Thread: ne 6!! < Fanart-Spam-Laberthread >
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Eröffnet am: 08.08.2007 00:49 Letzte Reaktion: 16.07.2019 17:34 Beiträge: 34275 Status: Offen |
Unterforen: - Fanart - Labern |
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| Doch doch, das ist schon ein und dasselbe Lied, das Deutschlandlied - Nationalhymne ist aber nur die 3. Strophe. XD Lustige Sache. |
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| in japan gibts noch die todesstrafe... ich würd echt gern mal nach amerika *_* chicago <3 aber london fänd ich auch toll..und dann in nen geilen punkschuppen XDD |
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| > ich würd echt gern mal nach amerika *_* chicago <3 > > aber london fänd ich auch toll..und dann in nen geilen punkschuppen XDD Ich würd lieber ins Britische Museum. Muhar. England im Frühjahr ist schön, die Gärten im Süden waren so toll. Amerika ... Toll, jetzt will ich wieder mal verreisen. |
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| > in japan gibts noch die todesstrafe... Die wurde jetzt wieder (indirekt) mit dem Vertrag von Lissabon in der EU eingeführt. ;) |
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| > > in japan gibts noch die todesstrafe... > > Die wurde jetzt wieder (indirekt) mit dem Vertrag von Lissabon in der EU eingeführt. ;) Bitte was? Widerspricht an und für sich ja nur der Tatsache, dass eine der Beitrittsbedingungen lautet, dass die Todesstrafe abgeschafft sein muss, da diese die Würde des Menschen verletzt... Und natürlich das Leben das höchste Schutzgut darstellt. Edit: Ich hab mal kurz gegooglet und muss sagen: SCHWACHSINN. Die Tötung stellt die absolute Ausnahme dar, und zwar im Falle zur Zerschlagung von Aufständen und im Kriegsfall. Wenn man einen Aufstand zerschlägt, kann es schon mal vorkommen, dass aufgrund eines Fehleinsatzes der Mittel jemand ums Leben kommt, aber die Ausnahme gestattet doch nicht die Tötung der Aufständer an sich! |
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| Zuletzt geändert: 20.10.2009 22:40:19 | |||||||
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> Bitte was?Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. * Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es erlaubt wird, selbst wenn es ein Ausnahmefall sein sollte. ;) Das ist auch schon alles. |
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| Zuletzt geändert: 20.10.2009 22:43:49 | |||||||
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| Die Frage ist immer, wie man "Aufstand" auslegt. Man könnte das durchaus so interpretieren, dass, wenn Demonstranten zum Beispiel ein paar Steine werfen, sie dafür zum Tode verurteilt werden dürften... |
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| > Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es erlaubt wird, selbst wenn es ein Ausnahmefall sein sollte. ;) Das ist auch schon alles. Du solltest vielleicht mal die Erläuterungen zum Artikel 2 selbst lesen und nicht allein auf diese Interpretation bzw. diese schlecht ausgelegte Erläuterung zum Artikel vertrauen. Einfach auf der Seite mal die Originaltextstellen aufrufen, da sieht das ganze nämlich gleich anders aus. Artikel 2 Absatz 2 EMRK: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Edit: man könnte auch sagen, diese Erläuterung definiert, wann eine Tötung _nicht_ Todesstrafe ist. |
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| Zuletzt geändert: 20.10.2009 22:52:06 | |||||||
