
Rücktritt des 1. Vorsitzenden / kommissarische Neubesetzung
Laut unserer Satzung Art. 9, Abs. 1* besteht der Vorstand aus 5 Personen, daher darf das Amt des 1. Vorsitzenden nicht unbesetzt bleiben. Es kann vom Vorstand nach Art. 9, Abs. 5 c)** ein Ersatzmitglied bestimmt werden, welches bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung dieses Amt wahrnimmt. Da Art. 9, Abs. 5 c) laut Satzung die einzige Möglichkeit zur Nachbesetzung ist, was in Art. 9, Abs. 1 zwingend vorgeschrieben ist, müssen wir diesen Weg gehen.
Gemäß unserer Satzung Art. 9, Abs. 5 c) übernimmt Thorsten Mühlisch kommissarisch das Amt des 1. Vorsitzenden bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Thorsten Mühlisch / Jurai
40 Jahre alt, verheiratet, ein Sohn.
Thorsten ist bereits seit Mitte 2000 Vereinsmitglied im Animexx e.V. und dürfte vielen Mitgliedern auf Conventions und animexx.de als Hobby-Fotograf bekannt sein. Er wirkte schon früh als Helfer auf Conventions mit und organisierte später die Bonenkai zusammen mit anderen. Er wechselte von der Mangaszene, die die Bonenkai organisierte, zur Animania und arbeitete dort als Moderator im Forum.
Seit 2005 engagiert Thorsten sich verstärkt beim Animexx und kandidierte bereits 2006 für den Vorstand. Als Freischalter in der Foto-Sektion war er seit Mitte 2008 aktiv. Anfang 2009 trat er schließlich auch dem Aktivenrat bei und wurde auf der Mitgliederversammlung 2010 zum Kassenprüfer gewählt.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Thorsten und wünschen ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt als 1. Vorsitzender! Gleichzeitig bedanken wir uns an dieser Stelle noch einmal bei Andreas für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.
Den Vorstand bilden 5 Personen, und zwar
a) der 1. Vorsitzende
b) der 2. Vorsitzende
c) der Schatzmeister
d) der Mitgliederbetreuer
e) der Schriftführer
Neben ihrer Vorstandstätigkeit können die Vorstandsmitglieder auch als Mitarbeiter des Vereins für andere Aufgaben auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages tätig sein.
** Satzung Art. 9, Abs. 5 c):
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der zweijährigen Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bestellen, welches bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung die Amtsgeschäfte des Vorgängers übernimmt. Das Ersatzmitglied muss dann in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden.