ ein Urheber ist (Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt), ganz abgesehen von der finanziellen Seite, die wir vermutlich nicht tragen können und das es dennoch weiterhin nicht erlaubt ist, urheberrechtlich geschütztes Material zu posten. Dementsprechend müssten wir sicherstellen, dass kein Inhalt gepostet werden kann, von dem wir keine Lizenz besitzen.

Was müsste kontrolliert werden?

Jeder Bereich, in dem ihr etwas der Öffentlichkeit zugänglich machen könnt, müsste kontrolliert werden.
Das heißt, jeder Weblog-Eintrag, jedes Fanwork, jeder Foren- oder Zirkel-Beitrag, jedes RPG-Posting und jeder Gästebuch-Eintrag würde darunter fallen.

Wie würden wir das tun?

Eine genaue Möglichkeit wie die Inhalte der Plattform sicher stellt, dass kein lizenziertes Material hochgeladen wird, lässt Artikel 13 offen. Auch wenn viel von Uploadfiltern gesprochen wird, so steht dieser für uns nicht zur Debatte, da wir uns diesen wahrscheinlich nicht leisten können und er kein verlässlicher Ersatz für eine Freischaltung im alten Sinne wäre.

Was tun wir als Verein, um unsere Website weiterhin anbieten zu können?

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest welche Maßnahmen getroffen werden (müssen), sollte die neue Copyright Directive beschlossen werden. Wir werden euch natürlich informieren, falls wir selbst von den Auswirkungen betroffen sein sollten. Darüber hinaus möchten wir euch wissen lassen, dass wir grundsätzlich absolut für den Schutz der Urheber und deren Werke sind, allerdings bereitet uns die aktuell viel kritisierte Fassung der Richtlinien, sowie die öffentliche Diskussion etwas Kopfschmerzen. Wir denken daher, dass eine erneute Verhandlung und ggf. auch eine Anpassung der Richtlinie für alle Beteiligten deutlich zielführender sein wird, als ein unveränderter Beschluss der vorgelegten Fassung.

Da wir Anfragen zur Verwendung unseres Logos erhalten haben: Ihr könnt unser Logo bei Kundgebungen bzw. Demonstrationen gerne verwenden. Wenn ihr sonstige Bilder von Animexx nutzen möchtet, fragt bitte vorher die jeweiligen Urheber um Erlaubnis.

Demonstrationen finden EU-weit am 23.03.2019 statt.

Hier findet ihr mehr Informationen:

Interview mit Axel Voss
Artikel 13 – RA Solmecke
Artikel 11 – RA Solmecke
EU Anti-Terror-Richtlinie
Rechnungsbeispiel Uploadfilter
Warum Google Artikel 13 nicht will
EU Urheberrechtsreform Artikel 12
Kreativwirtschaft lehnt Artikel 13 ab
Brief an deinen Abgeordneten
Votum der Abgeordneten

Copyright Directive & Animexx Animexx, Animexx, Artikel 13

Autor:  animexx

Wir haben mitbekommen, dass auch euch die neue Copyright Directive sehr beschäftigt und nach einigem Überlegen entschieden, dass wir uns dazu äußern möchten.
Es geht vor allem um Artikel 11, Artikel 12 und Artikel 13, die in der Kontroverse stehen.

Wer sich bereits mit diesem Thema auseinander gesetzt hat, weiß aus dem Web (Julia Reda zu dem Thema), dass es bestimmte Vorgaben gibt, von denen auch wir betroffen wären. Für alle anderen möchten wir hier einen kurzen Einblick geben.

Die Copyright Directive soll unter anderem die Seitenbetreiber, die einen kommerziellen Nutzen durch ihre Webseite haben, dazu verpflichten, bei allen Urhebern Lizenzen einzukaufen. Es wird nicht genauer definiert, wer diese Urheber sind oder ob das nur EU-weit oder weltweit gilt.
Sollte dies nicht möglich sein, sind diese Seitenbetreiber angehalten zu verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf ihrer Webseite gepostet werden kann.
Leider definieren Artikel 13 und Artikel 11 nicht genau, wen genau diese Regelungen treffen werden. Zur Debatte steht, dass sämtliche Webseiten, die Einnahmen durch Werbung generieren, betroffen sein sollen. Wir würden also auch darunter fallen.

