Anime- und Mangaverbot... und Disneyverbot?
Autor: Major
Grob kann man das zuspitzen auf "Küsse sind ab 18, nackte weibliche Brust ist ab 18 und Yaoi ist sowieso alles Shota"
Das Problem der Zeichentrickfiguren ist ihre Abstraktheit und dass sie keinen Personalausweis mit Geburtsdatum besitzen, was ihr Alter belegen könnte. Somit kann man schätzen... und ich war Freischalter mit Schwerpunkt Shota rauskicken, ich weiß, wie sehr man schätzen kann, dass nahezu alles im Kindesalter ist und damit verboten.
Schätzen tun dann die Herren und Damen Richter, die meistens eher älterer Natur sind und im Falle von Anime und Manga wohl nicht so nett entscheiden werden. Denn Anime und Manga ist sowas von jungen Leuten. Sowas wie Bubble Tea. Das muss man doch weg kriegen, das kann nicht gut sein!
Was den ganzen Shotakram anbelangt, so ist das natürlich Verbot mit Konsumverbot.
Ich spreche hier über den Gipfel, darüber, wo das alles enden kann. Es kann sogar im Verbot von Disneyfilmen enden. Wir sind noch am Anfang, es kann noch alles passieren.
Eru-Jiyuka hat das alles schön zusammengefasst. Er steht auf der Juraseite, er kann damit umgehen (wohingegen ich natürlich etwas unordentlichen Kram rede). Dementsprechend anstrengender ist das zu lesen gemessen an standardisierten Animexx Webloggen, aber es lohnt sich! Es geht uns alle etwas an, denn wir lieben alle Zeichentrick!
http://animexx.onlinewelten.com/weblog/120857/635379/
Kakao-Karten suchen ein warmes Zuhause <3
Wobei das eher Elternausbeutung ist. Aber es gibt auch Eltern, die den Kindern das nicht kaufen und dann machen die das über ihr Taschengeld.
Das mit den Kinderprodukten ist sowieso eine heikle Geschichte. Ich beobachte das auch manchmal mit Monte und solch überzuckertem Blödsinn. Gerade der Zucker ist gefährlich, nicht das Fett.
Das Dumme an lillifee ist, dass sie ja nicht einmal korrekte werte vermittelt wie bei my little pony. lillifee ist eine direkte abgeordnete des Kapitalismus, die den kindern beibringt, absolut materialistisch zu sein. Und damit erzieht sie die kinder falsch.
Bei Lilifee kenn ich mich nicht aus, ich seh immer nur die Figur bei meinen Cousinen aber ob die ne TV Serie oder sonstwelche Storys hat weiß ich gar nicht, bei MLP hast du recht, die kenn ich ja und die vermitteln doch so einige Werte die sich auch Erwachsene mal zu Herzen nehmen könnten ...
(Wobei ich da auch Leute kenne die das "nerviges Moralapostel-Gelaber" nennen, naja ... wer meint dass ers nicht braucht >_>)
Außerdem seh ich zu MLP gar nicht so viel teures Merchandise, außer das Spielzeug ...
Weißt du eigentlich was "Fillys" sind? Die sehen so ähnlich aus wie MLP aber sind wohl irgendwie was anders ...
Kakao-Karten suchen ein warmes Zuhause <3
"nerviges moralapostelgelaber" sagen die, die soziales engagenemt spießig finden und lieber ellbogen und zähne einsetzen. Und die, die sich ertappt fühlen, dass sie nicht so sozial sind, nicht so moralisch korrekt wie in der serie angepriesen wird, das man sein soll.
Es gibt in der Tat eine TVserie zu lillifee. Allerdings habe ich die noch nie gesehen, ich habe nur in der emma darüber gelesen. Und der Mann, der den artikel geschrieben hat (seine tochter ist lillifee-fan), beschrieb die als versteckte verkaufsshow.
da war irgendein problem und dann hat die das mit einem produkt aus ihrer kollektion gelöst, das man auch kaufen kann. und dann war alles wieder gut
Ach Gottchen, die pöhsen, pöhsen Richter, die alle ihren Job nicht verstehen und gleich wieder jeden Mangafan diskriminieren werden. Weil das ist ja alles nur Porno und so. Und die sind ja alle so alt und verstehen mal gar nichts.
Voruteile, hm?
Mir war so klar, dass das wieder in eine leidige Debatte ausartet, dass die armen Mangafans nicht toleriert und ganz böse diskriminiert werden. Also eine Runde Mitleid für die armen, gequälten Seelen.
