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Stress mit Kassler Ordnungshütern Connichi, Connichi '13, Connichi 2013

Autor:  Raggyman

Hallo Allerseits, 

normalerweise bin ich nicht der Fan von Streu-Weblogs aber folgendes Problem ist mir gerade in der Post in zweifacher Ausführung bekommen:

Das Ordnungsamt Kassel ist der Meinung, dass ich zur Connichi im Halteverbot stand.
Ich stand hinten an der Einfahrt zum Palais hinterm Stadtpark. Der Stadtpark selbst hat eine Einfahrt, weswegen es Sinn macht, dort ein Halteverbot einzurichten... Wo ich allerdings nicht drin stand 
(...oder in Hessen gilt eine andere StVO als in Niedersachsen mit anderen Verkehrsschildern...schlussfolgerlich müsste die Einfahrt zugeparkt werden...)

Ebensowenig fand ich ein Knöllchen vor, das mir sagen könnte, dass ich irgendwas falsch gemacht haben soll, weswegen ich somit das ganze WE dort geparkt habe.

Nun will das Ordnungsamt von mir 2x 25€ haben, die ich irgendwo nicht einsehe zu bezahlen.

Da die Straße fast bis zum Ramada durchgehend beparkt wurde, müssten noch sehr viele weitere Leute sowas kürzlich in der Post haben.

Aus diesem Grund wollte ich fragen, ob zufällig wer vor dem selben Problem steht und ob man da gemeinsam Einspruch erheben kann.... Bzw. ein Kassler der vll von der Situation vor Ort paar Fotos schießen könnte, da ich das natürlich nicht gemacht habe...-.-"

Ich würde mich echt tierisch freuen, falls mir da eventuell einer aushelfen könnte >__<

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Datum: 27.09.2013 15:04
habe dort auch geparkt - aber auf der gegenüberliegenden seite
bisher noch nix bekommen. falls was kommt dann sag ich dir bescheid.
ansonnsten empfohlen
idealismus ist die fähigkeit, die menschen so zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht so wären wie sie sind. (curt goetz)
***
klick me
Datum: 27.09.2013 15:07
soetwas hatte ich letztes jahr. (dieses bisher zum glück noch nicht) einmal einen eindeutig (berechtigten) 6ettel an der Windschutzscheibe. Der zweite kam dann später per Post wegen parken im halteverbot. Und da war ich mir sehr sicher, dass der nicht berechtigt war. Leider habe ich ebenfalls keine fotos der situation gemchat und auch keine zeugen gehabt, da man sich um sowas ja nicht kümmert wenn nichts an der scheibe hängt.

So habe ich auch den angezweifelten bezahlt. Dies jahr hab ich mich jedoch überzeugt dass dort wo ich angeblich im halteverbot stand keine fest montierten schulder hängen.

Klingt schon fast nach system.
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Datum: 27.09.2013 15:16
Standest du am Stadtpark? Also, stand dein Auto irgendwo bei der Mauer, die den Park umgibt?
Denn ja, da ist Halteverbot. Und da wurde im 15 Minuten Takt Autos abgeschleppt, weil die da nicht parken durften.
Ein Halteverbotsschild nicht gesehen zu haben, ist keine Ausrede.
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Datum: 27.09.2013 15:24
Ich stand hinten an der Einfahrt zur Halle.

Da gab es nur eine Zone bei der Parkeinfahrt, die ja auch berechtigt ist, da das Müllauto oder der Gärtner rein müssen.

Da stand aber keiner genausowenig wie ich... Und ich finde es halt etwas hart, keine Strafzettel zu bekommen.... Hätte ich einen beim ersten mal gekriegt, wo draufstand, dass ich im Halteverbot stehe, hätte ich entweder sofort Bilder geschossen oder hätte wo anders geparkt falls es berechtigt gewesen wäre
Die ULTIMATIVE Problemlösung auf fast alle Fragen, die ihr im Forum fragt: http://www.GIDF.de
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Datum: 27.09.2013 15:35
Hm, ich glaube, da war Parkverbot.
Warum es keine Strafzettel gab, weiß ich nicht. vielleicht war denen das zu viel, jedes mal nen strafzettel auszufüllen und die haben sich einfach nur die nummer der autos notiert.