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| > Die Frage ist immer, wie man "Aufstand" auslegt. > Man könnte das durchaus so interpretieren, dass, wenn Demonstranten zum Beispiel ein paar Steine werfen, sie dafür zum Tode verurteilt werden dürften... Dürfen sie eben nicht, es geht um die Mittel, die eingesetzt werden. Es heißt auch explizit Tötung und nicht Todesstrafe. Da gibts einen meilenweiten Unterschied. |
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| > Dürfen sie eben nicht, es geht um die Mittel, die eingesetzt werden. Es heißt auch explizit Tötung und nicht Todesstrafe. Da gibts einen meilenweiten Unterschied. Schön - dann dürfen sie eben, wenn irgendwer Steine wirft, in die Menge ballern, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Macht die Sache nicht besser.... o_o |
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| > Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es erlaubt wird, selbst wenn es ein Ausnahmefall sein sollte. ;) Natürlich ändert das was. Es ist doch eine Sache jemanden als Strafe für ein Verbrechen zu töten, oder wenn es passiert, weil man einen Aufstand rechtmäßig niederschlagen möchte. Es ist auch erlaubt jemanden in Notwehr umzubringen. Haben wir deswegen in Deutschland die Todesstrafe? Nein! Eben weil es unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Voraussetzungen sind. |
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| > > Dürfen sie eben nicht, es geht um die Mittel, die eingesetzt werden. Es heißt auch explizit Tötung und nicht Todesstrafe. Da gibts einen meilenweiten Unterschied. > > Schön - dann dürfen sie eben, wenn irgendwer Steine wirft, in die Menge ballern, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Macht die Sache nicht besser.... o_o Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? |
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| > Du solltest vielleicht mal die Erläuterungen zum Artikel 2 selbst lesen und nicht allein auf diese Interpretation bzw. diese schlecht ausgelegte Erläuterung zum Artikel vertrauen. > Einfach auf der Seite mal die Originaltextstellen aufrufen, da sieht das ganze nämlich gleich anders aus. Wer sagt denn, dass ich das nicht getan habe? Interpretation können in jegwede Richtung gehen... vielleicht bekommt das auch wer in den falschen Hals und handelt danach. -_- Das wollte ich damit sagen. |
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| > Wer sagt denn, dass ich das nicht getan habe? Interpretation können in jegwede Richtung gehen... vielleicht bekommt das auch wer in den falschen Hals und handelt danach. -_- Das wollte ich damit sagen. Deine Aussage klang sehr danach, zumal diese "Interpretation" nicht im mindesten Rechtskraft hat. Und wer genau soll das in den falschen Hals bekommen? Das was die EU macht, kratzt den einzelnen Bürger eigentlich nciht, die einzelnen Mitgliedsstaaten haben sich an die Gesetze und Richtlinien zu halten und im eigenen Lande umzusetzten. |
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| > Einfach auf der Seite mal die Originaltextstellen aufrufen, da sieht das ganze nämlich gleich anders aus. Kann mir mal wer die Quelle verlinken? Entweder ich bin zu doof zum suchen oder ich hab es gerade überlesen, als ich da drüber geschaut habe o_O |
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| > Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? Ich - ja. Die deutsche Polizei - hmm. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein groß angelegter Schussbefehl auf Demonstrationen kommt. *g* Wenn da aber irgendwer mal überreagiert und sich hinterher im Verfahren auf EU-Recht beruft, weil es sich ja um einen Aufstand gehandelt habe... (Und eventuell HABEN wir irgendwann so etwas wie einen Volksaufstand, wenn die Wirtschaft weiter so den Bach runter geht.) Eventuell käme er sogar damit durch. Also ich sehe die Sache sehr kritisch. Aber du kannst ja sicher mal juristisch erläutern, in welchen Fällen EU-Recht vor nationalem Recht (und Grundrechten) hat und wann nicht... Fände ich interessant. :) |
