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Einzelposting: Frankfurter Buchmesse 2010


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Von:    Sai1 17.09.2010 18:56
Betreff: Frankfurter Buchmesse 2010 [Antworten]
> Gabs da nicht auch irgendeine Regelung was die Menge an Menschen auf einem Foto betrifft?

Das ist ein Mythos. Eine einzelne Person kann "Beiwerk" sein und selbst bei 100 Personen kann jede ein Recht am eigenen Bild haben. Das hängt von vielen Umständen ab.

> Und das "Recht am eigenen Bild" greift auch nur, wenn man besagte Person auch als solche identifizieren kann, soweit ich weiß

Richtig, eine nicht zu identifizierende Person kann kein Recht am eigenen Bild haben. Es gibt aber auch noch andere Gründe, die das Recht am eigenen Bild einschränken. Die Passagen im relevanten "Kunsturhebergesetz" sind sogar kurz gehalten: §22 Recht am eigenen Bild und die §23 Einschränkungen dazu. (wobei Absatz (2) dann schon wieder die Einschränkung der Einschränkung ist).

Das Recht am eigenen Bild zu ignorieren ist sogar ein Straftatbestand wie §33 regelt. Wenn man als Cosplayer nicht von jemanden fotografiert werden möchte und sich der Fotograf nicht daran hält, so kann man direkt die Polizei rufen. Im Gesetzestext steht zwar, dass die Straftat erst mit der Veröffentlichung einhergeht, die Gerichte urteilen aber ständig, dass bereits die Erstellung des Fotos verboten ist, da einer fotografierten Person nicht zugemutet werden kann, alle Medien ständig zu durchsuchen, ob ein ohne Zustimmung erstelltes Foto irgendwo veröffentlicht wird. Knackpunkt bleiben aber die Einschränkungen in §23, denn da ist vieles Auslegungssache.

Aber wir schweifen ein klein wenig von der FBM ab ...

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