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Datum: 27.09.2013 15:37
Ja gibt es... Etwa ab hintere Einfahrt Palais bis 100m westlich, weil da eine Einfahrt zum Park ist.... Danach ist unbeschilderter Straßenrand...

Da es keine Knolle gab, schätze ich auf einen übereifrigen Rentner mit zu viel Freizeit
Die ULTIMATIVE Problemlösung auf fast alle Fragen, die ihr im Forum fragt: http://www.GIDF.de
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Datum: 27.09.2013 17:21
Jeder, der an der Seite der Straße stand, wo die Mauer verläuft, dürfte wohl Post bekommen : |
Wir haben nur gesehen, wie die Ordnungshüter die Straßen rauf und runter gelaufen sind und die Nummernschilder fotografiert haben (jedenfalls bei der Seite des Parks, wo auch die große Treppe hochführt). Bzw. haben die ja auch fleißig abgeschleppt.
Da stand auch nur ein Halteverbotschild ziemlich weit unten beim Ramada, gilt aber für den kompletten Straßenabschnitt nach oben.
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Datum: 27.09.2013 17:35
Ich hab gesehen, dass das Ordnungsamt rumgegangen ist und Knöllchen verteilt haben :/ Auch hinter dem Park, wo wirklich alles zugeparkt war.

Die wollen einfach Geld machen - egal ob veranstaltung oder nicht. Die drücken nicht mal bei so einem riesgen Event ein Auge zu. Vor allem denke ich, dass es daran liegen könnte, dass sich die Einwohner, die dort in der Nähe wohnen, sich bei der Gemeinde darüber beschwert haben. (da haben sogar einwohner am Fenster gelauert XD).

Bei so einem großen Event sollte sich Kassel echt mal Gedanken machen, nicht noch irgendwo in der Nähe einen großen, kostenlosen Parkplatz zu errichten >.< Leider kenn ich Kassel zu wenig und kann nicht sagen, ob das machbar ist XD

Letztes Jahr hat jedenfalls eine Freundin von mir auch ein Knöllchen bekommen, aber besser bezahlen, als später einen Brief von einem Rechtanwalt zu bekommen. Ist zwar nicht fair, aber es erspart dir weniger Nerven :/
"Allzu Lange musste ich in Enge Schmachten,
durfte müßig Landschaft nur ringsrum betrachten.
Soll der Drache ewig im Phul verharren?
Nein, mit Blitz und Donner will er aufwärtsfahren!"

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Datum: 27.09.2013 17:43
Leider musst du wohl in den sauren Apfel beissen und bezahlen, da dort so viel ich weis kommplett an der Mauer entlang Parkverbot war!

Dies hatten die Damen mit der netten Bezeichnung Politesse auch am Freitag bei anfang der Con ziemlich vielen Leuten gesagt.... leider hilt sich keiner dran und schnell begann das Abschleppen.

Das du keinen Zettel am Auto hattest kann daran liegen, dass einige Leute dabei gesehen wurden wie sie die Zettel Systimatisch von den Autos gepflügt haben... ka warum... frag mich nicht.

Im zweifelsfall würde ich einfach mal in der Behörde in Kassel anrufen und dort nachfragen, normal müssen die Damen mit dem Block ein Foto von Auto und Halteplatz gemacht haben zur Beweisgebung der Knolle.
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Datum: 27.09.2013 17:44
Ist da hinten nicht Feuerwehrzufahrt? Die muss AFAIK weiträumiger freigehalten werden.
Datum: 27.09.2013 17:50
Das Problem ist ja: Knöllchen = Man findet etwas am Auto und kann schauen ob es berechtigt ist oder nicht. Wenn es berechtigt ist parkt man dort nicht noch mal und ärgert sich über die eigene Dummheit. Das ordnugnsamt hat an der Mauer auf der Ramada Seite vom Park auch fleissig Knöllchen geschrieben. (vor die Windschutzscheiben gehängt.)