>Ich spreche hier über den Gipfel, darüber, wo das alles enden kann. Es kann sogar im Verbot von Disneyfilmen enden. Wir sind noch am Anfang, es kann noch alles passieren.
Mal ehrlich, Deutschland hat das Jugendpornografiegesetz seit 2008, das auch jegliche Schriften (!) verbietet und ihr kommt immer noch legal an eure Schmuddelstreifchen und Fanfic(k)s. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Hier wird wieder Panik wegen nichts geschoben und der feuerspeiende Drachen erlegt, der lediglich ne Blindschleiche ist.
Informier dich doch bitte erstmal richtig, bevor du zum Kampf gegen Mindmühlen bläst.
Ich schätze deinen aggressiven, abfälligen Ton nicht.
Richter haben nicht vergreist und konservativ als Einstellungskriterium, genauso wenig hat irgendjemand auf der Welt ein Interesse, die Wirtschaft zu schädigen. Anime& Manga ist nur ein winziger Teil, trotzdem hängt auch hier Geld dran.
Und ganz ehrlich? Manche Zeichnungen gehören wirklich verboten und ich wäre happy drüber, wenn sowas in Zukunft nicht mehr gezeichnet wird, damit man den Rest veröffentlichen kann.
Der andere Blog ist maßlos übertrieben und ich wette, maximal einer von 50 Lesern wird den komplett lesen. Ich hab den Großteil überflogen und spätestens bei dem Absatz über die effektive Vermittlung von Themen der Gesellschaft in Eroges hab ich nur nach dem Anzeichen gesucht, dass das ein schlechter Scherz ist.
Glaubst du ernsthaft, also echt... ERNSTHAFT, dass die Marke Disney hier oder in der Schweiz jemals so eingeschränkt werden würde?!
EDIT: Ich hab nochmal den anderen Blog angeschaut und inzwischen scheint es mir, der von der Juristenseite hätte nichtmal kapiert, dass ein Unterschied zwischen der Künstlicherischen Schaffensfreiheit und der Freiheit, das künstlerische Schaffen zu publizieren besteht.
> Wir halten also fest, Eromangas und Eroanimes, Yiff sowie Eroges sind Kunst, samt und sonder, unabhängig von ihrem konkreten Inhalt. [41] Die Kunstfreiheit ist ein absolut gewährleistetes Grundrecht, bei dem der Kerngehalt mit dem Schutzbereich zusammenfällt. Die Regulierung von Eromangas et al. unter der Pornographiestrafnorm stellt demnach einen Eingriff in die Kunstfreiheit dar, der gleichzeitig eine Kerngehaltsverletzung ist. Kerngehaltsverletzungen sind absolut unzulässig, egal wie gut sie gerechtfertigt werden können. (BV 36 IV) [42]
Anders kann ich mir das nicht erklären und dass Publikationen Regeln unterworfen sind, was zB NS-Symbole, pornografischen Inhalt, Hetze und Co angeht, ehm... ist auch nichts Neues?
Das ist als würde ich ein künstlerisch wundervolles Hakenkreuz zeichnen und drauf bestehen, dass Zeichnungen Kunst sind, unabhängig vom Inhalt, also ist das ein gewährleistetes Grundrecht. Common sense says: Leider nein.
> 9.1 Definition von Pornographie als Meinung
> Nach bundesgerichtlicher Definition ist der Meinungsbegriff weit zu verstehen, so fallen nicht bloss alle rationalen Gednakenvorgänge und alle fassbaren mitgeteilten Überzeugungen wie etwa Stellungnahmen, Wertungen, Anschauungen, Auffassungen und ähnliches unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, sondern auch das Werken an Kunst und Kunstähnlichem. [35]
> Unter diese Definition sind sowohl pornographische wie auch erotische Darstellungen zweifelsfrei subsumierbar, sei es nun deshalb, weil sie von künstlerischem oder kunstähnlichem Charakter sind oder weil mit ihnen allgemein die Überzeugung und Wertung einer bejahenden Einstellung zur Sexualität als solches mitschwingt. Gezeichnete Pornographie ist darüberhinaus weiterhin Ausdruck der sexuellen Fantasie des Autoren und drückt seine Anschauung zu bestimmten sexuellen Praktiken aus. Insofern ist der Schutzbereich der Norm klar tangiert.
Spätestens hier müssen doch jedem, selbst wenn er kein Jura studiert hat, die Tränen kommen. Oder? Oder?!?!
Say "Down!" to it or drown in it - it's your choice to throw the dice! ♪
Internet ist wie die Nexus lesen. Manches sollte man gelesen haben, manches zumindest überflogen haben. Ich habe auch nicht alles gelesen und auch nicht alles verstanden (am wenigsten das mit den Drachenbildern).
