Du bist nach §111* verhaftet. Der Grund: Du hast mir den Kopf verdreht. Das Urteil: ein Date mit mir!
Wenn du nicht weißt, wo du mit deinen Händen hinsollst, gib sie mir, ich halt sie für dich fest!
Das Leben ist eine Keksdose und du bist mein Lieblingskeks!
Weißt du, dass es viele Männer gibt, die mit irgendeinem Spruch versuchen, ein Mädel anzumachen? - ich bin da ganz anders!
Glaubst du an Liebe auf den ersten Blick - oder soll ich noch mal reinkommen?
Hast du dir wehgetan, als du vom Himmel gefallen bist?
Wenn sich deine Eltern nicht getroffen hätten, wäre ich jetzt der unglücklichste Mensch auf Erden.
Entschuldigung, aber auch welchen Anmachspruch würdest du denn am positivsten reagieren?


Random-Fakt, der mit der Sache halbwegs zu tun hat:

Spoiler
Es gibt neben den Inhalt der Sprüche noch etwas, was mich gewaltig stört. Gut, nicht alle Sprüche sind schlecht, aber das meine ich grad nicht. Hat jemand das Sternchen bei dem Paragrafen gesehen? Bei uns in der Schule und in der Arbeit wäre das ein No-Go! Einen Paragrafen ohne Angabe des Gesetzestextes anzugeben. Könnte ja alles mögliche gemeint sein. Wir bekommen sogar Punkteabzug, wenn wir die nicht erwähnen. Oder gar keine Punkte drauf, je nach dem, wie der jeweilige Lehrer das macht. Es gibt mehr als nur ein Gesetzestext.

Nur um mal Beispiele zu nennen:
§111 BGB = Einseitige Rechtsgeschäfte
§111 ZPO = Nachträgliche Prozesskostensicherheit
§111 GVG = (weggefallen)

Ja, es geht um verschiedene Sachen, aber wenn man einfach nur §111 sagt, dann ist das nicht ganz richtig so. Bzw, dann fehlt halt was.

Ich will ja nicht wie ein Oberlehrer klingen, aber bei einem Paragrafen muss alles dabei stehen. Da krieg sogar ich leichtes Augenweh bzw, die Lehrer dann die Krise. Nur mal als kleine Info am Rande ;-)