Aber es geht hier ja eben um einen bescheid der erst später per Post gekommen ist. bzw. 2 bescheide. Dadurch kann man wenn man nicht aus Kassel kommt nichtmehr nachprüfen ob berechtigt oder nicht.

Und letztes Jahr war ich mir absolut sicher richtig gestanden zu haben. Durch das (berechtigte) Knöllchen am Vortag habe ich ja extra drauf geachtet. Nur ist es eben schlecht wenn man keine zeugen oder beweise hat. Und genau so geht es jetzt wahrscheinlich Raggyman.

Wenn ich es mir recht überlege spricht sogar vieles dafür dass das Auto richtig abgestellt war. Immerhin hätte ihm sonst wohl früher oder Später das Ordnungsamt ein Knöllchen angeheftet.
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Datum: 27.09.2013 19:24
Du konntest von Glück reden, dass du nicht zu den drei armen Leuten gehört hast, deren Auto abgeschleppt wurde, wie wir es beobachten konnten.
Scars are left behind but some too deep to feel.
And some say this can't be real
And I've lost my power to feel tonight
We're all just victims of a crime
- foREVer -
Datum: 27.09.2013 21:01
Ich fürchte dir bleibt tatsächlich nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und zu zahlen, das Ordnungsamt macht seine Arbeit hier schon korrekt und wenn man ein Knöllchen kriegt ist das auch berechtigt, so ärgerlich es auch sein mag.
Ich weiß es wird dir nichts bringen und klingt auch nicht so nett, aber wenn ich an die 217 Euro denke die wir für das abgeschleppte Auto gezahlt haben (ich war nämlich eine der drei Unglücklichen) denke bist du nochmal mirt blauem Auge davon gekommen...
Datum: 27.09.2013 23:45
Joa, realistisch gesehen gibt es nichts, dass du dagegen machen kannst - was auch eine Chance auf Erfolg hat.

Allein die Tatsachen, dass du da kein Schild gesehen hast (was ja auch durchaus sein kann, die hängen manchmal echt bescheiden) und dass du kein Knöllchen an deinem Scheibenwischer vorgefunden hast, retten dich nicht davor, dass das Bußgeld rechtens erteilt wurde.

Genau aus dem Grund, dass die Dinger am Auto nicht immer so lang erhalten bleiben, bis man sie registriert (manche Helden schmeißen die sogar weg und denken dann, die Sache sei aus der Welt), bekommt man sie ja nochmal auf dem Postweg zugesandt. Ab Zustellungsdatum fängt ja auch die Einspruchsfrist an zu laufen.
Ich würde dir aber raten, diese ungenutzt verstreichen zu lassen und einfach den Fuffi zu zahlen.
Denn, wie meine Vorposterin schon ausführlich erklärt hat, hast du so höchst wahrscheinlich nur noch höhere Kosten auf dich zukommen - quasi mindestens das Doppelte, wenn dus bis zu ner Verhandlung durchziehen willst.
Wenn du dir nen Anwalt nehmen solltest, kommt der natürlich auch noch dazu.

Und da es eig. keine schlüssige Beweisführung gibt (oder sich aus dem hier gelesenen für mich ergibt), dass du es nicht wissen konntest, so auf gar gar keinen Fall, wird man da wohl auch nicht mit durch kommen können - auch nich mit ner Horde Anwälten ;)
Datum: 28.09.2013 12:48
Zandrax:
> Allein die Tatsachen, dass du da kein Schild gesehen hast (was ja auch durchaus sein kann, die hängen manchmal echt bescheiden) und dass du kein Knöllchen an deinem Scheibenwischer vorgefunden hast, retten dich nicht davor, dass das Bußgeld rechtens erteilt wurde.
Es bedeutet aber auch nicht dass das Bußgeld nicht rechtens ist. Nur sind "Recht haben" und "Recht bekommen" leider zwei verschiedene Paar Schuhe.
Datum: 28.09.2013 16:14
Wir standen auch mit dem Auto direkt an der Mauer. Wir waren so froh, endlich einen Parkplatz gefunden zu haben, dass wir das Verbotsschild übersehen haben.
Erst als wir dann das Knöllchen hatten ist es uns aufgefallen.
Bisher gab es aber noch keine Post.