Was man aber nicht immer erwarten darf, ist eine komplette Herbetung eines fertigen Urteils oder eine komplette Aufdröselung. Man sollte beobachten und sich Gedanken machen. Man sollte diese weiterspinnen und irgendwann merken, dass da etwas nicht konsistent ist. Dafür steht meine Erwähnung von Disney. Kann man diese Filme gar verbieten? Sie gehören ja schon richtig fest zu unserem Kulturgut.
Dass es wichtig ist, darüber nachzudenken und auch extremer zu spinnen, sieht man an manchen Beschlüssen, die wirklich voll daneben waren. Diese wurden dann erst revidiert, als das Volk sich aufbäumte - das wird aber nicht wirken, wenn das Volk mit "Ach gottchen!" ankommt oder sagt, man soll den Mund halten, weil sich ja eh nix ändern wird, egal wie ein Gesetz aussieht.
Augen offen halten! Und mal die Nexus lesen, das bildet.
Stimmt.
Aber das extreme Spinnen nimmt dank mancher Dreikäsehochs, die sich für ach so viel schlauer als alle Fachleute zusammen halten, solche Dimensionen an, dass man sich viel mehr fragen sollte "Wenn das alles wirklich so ein Bullshit wäre, wieso kommt niemand anderes darauf?"
Wenn man sich das denkt, beschäftigt man sich viel zu viel mit Trollposts und viel zu wenig mit den wichtigen Dingen, bei denen man wirklich seine Meinung vertreten sollte.
Wenn man zu viel von diesen Dingen abgelenkt wird, verblödet irgendwas das Demos in Demokratie.
... Verdammt, jetzt wollte ich das irgendwie wie die Toptarif-Werbung aufziehen und hab meine Pointe vergessen. Egal, das Statement steht da xD
Say "Down!" to it or drown in it - it's your choice to throw the dice! ♪
Man soll nicht den Mund halten, sondern sein Hirn einschalten. Und das tun User, die gleich wieder den Weltuntergang prophezeien, leider nicht. Ihr schießt wie immer maßlos über das Ziel hinaus und baut euch einen Gegner auf, den es nicht gibt. Das sieht man allein schon an deinem Titel, den du gewählt hast und an den Stellen, die ich zitiert habe. Und der andere Blog ist genauso. Ein wenig Vernunft wäre doch schön.
Warum ihr das macht, wird wohl immer ein Rätsel bleiben.
Ihr könnt ja über das Thema reden, auch diskutieren, da hat niemand was dagegen, aber warum muss es immer mit unglaublich viel Pathos sein? Warum nicht einmal sachlich und vernünftig an eine solche Diskussion gehen?
DAS ist es, was nervt.
>Ich schätze deinen aggressiven, abfälligen Ton nicht.
Ich schätze deinen gesamten Eintrag in dieser Art und Weise nicht. Es fehlt ihm deutlich an vernünftiger Überlegung und Reflexion.
Und nun?
Jetzt bin ich neugierig geworden, was diese Toptarifwerbung damit zu tun haben könnte XD Ich kenne mich mit Werbung nicht mehr aus, seitdem ich nicht mehr Fern sehe und Adblock habe.
Ja, Zeitverschwendung ist da in der Tat ein großes Problem.
Was ein Trollposting ist und was nicht, kann man jedoch nicht verallgemeinern und ich finde den Beitrag nicht trollig, sondern interessant zum Nachdenken.
Es gab eine Zeit in Deutschland, da dachte auch niemand, dass sich das Gesetz SO ändern könnte. Gemessen an dem reden wir hier natürlich über Kleinigkeiten. Das Verbot der gesamten gezeichneten Medien wäre nix dagegen. Aber auch völlig sinnfrei.
Archimedes
Da haben wir ja etwas gemeinsam. Du magst meine Form nicht und ich deine nicht. Mit dem Unterschied, dass du meine wohl komplett lesen konntest, ich deine aber nicht. Ich bin ein Mensch, der durchaus zu Diskussionen bereit ist und auch zugibt, wenn er Fehler macht. Sicher habe ich hier Fehler gemacht, einige bewusst, andere unbewusst.
Was ich aber nicht kann, ist mit jemandem diskutieren, der mit "Ach gottchen" anfängt und einen gleich von Anbeginn als weltfremder Volltrottel hinstellt und mir damit gleich zeigt, dass er eine vorgefertigte, nicht diskutierbare Meinung hat.