Eine Ausnahme sieht Artikel 13 und Artikel 11 nach aktuell bekannten Leaks nicht vor.
Auch die Sonderregelungen (weniger als 5 Mio. Nutzer pro Monat, weniger als 10 Mio. Umsatz pro Jahr und die Seite muss jünger als 3 Jahre sein) würden uns nicht schützen, da alle drei Kriterien erfüllt sein müssen, um ausgenommen zu werden. Jünger als drei Jahre wird schwierig für uns, denn wir betreiben unsere Website nun schon seit fast 20 Jahren.

Artikel 13 sieht vor, dass wir die Lizenzen von Dingen kaufen sollen, die auf unserer Plattform gepostet werden können. Artikel 11 sieht scheinbar vor, dass wir Abgaben an Verwerter bezahlen (während Artikel 12 vorsieht, dass Verwerter wieder Tantiemen der Urheber einnehmen dürfen, was der Bundesgerichtshof erst für unberechtigt erklärt hatte) müssen, damit Bilder und Textsnippets angezeigt werden dürfen.

Mehr Schutz (FAZ macht deutlich) für Kreative ist unsere Ansicht nach immer etwas Gutes. Gerade wir als Plattform, die die Möglichkeit bietet, euren Content hochzuladen und mit der Welt zu teilen, stehen hinter dem Urheberschutz.
Artikel 13 klingt also erst mal gut. Lizenzen kaufen, um Urheber zu unterstützen und euch die Möglichkeit geben, lizenziertes Material zu posten? Das würde Tür und Tor für ein neues Animexx öffnen!

Praktisch ist das aber kaum umsetzbar, weil jeder Mensch, in dem Moment, in dem er etwas „erschafft“ ein Urheber ist (Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt), ganz abgesehen von der finanziellen Seite, die wir vermutlich nicht tragen können und das es dennoch weiterhin nicht erlaubt ist, urheberrechtlich geschütztes Material zu posten. Dementsprechend müssten wir sicherstellen, dass kein Inhalt gepostet werden kann, von dem wir keine Lizenz besitzen.

Was müsste kontrolliert werden?

Jeder Bereich, in dem ihr etwas der Öffentlichkeit zugänglich machen könnt, müsste kontrolliert werden.
Das heißt, jeder Weblog-Eintrag, jedes Fanwork, jeder Foren- oder Zirkel-Beitrag, jedes RPG-Posting und jeder Gästebuch-Eintrag würde darunter fallen.

Wie würden wir das tun?

Eine genaue Möglichkeit wie die Inhalte der Plattform sicher stellt, dass kein lizenziertes Material hochgeladen wird, lässt Artikel 13 offen. Auch wenn viel von Uploadfiltern gesprochen wird, so steht dieser für uns nicht zur Debatte, da wir uns diesen wahrscheinlich nicht leisten können und er kein verlässlicher Ersatz für eine Freischaltung im alten Sinne wäre.

Was tun wir als Verein, um unsere Website weiterhin anbieten zu können?

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest welche Maßnahmen getroffen werden (müssen), sollte die neue Copyright Directive beschlossen werden. Wir werden euch natürlich informieren, falls wir selbst von den Auswirkungen betroffen sein sollten. Darüber hinaus möchten wir euch wissen lassen, dass wir grundsätzlich absolut für den Schutz der Urheber und deren Werke sind, allerdings bereitet uns die aktuell viel kritisierte Fassung der Richtlinien, sowie die öffentliche Diskussion etwas Kopfschmerzen. Wir denken daher, dass eine erneute Verhandlung und ggf. auch eine Anpassung der Richtlinie für alle Beteiligten deutlich zielführender sein wird, als ein unveränderter Beschluss der vorgelegten Fassung.

Da wir Anfragen zur Verwendung unseres Logos erhalten haben: Ihr könnt unser Logo bei Kundgebungen bzw. Demonstrationen gerne verwenden. Wenn ihr sonstige Bilder von Animexx nutzen möchtet, fragt bitte vorher die jeweiligen Urheber um Erlaubnis.

Demonstrationen finden EU-weit am 23.03.2019 statt.

Hier findet ihr mehr Informationen:

Interview mit Axel Voss
Artikel 13 – RA Solmecke
Artikel 11 – RA Solmecke
EU Anti-Terror-Richtlinie
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Warum Google Artikel 13 nicht will
EU Urheberrechtsreform Artikel 12
Kreativwirtschaft lehnt Artikel 13 ab
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