Da es hier mehrere Leute zu geben scheint, die sich auskennen: Mag mir jemand erklären wie die 2x25€ Bußgeld zustande kommen? Also, warum 2x?
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Datum: 28.09.2013 16:39
Zwergvampir:

> Da es hier mehrere Leute zu geben scheint, die sich auskennen: Mag mir jemand erklären wie die 2x25€ Bußgeld zustande kommen? Also, warum 2x?

Weil er ganz offenbar zwei mal da geparkt hat?
Denk was du willst, den Gedanken sind frei!
Tu was du tun must was ist schon dabei?
Denk was du willst, es ist mir egal!
Du kannst mich nicht ändern, du hast keine Wahl!
Datum: 28.09.2013 17:01
... Ja, doch, macht Sinn.
Daran hab ich nicht gedacht. Danke für die Antwort :)
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Datum: 28.09.2013 20:14
Ich denke auch da du es nict beweisen kannst zahl einfach... die Zeit und das Geld die du da rein Stecken müsstest wenn du einspruch erhebst sind es echt nicht wert.
Zum Thema Ausnahme machen wegen Halteverbot:
Das Problem bei dieser Straße ist einfach dass diese Verdammt eng ist und gegebenenfalls die Feuerwehr oder Retttungsdienste nicht durch können. Wir hatten letztes Jahr das Problem dass wir durch die Straße hintem am Park durchfahren wollten und es kam Gegenverkehr. Da ging nichts mehr. Erst als mein Freund mit dem Motorrad das ende der Straße dicht gemacht hat und der Gegenkommende (unwillig, hat sich ziemlich aufgeregt aber hinter mir standen ja schon Autos ohne ende) in eine Einfahrt gestoßen ist konten wir da raus.
Das Halteverbot hat an dieser Stelle schon einen Sinn.
Datum: 29.09.2013 15:10
Auch wenns sich blöde anhört, aber da hast du es noch gut erwischt, am Samstag wurden nämlich eine ganze Menge Autos um das Congelände herum abgeschleppt. Die erwartet nun ne nicht grade Rechnung :)
Aber natürlich ist das mit dem Knöllchen nicht schön, viel Erfolg beim Klären des Problems ^^
Datum: 29.09.2013 15:11
* kleine Rechnung
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Datum: 23.10.2013 14:50
Meine Güte. Hätte nie gedacht, dass so viele das gleiche Problem haben wie ich auch schon.
1. Nicht nachvollziehbare Knöllchen. Vermutlich gibt es immer einen Grund. Aber wenn
2. Kein Knöllchen an der Scheibe, sondern erst Bescheid per Post.
weiss man u.U. nicht mal mehr, was man falsch gemacht haben soll.

