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Einzelposting: ne 6!! < Fanart-Spam-Laberthread >


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Von:    KiwiChameleon 20.10.2009 22:41
Betreff: ne 6!! < Fanart-Spam-Laberthread > [Antworten]
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> Bitte was?

Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *

Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es erlaubt wird, selbst wenn es ein Ausnahmefall sein sollte. ;) Das ist auch schon alles.
Wir sind 99% Schimpansen und 60% Bananen.

Pimping my Copic Marker Tutorial. ;)
Zuletzt geändert: 20.10.2009 22:43:49

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