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| > > Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört? > > Ich - ja. > Die deutsche Polizei - hmm. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein groß angelegter Schussbefehl auf Demonstrationen kommt. *g* Wenn da aber irgendwer mal überreagiert und sich hinterher im Verfahren auf EU-Recht beruft, weil es sich ja um einen Aufstand gehandelt habe... (Und eventuell HABEN wir irgendwann so etwas wie einen Volksaufstand, wenn die Wirtschaft weiter so den Bach runter geht.) Eventuell käme er sogar damit durch. > Also ich sehe die Sache sehr kritisch. > Aber du kannst ja sicher mal juristisch erläutern, in welchen Fällen EU-Recht vor nationalem Recht (und Grundrechten) hat und wann nicht... Fände ich interessant. :) Ich könnte dir sicher was erläutern, aber dazu habe ich jetzt nicht den Kopf. Ist das Thema hier morgen noch aktuell, dann gerne. Ich blättere auch gerne nochmal in meinen Büchern nach, dass ich hier auch garantiert keinen Unsinn verzapfe. EIgentlich basiert unser gesamtes Rechtssystem auf dem Grundsätzen Vorbehalt und Vorrang des Rechts, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dass irgendso ein Oberdepp wie der liebe Herr, dem wir unsere tolle einseitig betrachtete deutsche Geschichte zu verdanken haben, die Gesetze zu seinen Zwecken missbraucht, kann allerdings leider immer passieren, wenn die Situation entsprechend ungünstig ist. Sollte natürlich durch einige Vorkehrungen verhindert werden, aber die Titanic war ja auch unsinkbar... Wenn ihr hier jetzt noch diskutieren wollt, wünsche ich euch viel Spaß dabei, ich verziehe mich jetzt in mein Bett. Nachti :) |
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| > > Einfach auf der Seite mal die Originaltextstellen aufrufen, da sieht das ganze nämlich gleich anders aus. > > Kann mir mal wer die Quelle verlinken? Entweder ich bin zu doof zum suchen oder ich hab es gerade überlesen, als ich da drüber geschaut habe o_O Gerne noch vorm Schlafen gehen^^ http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html |
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| Die Seite hatte ich vorhin auch gesehen. Hatte nur den Link zum Originaltext dadrunter übersehen >.< Spät, müde und so... Da steht ja ganz klar: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um Klingt für mich erstmal wie ein Notwehrrecht, nur für den Staat und erweitert. |
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| > Ich könnte dir sicher was erläutern, aber dazu habe ich jetzt nicht den Kopf. Ist das Thema hier morgen noch aktuell, dann gerne. Ich blättere auch gerne nochmal in meinen Büchern nach, dass ich hier auch garantiert keinen Unsinn verzapfe. Wenn es morgen nicht mehr hier aktuell sein sollte, kannst du mir auch gerne eine ENS schicken. Es interessiert mich. > EIgentlich basiert unser gesamtes Rechtssystem auf dem Grundsätzen Vorbehalt und Vorrang des Rechts, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Theoretisch, ja. ^^ > Dass irgendso ein Oberdepp wie der liebe Herr, dem wir unsere tolle einseitig betrachtete deutsche Geschichte zu verdanken haben, die Gesetze zu seinen Zwecken missbraucht, kann allerdings leider immer passieren, wenn die Situation entsprechend ungünstig ist. Sollte natürlich durch einige Vorkehrungen verhindert werden, aber die Titanic war ja auch unsinkbar... Die Frage ist immer, wie