Man kann ja verstehen, dass aufgepasst wird, dass die Schienen frei bleiben und Rettungswege nicht blockiert werden, aber das Ordnungsamt Kassel hat *zensiert* und $-Zeichen in den Augen. Ich habe vor Jahren auch zwei von den Dingern bekommen. Und zwar nicht an einem Tag einen und am anderen Tag den nächsten. Sonst hätte ich das Fahrzeug natürlich nach dem ersten Tag bewegt. Datiert waren die Verstöße laut anschließend eingetrudelten Bescheiden aber auf Sa+So. Allein das ist schon hinterfotzig. Ich bezweifle doch sehr, dass die Knöllchen 'geklaut' wurden. Ich war mir keiner Schuld bewusst, sonst hätte ich mich da nicht hin gestellt (Freitag Abend findet man immer irgendwas brauchbares, wo man das Auto das Wochenende über stehen lassen kann) und das ging mehrere Schriftwechsel hin und komplett ignorant zurück. Sofern da ein Schild war, habe ich es nicht gesehen. Fotobeweis und ich hätte die Klappe gehalten. Für ein Verfahren nach Kassel fahren lohnt aber als Touri nicht. Und das Ordnungsamt zieht das mit dem Wissen bis zum Anschlag durch.
Der Knaller kam zum Schluss: Ein Jahr später waren an genau der Stelle diese großen Bögen zum Abstellen & Anschließen von Fahrrädern. Auf meine entsprechende Rückzahlungsforderung, weil die Stadt damit bewiesen hat, dass ich niemand behindert oder gefährdet habe, hat der Haufen nicht mal reagiert. Das Ordnungsamt hat mein Foto (kein Park- oder Halteverbotsschild an der Laterne) kommentarlos in die Rundablage sortiert.

Ja, die Ausdrucksweise ist nicht nett. Hat der *zensiert* aber auch nicht verdient. Ja, berechtigte Strafzettel zahle ich.

Ich bezweifle, dass es mehr als 0,1% Chance auf erfolgreichen Einspruch gibt und letztendlich zahlst du drauf, sofern das nicht von einer Versicherung abgedeckt ist.

Übrigens hat auch der Sicherheitsdienst Zettel geschrieben und hinter Scheibenwischer geklemmt. Habe ich Sonntag Morgen so ca. 0745 selbst gesehen. Allerdings war ich zu faul nachzuschauen, was drauf stand und ob sie es nur auf den Parkplätzen gemacht haben.
und im übrigen bin ich der Meinung . . .
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Datum: 23.10.2013 18:00
 Kickaha:

> Ich habe vor Jahren auch zwei von den Dingern bekommen. Und zwar nicht an einem Tag einen und am anderen Tag den nächsten. Sonst hätte ich das Fahrzeug natürlich nach dem ersten Tag bewegt. Datiert waren die Verstöße laut anschließend eingetrudelten Bescheiden aber auf Sa+So. Allein das ist schon hinterfotzig. Ich bezweifle doch sehr, dass die Knöllchen 'geklaut' wurden. Ich war mir keiner Schuld bewusst, sonst hätte ich mich da nicht hin gestellt

Du glaubst gar nicht wie viele blöde Affen es gibt die im Suffkopp oder auch ohne, Leuten die Strafzettel klauen. Ernsthaft das kommt öfter vor, als du dir das vorstellen kannst. (Genauso wie die Deppen die glauben wenn sies wegwerfen isses damit getan) Deswegen kommt es ja auhc per Post. Sicherlich dann später und meistens kann man sich nicht dran erinnern was falsch gemacht zu haben, aber dafür kann dann das Ordnungsamt auch nichts.

>Fotobeweis und ich hätte die Klappe gehalten. Für ein Verfahren nach Kassel fahren lohnt aber als Touri nicht. Und das Ordnungsamt zieht das mit dem Wissen bis zum Anschlag durch.

Das Ordnungsamt muss dir gar nichts beweisen. Wenn du ein Problem mit dem Strafzettel hast musst du als derjenige der Einspruch erhebt beweisen, dass du Recht hast und nicht umgekehrt. Wenn du das also nicht kannst muss das Ordnungsamt dir auch keine weiteren Beweise liefern, dass du im unrecht bist.

> Der Knaller kam zum Schluss: Ein Jahr später waren an genau der Stelle diese großen Bögen zum Abstellen & Anschließen von Fahrrädern. Auf meine entsprechende Rückzahlungsforderung, weil die Stadt damit bewiesen hat, dass ich niemand behindert oder gefährdet habe, hat der Haufen nicht mal reagiert. Das Ordnungsamt hat mein Foto (kein Park- oder Halteverbotsschild an der Laterne) kommentarlos in die Rundablage sortiert.

