Einzelposting: D'espairsRay erneut in Europa
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also für mich hört sich das mit den 7% etwas sinnfrei an oO gehen wir mal davon aus, du willst die bei ebay verkaufen und hast ein startangebot von einem 1€....am ende stellt sich heraus, jemand möchte dir die karte für 100€ abkaufen...da sagt doch keiner...ne, sorry, geht nicht..du hast die 7% überschritten...ich verkauf die karte an denjedenigen, der nur 35€ bezahlen wollte. du bereicherst dich in keiner weise, weil der andere den preis bestimmt (zudem sich bereichern auch das falsche wort ist...da man sich nur bereichern kann, wenn kein rechtlicher grund, zb kaufvertrag vorliegt >_>). anders ist es, wenn du von vornerein sagst, dass du für deine karte 150€ verkaufen willst. damit liegst du über dem vierfachen des "wertes" der karte und verstößt somit gegen §138IIbgb, aber so viel ich weiß, hat das auch noch keiner getan, sondern es wurde immer nur nach (preis-)angeboten gefragt es ist gut möglich, dass sich die 7% auf die vorverkaufsgebühr bezieht, denn die beträgt grundsätzlich 6-10%. eine weitere einschränkung wären die agbs der vorverkaufsstellen, aber weder bei me-shop noch bei neo tokyo steht etwas bezüglich dem weiterverkauf von karten und selbst bei reservix.de steht nur, dass der kommenzielle weiterverkauf untersagt ist, aber das ist dann wieder eine sache des weiterverkaufes, wo man als verkäufer den preis bestimmt. |