viele Mißbrauchsmöglichkeiten es gibt. Und erfahrungsgemäß findet sich immer irgendein A***loch, das gut gemeinte Gesetze ausnutzt und mißbraucht. Zum Beispiel Abmahnungen - die waren mal dazu da, um Konflikte unbürokratisch beizulegen und die Gerichte zu entlasten. In der Praxis sieht es aber so aus, dass sich einige Leute bereichern, indem sie ahnungslose Privatpersonen durch fiktiv hoch angesetzte Streitwerte abzocken. Um Extreme wie besagten Herrn zu verhindern, sollte man also dafür sorgen, dass gerade so wichtige Gesetzespunkte so formuliert werden, dass es keinen Spielraum für Unklarheiten und Auslegungen gibt. Ansonsten WIRD es eines Tages jemanden geben, der H4ler, die gegen die Halbierung ihres Regelsatzes protestieren, zum Abschuss freigibt. Dass das Gesetz nicht so GEMEINT ist, ist mir völlig klar - aber es bietet eben Mißbrauchsmöglichkeiten. > c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".> > Klingt für mich erstmal wie ein Notwehrrecht, nur für den Staat und erweitert. So ist es auch gemeint, davon gehe ich aus. ^^ Aber Punkt c) ist das Problem - ich sehe nirgends eine Garantie, dass nicht irgendwann mal jemand eine Demonstration, bei der es ein bisschen eskaliert, als "Aufruhr" einstuft und entsprechend handelt. Die Begriffe "Aufruhr" und "Aufstand" sind so schwammig, dass eben schon ein paar Leute, die mit Pflastersteinen werfen, darunter fallen könnten... |
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| > Klingt für mich erstmal wie ein Notwehrrecht, nur für den Staat und erweitert. Klingt für mich als Laien auch so. Man beachte vor allem die Verwendung der Begriffe "rechtswidrig" und "rechtmäßig". In Verbindung mit z.B. den Grundrechten und weiteren Gesetzen, wie wir sie in Deutschland haben (und vermutlich auch in den meisten anderen EU-Ländern), die genau diese Rechtmäßigkeiten und Rechtswidrigkeiten festlegen (z.B. (friedliche) Versammlungsfreiheit), ist doch alles paletti. |
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| > In Verbindung mit z.B. den Grundrechten und weiteren Gesetzen, wie wir sie in Deutschland haben (und vermutlich auch in den meisten anderen EU-Ländern), die genau diese Rechtmäßigkeiten und Rechtswidrigkeiten festlegen (z.B. (friedliche) Versammlungsfreiheit), ist doch alles paletti. Ich erinnere daran, dass einige Leute, die beim G8-Gipfel (friedlich) protestiert hatten, flugs zu Terroristen erklärt wurden, damit man ihre Wohnungen durchsuchen konnte... Alles paletti? o_o |
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| > Ich erinnere daran, dass einige Leute, die beim G8-Gipfel (friedlich) protestiert hatten, flugs zu Terroristen erklärt wurden, damit man ihre Wohnungen durchsuchen konnte... Alles paletti? o_o Davon weiß ich nichts. Aber wie wurde das von offizieller Seite gerechtfertigt? |
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| > Davon weiß ich nichts. Aber wie wurde das von offizieller Seite gerechtfertigt? Bildung einer terroristischen Vereinigung. Im Nachhinein war das natürlich nicht haltbar - ich empfehle diese Lektüre: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/04/bgh-g-8-durchsuchungen-waren-rechtswidrig/ Und wenn nach DEM Prinzip dann auch "Aufstände" definiert werden - sind die Schüsse dann eben erst mal gefallen. Tötungen können eben, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen sollten, nicht rückgängig gemacht werden. Deswegen sehe ich die Sache ja auch so kritisch - das Vertrauen auf verhältnismäßige Reaktionen ist meinerseits nicht vorhanden. Wenn man ein paar Demonstranten (unter denen zugegebenermaßen auch Randalierer waren), gleich als TERRORISTEN einstuft (was mMn eben noch eine ganz andere Größenordnung ist), kann man eben auch eine eskalierte Demo als "Aufstand" definieren... Wie gesagt, ich sehe keine Garantie, dass das nicht auch passieren kann. |
