> Bitte was?
Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *
Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:
"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es erlaubt wird, selbst wenn es ein Ausnahmefall sein sollte. ;) Das ist auch schon alles.
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