Diskussion bedarf einer gewissen neutralen Form. In solch einer Form können wir uns gerne über die Sinnigkeiten und Unsinnigkeiten unterhalten.
Also falls Interesse besteht können wir uns nochmal ohne Übertreibung unterhalten. Wenn nicht, lassen wir das einfach sacken und ich behalte im Hinterkopf, ab sofort ein wenig kritischer und überlegter zu schreiben. Und vielleicht einmal darauf hinzuweisen, wie ich das ganze empfinde, statt populärblabla zu schreiben.
Ach *gnarf*
Ich wollte erst etwas schwerwiegendes, Ernsters sagen und dann eine Reihe von immer banaleren Schlussfolgerungen anbringen, aber zum Schluss hab ich den Übergang zu "Vergreife dich nicht an süßen Ponys" vergessen und es hat keinen Sinn mehr gemacht.
Impro-Fail, ich taug einfach nicht dafür ;-;
Say "Down!" to it or drown in it - it's your choice to throw the dice! ♪
Die Eintrag von Ryuzaki-Lawliet ist geprägt von einer mehr als zweifelhaften juristischen Argumentation, sodass ich mich wirklich frage, wo dieses "Wissen" erlangt wurde.
Wie schon richtig gesagt wurde, existieren derartige Gesetze schon in Deutschland und sie funktionieren, ohne, dass man yaoi-Mangas ect nicht mehr erwerben kann. Das Alter bei Manga-charakteren kann ein Problem sein, allerdings ist es möglich, Shota von anderem Hentai zu unterscheiden und zwar an Kriterien wie zB der Körpergröße. Bei einigen fragwürdigen Materialien, wie zB das Spiel Enzai wurde sogar nur das Alter geändert, jedoch nicht der Zeichenstil. Letztendlich muss es im Einzelfall beurteilt werden und keine Angst, nicht jeder Richter ist 50+. Zudem gibt es in Deutschland schon die Vorprüfung der Medien durch den BPjM.
Verboten ist a)das Darstellen von Menschen als Objekte in Pornografie, b)sexuelle Darstellungen mit Tieren und c)Kinderpornographie. Bezüglich a) verstößt es gegen die Menschenwürde, ausgenommen sind BDMS-Handlungen, wenn diese einvernehmlich sind und nicht zu schwerwiegenden Verletzungen, bzw. zum Tod der Person führen. Bezüglich b) soll vor allem auch das Tier selbst geschützt werden. Dementsprechend geht es nicht um pornografische Handlungen zwischen zwei Menschen in Tierkostümen und auch nicht um Videos aus der Tierreihe auf dem Discovery-Channel. Und ich hoffe, dass sich c) von alleine versteht.
Diese Argumente beziehen sich zunächst nur auf reale Darstellungen.
Bezüglich Zeichnungen ist die Kunstfreiheit zu beachten. Was als Kunst bezeichnet wird unterliegt aber nicht der Willkür des Richters. Kunst ist eine Betätigkeit der freien schöpferischen Entfaltung als unmittelbarer Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers. Anstößige Kunstwerke sind auch von der Kunstfreiheit umfasst. Allerdings kann diese eingeschränkt werden, wenn Grundrechte anderer verletzt werden oder es gegen ein anderes Gesetz verstößt; dh. dass grundsätzlich nicht einmal moralische Bedenken die Kunstfreiheit einschränken können. Oft wird die Kunstfreiheit aufgrund des Jugendschutzgesetzes eingeschränkt. Dieses entspricht dem Index, dem Medien zugeordnet werden, die nicht mehr im freien Handel geführt werden dürfen und höchstens an Volljährige verkauft werden dürfen. Es ist nicht ein Totalverbot.
Durch die Normen des Strafgesetzbuchs ist eine weitere Einschränkung der Kunstfreiheit möglich. Der Grund für die Ausweitung der Normen auf sämtliche Darstellungen entsprechender Pornografie kann mit dem Schutzauftrag des Staates für seine Bürger durch die Grundrechte begründet werden, denn die Strafbarkeit solcher Zeichnungen entsprechen einer Präventivmaßnahme (Strafnormen sind grundsätzlich als Prävention und nicht als Strafe anzusehen).