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| > > Davon weiß ich nichts. Aber wie wurde das von offizieller Seite gerechtfertigt? > > Bildung einer terroristischen Vereinigung. > Im Nachhinein war das natürlich nicht haltbar - ich empfehle diese Lektüre: > http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/04/bgh-g-8-durchsuchungen-waren-rechtswidrig/ > > Und wenn nach DEM Prinzip dann auch "Aufstände" definiert werden - sind die Schüsse dann eben erst mal gefallen. Tötungen können eben, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen sollten, nicht rückgängig gemacht werden. Richtig. Bei der ganzen Diskussion ging es aber darum, wie es rechtlich aussieht, nicht, ob sich an diese Gesetze gehalten wird. Und davon bin ich ausgegangen. Bewusst oder grob fahrlässig gegen bestehende Gesetze verstoßen ist etwas anderes als vorhandene Gesetzeslücken ausnutzen, und die Diskussion vorhin hatte ich zumindest so verstanden, dass es darum geht, wie sich die EU-Gesetzgebung AUSLEGEN lässt, ergo: Gesetzeslücken. Klar, passiert ist passiert, aber zumindest können dann die Verantwortlichen rechtmäßig (da haben wir's wieder) zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür sind Gesetze da, weil der Idealfall "alle halten sich dran" nicht immer eintritt. > Deswegen sehe ich die Sache ja auch so kritisch - das Vertrauen auf verhältnismäßige Reaktionen ist meinerseits nicht vorhanden. Wenn man ein paar Demonstranten (unter denen zugegebenermaßen auch Randalierer waren), gleich als TERRORISTEN einstuft (was mMn eben noch eine ganz andere Größenordnung ist), kann man eben auch eine eskalierte Demo als "Aufstand" definieren... Wie gesagt, ich sehe keine Garantie, dass das nicht auch passieren kann. "Eskalierte Demo" ist aber auch sehr beschönigend formuliert. Ich sage nichts gegen Demos an sich, aber "ein paar Leute, die mit Pflastersteinen werfen" sehe ich nicht als unkritisch oder als Opfer. Vielleicht hast du ja mal einen Pflasterstein abbekommen und fandest das nicht so schlimm, aber ich persönlich fände es in dem Fall gerechtfertigt von Polizeiseite (oder wer auch immer zuständig ist), einzugreifen. Wie, ist eine andere Sache. Und falls das jetzt keinen Sinn ergeben hat, liegt das wahrscheinlich daran, dass es nach Mitternacht ist und ich in der letzten halben Stunde immer noch kein Jura studiert hab. |
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| > Richtig. Bei der ganzen Diskussion ging es aber darum, wie es rechtlich aussieht, nicht, ob sich an diese Gesetze gehalten wird. Und davon bin ich ausgegangen. Bewusst oder grob fahrlässig gegen bestehende Gesetze verstoßen ist etwas anderes als vorhandene Gesetzeslücken ausnutzen, und die Diskussion vorhin hatte ich zumindest so verstanden, dass es darum geht, wie sich die EU-Gesetzgebung AUSLEGEN lässt, ergo: Gesetzeslücken. Klar, passiert ist passiert, aber zumindest können dann die Verantwortlichen rechtmäßig (da haben wir's wieder) zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür sind Gesetze da, weil der Idealfall "alle halten sich dran" nicht immer eintritt. Allerdings sollten Gesetze im Idealfall so formuliert sein, dass sie keinen so großen Deutungsspielraum lassen, der geradezu dazu einlädt, Formulierungen mal eben ein bisschen zu dehnen... Gerade, wenn es um Leben und Tod geht (also Dinge, die sich nicht rückgängig machen lassen!), DARF es keine so offensichtlichen Gesetzeslücken und schwammigen Formulierungen, die