Weil die EInspruchsfrist bezüglich deines Knöllchen bereits meilenweit abgelaufen war. Zudem scheinst du nicht zu bedenken, dass die Straßenbeschilderung innerhalb eines Jahres für so ein Fahrradteil durchaus mal geändert werden kann. Das beweist - leider Gottes - absolut nicht das du im Recht bist, einfach weil es ein Jahr danach war.
Und da kümmert sich das Ordnungsamt bzw. das Gericht, wo ein etwaiger Einspruch verhandelt wird dann auch nimmer drum, nach nem Jahr.


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Datum: 23.10.2013 19:56
Akina
Du hast überhaupt nicht gelesen, was ich geschrieben habe, oder?
Ich habe Einspruch eingelegt. usw. usw.

Wenn das Ordnungsamt immer recht hat, wieso gibt es dann überhaupt Verfahren - und es gewinnt nicht immer, hmm?
und im übrigen bin ich der Meinung . . .
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Datum: 23.10.2013 20:30
 Kickaha:
> Akina
> Du hast überhaupt nicht gelesen, was ich geschrieben habe, oder?
> Ich habe Einspruch eingelegt. usw. usw.

Doch das habe ich.
Wenn du allerdings ein Jahr nach einem Einspruch, dem daraus folgenden Rechtsstreit, der vermutlich schnell mti einem Urteil geendet haben wird, einen Brief oder noch eine Beschwerde schreibst weil du glaubst, dass du, wegen eines nachträglich hinzu gebauten Gegenstandes plötzlich im Recht bist juckt das, wie gesagt, keinen Menschen mehr, da die Sache da geregelt ist, und von mir aus auch eine Berufung oder eine Revision nicht mehr zulässig, da es auch DA Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.

Oder auch: Wenn du die ein Jahr nach der Sache anmeckerst kann ich auch ohne den gesammten Fall zu kennen sagen dass es wohl definitiv zu spät ist.

> Wenn das Ordnungsamt immer recht hat, wieso gibt es dann überhaupt Verfahren - und es gewinnt nicht immer, hmm?

Weil die Ordnungsbeamten auch nur Menschen sind, dementsprechend Fehler machen können ODER der Antragsteller/einspruchnehmer glaubhaft beweisen kann, dass er aufgrund äußerer Umstände (z.b. Verschmutzung der Beschilderung) nicht in der Lage war z.b. ein Parkverbot zu erkennen.

Mein Vater hat mal versehentlich auf einem Behindertenparkplatz geparkt, damals stand vor dem noch nicht so ein großes blaues schild und der gesammte Parkplatz war nicht vom hohen Schnee geräumt. Die Politesse wusste natürlich dass da ein Behindertenparkplatz war und hat ihm ein Knöllchen verpasst.
Dagegen hat er wirksam Einspruch einlegne können, weil er begründen konnte, warum es ihm nicht möglich war diesen Behidnertenparkplatz als solchen zu erkennen.

Eine Beschwerde a la "Da steht jetzt ein Jahr nach dem Vorfall ein Fahrradständer, deswegen kann ich mitm parken da niemanden behindert haben!" ist aber eine rein subjektive, nicht nachweisbare Ansicht.
Recht bekommt man schließlich nicht nur weil man sich im Recht fühlt, sondern wenn man nach dem Gesetz glaubhaft machen kann, dass man auch im Recht ist.

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Datum: 24.10.2013 00:12
> So wie ich das deute, hat Raggyman recherchiert, den Fehler gefunden und auch akzeptieren können.
Wäre mir nicht anders gegangen. Und das wäre ganz einfach fürs Ordnungsamt gewesen. Ich habe einfach kein Schild gesehen. Foto & gut.
Hätte nichts daran geändert, dass das Parkverbot absurd ist, wenn man durch Aufstellen der Bügel beweist, dass ich niemand behindert oder gefährdet habe. Aber das sind eben zwei Sachen.
Ich hab auch nicht wirklich damit gerechnet, dass beim Einspruch, geschweige denn bei meiner Forderung nach Rückzahlung später was bei rasu kommt. Aber die reagieren ja gar nicht. Überhaupt nicht.