Das Erlauben der Zeichnungen würden eine Akzeptanz solcher Darstellungen in der Gesellschaft hervorrufen, denn das, was man unter den guten Sitten versteht, ist das Anstandsgefühl alles Billigenden und Rechtdenkenden in der Gesellschaft. Somit entstehen die guten Sitten im Konsens der Masse. Dementsprechend können sich die guten Sitten wandelt, weswegen Homosexualität und BDMS-Praktiken nicht mehr gegen die guten Sitten verstoßen. Der Vorwurf, dass so ein Konsens undemokratisch ist, ist falsch, denn Demokratie ist gerade die Willensbildung durch das Volk. Jeder muss gehört werden, doch genauso wie bei der Kollision von Grundrechten müssen manchmal auch Kompromisse gefunden werden. Eine Akzeptanz solcher Darstellungen in der Gesellschaft würden zur Verharmlosung der Problematiken von Gewaltpornografie, Kinderpornografie und Tierpornografie führen. Die Verharmlosung führt die Gefahr, dass auch die reelle Darstellung Akzeptanz finden würde. Folglich sind die Strafnormen unproblematisch. Mangalesen wird weiterhin straffrei bleiben, wenn nicht explizit die genannten Kriterien der Strafnorm erfüllt sind.
Bezüglich der Strafbarkeit von Minderjährigen ist zu sagen, dass jedes Strafmaß im Ermessen des Richters im Rahmen des Gesetzes liegt. Demnach werden Erstvergehen auch weniger schwerwiegend bestraft als beim 10. Vergehen. Die Strafbarkeit der Minderjährigen richtet sich nach dem Jugendstrafrecht, wobei die Schuldfähigkeit, bzw. die Einsichtsfähigkeit berücksichtigt wird. Es ist ersichtlich, dass ein 10Jähriger nicht wie ein Erwachsener bestraft werden kann. Dementsprechend kommt es zu Milderungen im Strafmaß.
Die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 I GG braucht nicht einmal ein Gesetz, um eingeschränkt werden zu können. Es genügt ein Verstoß gegen die guten Sitten.
Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sind verwerflich und nicht durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt. Gleiches gilt für die Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen untereinander durch Dritte, denn es fehlt an der Selbstbestimmung der Minderjährigen. Anders zu behandeln sind sexuelle Handlungen unter Minderjährigen ohne dem Einfluss Dritter, denn es fehlt an einem Abhängigkeitsverhältnis.
Natürlich kann man sich fragen, ob man überhaupt das Kriterium der guten Sitten braucht, doch auch die Grundrechte basieren auf moralischen Grundsätzen. Wenn man die moralischen Grundsätze aufhebt, verlieren auch die Grundrechte ihre Bedeutung.
Kurz gesagt, aufgrund der schwachen Argumentation des Weblogeintrags, ist von einer Fehlinterpretation der Gesetze auszugehen, die auf bewusste Übertreibung zurückzuführen ist. Allein der Titel ist schon reißerisch.
Renegade Tales: 50 Yuan X Botta One-Shots [in progress.]
Pokis freuen sich über Klicks! ^^
Mir brennt die Frage auf der Zunge, wie lange man studieren muss, um irgendwann ernsthaft zu glauben, Pornographie sei mit Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt...
Say "Down!" to it or drown in it - it's your choice to throw the dice! ♪
Ach, Öff-Recht ist grundsätzlich nicht das Lieblingsgebiet der Studenten und wenn man dann in der Bank hängt und so vor sich her träumt, kommt man zu kreativen Schlussfolgerungen. Wie soll denn sonst die Jugend von heute aufgeklärt werden? Die alten Aufklärungsfilme für den Biounterricht sind doch total langweilig ohne sämtliches Spielzeug....
Manga/Anime sind nun mal größtenteils nicht für Kinder gemacht. Klar gibt es welche die für Kinder sind. Aber eben nicht alle. Auch nicht alles was von Disney kommt ist Kinderfreundlich.
Weil Zeichentrick/Comic nunmal nicht automatisch bedeutet das es für Kinder ist. (Was irrtümlicher weise oft angenommen wird. -.-°)
MEINE GÜTE.
Wie dick wollt ihr denn bitte noch auftragen?! Wir reden hier über ein (teilweise) doch sehr nötiges Verbot bzw eine Einschränkung, die wohl so einige begrüßen (und das zu Recht!) - nicht über den verdammten Weltuntergang.
Ernsthaft. Alle jammern rum, weil sie sich nicht mehr uneingeschränkt mit irgendwelchem ab 18-Kram zudröhnen können. Ist euch überhaupt bewusst, dass das nicht zum Spaß, sondern aus Notwendigkeit passiert?!
Das ist viel Wirbel um Nichts. Ihr dramatisiert dieses Thema über und zieht es ins melodramatische, es ist unglaublich.
mayluu:
> Mir brennt die Frage auf der Zunge, wie lange man studieren muss, um irgendwann ernsthaft zu glauben, Pornographie sei mit Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt...
MADE MY DAY.
-Batman