quasi alles Mögliche bedeuten können, geben. > "Eskalierte Demo" ist aber auch sehr beschönigend formuliert. Ich sage nichts gegen Demos an sich, aber "ein paar Leute, die mit Pflastersteinen werfen" sehe ich nicht als unkritisch oder als Opfer. Vielleicht hast du ja mal einen Pflasterstein abbekommen und fandest das nicht so schlimm, aber ich persönlich fände es in dem Fall gerechtfertigt von Polizeiseite (oder wer auch immer zuständig ist), einzugreifen. Wie, ist eine andere Sache. Hey, ich hab nicht gesagt, dass es okay wäre und nicht dagegen vorgegangen werden sollte! Aber dann bitte mit einem rechtsstaatlichen Verfahren, und nicht mit Freifahrtschein-Tötungsgenehmigung... Man kann nicht sagen "die sind halt selber Schuld, wenn sie abgeknallt werden" - ganz ehrlich, in so einem Land möchte ich nicht leben. Übrigens: die klassischen Demo-Pflasterstein-Werfer sind meistens nach dem Prinzip vorgegangen, Gewalt nur gegen Dinge anzuwenden, nicht gegen Menschen... Wenn sie Menschen bewerfen, wäre auch nach vorheriger Rechtslage einiges mit Notwehr zu rechtfertigen, dafür brauchts keine neuen EU-Gesetze. ^^ Stichwort ist eben auch hier: Verhältnismäßigkeit. Und Menschenwürde. Mir fehlt zum Beispiel auch eine Beschränkung der erlaubten Tötungen bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen... Nehmen wir mal als Beispiel einen Haufen militanter Nichtraucher, die während einer ihrer Demos einen Zigarettenautomaten anzünden. Aufruhr? Sicherlich. Gefahr? Nein. Darf man die Leute dann einfach töten, anstatt sie zu verhaften und wegen Sachbeschädigung anzuzeigen? (Zugegeben, das wäre eine EXTREME Auslegung. Aber leider keine unmögliche...) Hier in Hamburg zünden zum Beispiel irgendwelche Leute immer wieder Autos an. Ist ne Serie. In dem Zusammenhang ist übrigens auch schon das böse Wort "Terrorismus" gefallen... Also das wird wirklich inflationär verwendet. (Wahrscheinlich handelt es sich um ein paar durchgeknallte Kiddies, nicht aber um eine terroristische Vereinigung...) Und ich bin SEHR für eine Bestrafung der Täter - aber strikt gegen eine Abschussgenehmigung. Dazwischen liegen Welten. |
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| ok... ich hätte wohl wissen müssen, das ein satz hier so ne welle auslösen kann... ich muss zugeben, das es schon ne weile her liegt, das ich das auf wikipedia gelesen habe... gott sei dank hab ich nicht weiter ausgeholt g8 gipfel... n kumpel von nem internetbekannten hat dort durch nen wasserwerfer eins seiner augen verloren.. das war das einzige, was mir jetzt spontan dazu einfiel (und ich hab mir jetzt nicht alles hier durchgelesen) bitte vergesst nicht, euch zwischen all den hitzigen diskussionen lieb zu haben ;_;' |
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| Naja, man muss schon sagen, dass diese Erläuterung zum Gesetz keinen Freifahrtschein gibt einfach Meschen abzuknallen O.o Sondern schlicht und ergreifend erläutert, dass es nicht unter die "Todesstrafe" fällt, wenn während dem Einsatz von Maßnahmen Menschenleben gefährdet werden, sprich durch Schlagstöcke, Wasserwerfer und was da noch so eingesetzt wird. (Ist ja nicht unmöglich, dass man mit dem Schlagstock am Nacken an einer unglücklichen Stelle getroffen wird und dann wars das.) Ich möchte natürlich nicht herunterspielen, dass Gesetze nicht immer wirklich jeden Einzelfall abdecken können. Deswegen muss man sie manchmal auslegen (Sofern ein Auslegungsspielraum überhaupt besteht), von abstrakt-generell zum Einzelfall. Hierzu sei übrigens noch gesagt, dass die Grundrechts-Charta keinen rechtsbindenden Charakter hat(!), sondern derzeit nur als Prüfmaßstab am Europäischen