Man muss allerdings dazu sagen, dass es an sich zwar berechtigt, aber ein wenig sehr kleinlich ist, einen Strafzettel wegen Parkens entgegen die Fahrtrichtung auszustellen. Das wird halt nur gemacht, weil sie sowieso kontrollieren und dann natürlich jeden aufschreiben, den sie können/dürfen. Wo ich keine Gnade kenne, sind z.B. die Behindertenparkplätze (wo es so wenige sind wie in diesem Fall) oder wenn es zu dicht an den Schienen ist usw.

Wobei ich auch schon auf Behindertenparkplatz gestanden habe, ohne es zu merken. Weil ich aus meiner Rennbratze das verfluchte Schild nicht gesehen, sondern mich nur über den Platz direkt vor der Tür (statt 20m weiter - was kein Ding gewesen wäre) gefreut habe. Einspruch natürlich zwecklos, obwohl man aus dem Auto fotographiert gut sehen konnte, dass das Schild verdeckt war.

Nun ja, es ist, wie es ist.
und im übrigen bin ich der Meinung . . .
Avatar
Datum: 24.10.2013 16:46
 Kickaha:
> > So wie ich das deute, hat Raggyman recherchiert, den Fehler gefunden und auch akzeptieren können.
> Wäre mir nicht anders gegangen. Und das wäre ganz einfach fürs Ordnungsamt gewesen. Ich habe einfach kein Schild gesehen. Foto & gut.

Recherchiert heißt hier, dass Raggyman sich die StVO und die Straßenlage zu gemüte geführt hat und NICHT, dass er dem Ordnungsamt ans Bein gepinkelt hat, weil er glaubte DIE müssten ihm was beweisen, weil er Einspruch einlegt.
Und nur weil du wien Blindfisch durch die Gegend rennst muss kein Amt oder Gericht in Deutschland dir ein Foto schicken, dass da tatsächlich ein Schild war.
oO

> Hätte nichts daran geändert, dass das Parkverbot absurd ist, wenn man durch Aufstellen der Bügel beweist, dass ich niemand behindert oder gefährdet habe. Aber das sind eben zwei Sachen.

Nochmal: Das Aufstellen von Fahrradständern ein Jahr nach deinem Knöllchen beweist gar nichts. Nicht das das Parkverbot absurd ist oder dass du niemanden behindert hast.
Außerdem: Woher willst du wenn du da geparkt hast und offensichtlich nich die ganze Zeit da warst wissen, dass du niemanden behindert hast?

Ich wiederhole was ich gesagt habe: Innerhalb eines Jahres kann da die Beschilderung durchaus geändert werden. Das macht dein Knöllchen aber nicht ungültig.

> Wobei ich auch schon auf Behindertenparkplatz gestanden habe, ohne es zu merken. Weil ich aus meiner Rennbratze das verfluchte Schild nicht gesehen, sondern mich nur über den Platz direkt vor der Tür (statt 20m weiter - was kein Ding gewesen wäre) gefreut habe. Einspruch natürlich zwecklos, obwohl man aus dem Auto fotographiert gut sehen konnte, dass das Schild verdeckt war.

Dir is schon klar dass es, pardon, scheißegal is ob deine Frontscheibe jetzt zu klein oder zu verdreckt ist um ein Schild zu sehen? Das Schild ist da, und nochmal: Wenn du wie ein Blindfisch umher rennst ist das nicht die Schuld des Ordnungsamtes.

Ganz ehrlich: Wenn du öfter solche lustigen Einsprüche in ein und der selben Gegend einlegst bepissen sich die Leute wahrscheinlich jetzt schon bei deinem Namen, weil sie wissen da kommen wieder lustige Begründungen bei rum.
Ich will auch ehrlich gesagt nich wissen was du schon sinnfrei an Kosten hast zahlen müssen anstatt die günstigere Buße zu zahlen.
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Tu was du tun must was ist schon dabei?
Denk was du willst, es ist mir egal!
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