Gerichtshof gilt und praktisch aus der Schnittsumme der Verfassungen (incl. Grundrechte) der ersten Mitgliedstaaten und der Menschenrechtskonvention verfasst wurde (was daran liegt, dass sich einige Mitglieder sträuben schriftlich festgelegte Grundrechte anzuerkennen, da deren System Jahrhunderte lang ohne Schriftlichkeit auskam...ist zumindest das, was mein Dozent erzählt hat). Womit wir eigentlich schon beim sog. Primären Gemeinschaftsrecht wären. Das besteht nämlich aus den gesicherten Grundrechten und den Inhalten aus den Verträgen, die die Grundfreiheiten, zB. der Freie Wahrenverkehr, Niederlassungsfreiheit, etc. bestimmen. Danach folgen die Sekundären Gemeinschaftsrechte. Sie bestehen aus Verordnungen und unseren geliebten Richtlinien (und Empfehlungen). Die Verordnungen gelten unmittelbar für jeden. Sie werden jedoch nicht häufig benutzt und ich habe daher gerade auch kein passendes Besispiel. Von wesentlich größerer Bedeutung sind dagegen die Richtlinien. Diese richten sich an die jeweiligen Staaten und müssen innerhalb bestimmter Fristen in Nationales Recht umgesetzt werden. Hier zu nennen ist zB. das Gleichstellungsgesetz. Wer darin blättert, kann den kleinen Satz lesen "Dieses Gesetz dient zur Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG" lesen. Weitere Besispiele wäre zB. diese alberne Gurken-Richtlinie, die es glaub gar nimmer gibt. Heißt also für die Normenhieryrchie: EU-Recht geht zwar vor, vernichtet eigenes Recht nicht. Zudem regelt das EU-REcht nur wenige Dinge direkt, heißt dass das Nationale Recht weiter bestand hat. Und sollte jemals eine rechtwidrige Verordnung o.ä. getroffen werden, gibt es immernoch die möglichkeit Klage zu erheben. Was die Grundrechts-Charta nochmal angeht: Sie wird eigentlich nur aktuell, wenn jemand mit seiner Klage bis zum EuGH hochgeht. Ansonsten gilt immer das Nationale Grundrecht. >bitte vergesst nicht, euch zwischen all den hitzigen diskussionen lieb zu haben ;_;' Keine Sorge, wir pflaumen uns ja nicht an oder so^^ ganz sachliche Diskussion. *knuff* |
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| Zuletzt geändert: 21.10.2009 10:38:46 | |||||||
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| ich bin grad mega pissed -__- ich hab erfahren, dass mein freund nächste woche wochenenddienst hat und demnach nciht nach hause kommt. ich hasse bundeswehr. sowas beknacktes.. wie kann man sich dafür interessieren -__- und er kommt immer mit dem tollen geldaspekt. das bringt ihm nur nichts, wenn er den rest seines lebens allein lebt -__-'' und mir nicht, wenn er nie da ist. ich hasse das. evtl will er sich für 4 jahre verpflichten. ich krieg die krise. der bekommt von meinem leben doch gar nichts mehr mit -.- boah hoffentlich verplichtet der sich nicht -__- 4 jahre sind mir so viel. das is ja nochmal so lang, wie wir jetzt zusammen sind. das kann ich nciht gebrauchen -.- hälfte unserer gemeinsamen zeit haben wir uns nie gesehn oder was? ne danke -.- |
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| > ich bin grad mega pissed -__- Ohje :( Kann ich gut verstehen, wäre ich an deiner Stelle auch. Ich versteh ja sowieso nicht, wie man freiwillig zur Bundeswehr gehen kann...hätte da so gar kein Bock drauf. Geld ist natürlich ne feine Sache (zahlen die da so viel?), aber auch nicht alles im Leben. Ich wär echt enttäuscht von meinem Freund, wenn er für 4 Jahre zum Bund gehen würde :/ Man will sich doch eine gemeinsame Zukunft aufbauen und Zeit miteinander verbringen. Hast du mal in Ruhe mit ihm gesprochen und ihm gesagt, dass du nicht willst, dass er sich verpflichtet? |
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