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Thread: Urteil gegen Pirate Bay

Eröffnet am: 17.04.2009 22:13
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Urteil gegen Pirate Bay 17.04.2009, 22:13
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Von:   abgemeldet 17.04.2009 22:13
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Heute in der Süddeutschen Zeitung:

"Man wird sich ihre Namen merken müssen: Denn seit dem heutigen Tag sind die vier verurteilten Betreiber der Online-Tauschbörse The Pirate Bay auf dem besten Weg, von einigen Internet-Nutzern in den Heldenstatus erhoben zu werden. Pirate Bay ist ein sogenannter Bit-Torrent-Tracker, vereinfacht gesagt: ein Verzeichnis von Daten, die Menschen auf der ganzen Welt auf ihren Rechnern gespeichert haben.
(...) Zu jeweils einem Jahr Gefängnis und einer Schadensersatz-Summe von umgerechnet 2,74 Millionen Euro hat ein Gericht in Stockholm sie heute verurteilt und damit eine symbolisch bedeutsame Schlacht in dem Kampf entschieden, der derzeit im Netz geführt wird: dem Krieg ums Urheberrecht."

-----------------------

Was haltet ihr davon?

Ich finde: Klar, es ist unmöglich, das "Raubkopieren" auszurotten - irgendwo wird es immer einen Server geben, von dem man urheberrechtlich geschütztes Material runterladen kann und das tun dann auch viele.

Aber wenn es gang und gäbe wäre, dass man Filme legal herunterladen könnte für eine Gebühr - sagen wir, 1 Euro pro Film - UND das mit Untertiteln und Tonspur nach Wahl - könnte ich mir vorstellen, dass viele Leute so ein Angebot nutzen würden.
(Oder gibt es das etwa schon?)



Von:   abgemeldet 17.04.2009 22:51
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Die wurden verklagt?!
Ich bin fassungslos ... würde echt gerne mal wissen, was sich die Contentindustrie dieses Urteil hat kosten lassen.

Edit:

Andreas Popp, Spitzenkandidat der Piratenpartei in der anstehenden Europawahl, indes kommentierte das Urteil differenziert: "Auch wenn das Urteil überraschend ist, vor allem wenn man in Betracht zieht, wie technisch unversiert die Anklage in den Prozess gegangen ist, so hat es etwas Gutes: Der Weg in höhere Instanzen ist nun frei. Beide Prozessgegner hatten bereits vor der Urteilsverkündung mitgeteilt, in Berufung gehen zu wollen. Vielleicht werden demnächst auch Hersteller von Messern für die damit begangenen Straftaten belangt. Zumindest legt die Argumentation des Schöffengerichts diese Möglichkeit nahe. Dieser Streit wird durch alle Instanzen laufen, da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.

Ring frei für den zweiten Akt - ein wenig Seegang hat Piraten noch nie geschadet!"
Recht hat der Mann :)

Quelle: Gulli
while (zombie.population > 0) {
if(gun.ammo = 0) gun.reload;
else gun.keepfire = true;
}
Zuletzt geändert: 17.04.2009 22:54:15



Von:   abgemeldet 18.04.2009 11:25
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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>But as in all good movies, the heroes lose in the beginning but have an epic victory in the end anyhow. That's the only thing hollywood ever taught us.



sonst sollte nichts gesagt werden müssen !
I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.



Von:    Nienchen 18.04.2009 11:40
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> Aber wenn es gang und gäbe wäre, dass man Filme legal herunterladen könnte für eine Gebühr - sagen wir, 1 Euro pro Film - UND das mit Untertiteln und Tonspur nach Wahl - könnte ich mir vorstellen, dass viele Leute so ein Angebot nutzen würden.
> (Oder gibt es das etwa schon?)

Sowas ähnliches:
Man kann Filme laden (zu saftigen Preisen) und sie innerhalb einer bestimmten Zeit beliebig oft ansehen.
Aber die Zeiten sind oft dermaßen kurz und die Beschränkung finde ich noch hirnrissiger.
::Denken hilft, nutzt aber nichts::
Zuletzt geändert: 18.04.2009 11:41:26



Von:   abgemeldet 18.04.2009 13:30
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Die Rechnungen der Filmeindustrie stimmen auch oft hinten und vorn nicht.
"Wir haben x Millionen verlust gemacht, weil der Film so und so oft runtergeladen wurde..."
Ja klar, weil auch jeder den Film gekauft hätte, wenn er nicht im Netz gestanden hätte. Ich hab schon soviele Stussfilme gesehen, die ich mir nie im Leben gekauft hätte und ich bin da sicherlich nicht der einzige. Und ich gehe trotzdem noch in den Laden und kaufe mir von Filmen die ich gut finde, die DVD.

Filme für einen Euro im Netz, sehe ich nicht wirklich in absehbarer Zukunft, dafür sind die Produktionskosten und die Gagen zu hoch. Was ich daran aber verwunderlich finde, ist wie die Filmindustrie immernoch wehement gegen die Internetpiraterie vorgeht, aber damit eigentlich nur das Symptom bekämpft, die Ursache aber völlig aussen vorlässt. Nämlich, dass es vielen Leuten gar nicht wert ist, den Film für soviel Geld zu erstehen (10-20 Euro für ne Neuerscheinung...das sind 20-40 Mark verdammt nochmal). Die Musikindustrie fängt an ihre Musik für wenig Geld pro Titel im Netz anzubietn um dagegen vorzugehen, die Filmindustrie reitet noch gegen die Windmühlen, hoffentlich machts da auch irgendwann noch klick.
"Battle not with monsters,
lest ye become a monster,
and if you gaze into the abyss,
the abyss gazes also into you."



Von:    Ellerfru 18.04.2009 13:59
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> Nämlich, dass es vielen Leuten gar nicht wert ist, den Film für soviel Geld zu erstehen (10-20 Euro für ne Neuerscheinung...das sind 20-40 Mark verdammt nochmal). Die Musikindustrie fängt an ihre Musik für wenig Geld pro Titel im Netz anzubietn um dagegen vorzugehen, die Filmindustrie reitet noch gegen die Windmühlen, hoffentlich machts da auch irgendwann noch klick.

Denke auch, wenn die Preise realistisch wären, gäbe es nicht so viele Raubkopien... Aber ich gebe NICHT so viel Geld aus, um einen Film anzusehen, von dem ich erst mal noch gar nicht weiß, ob ich ihn überhaupt gut finde. (Mal abgesehen davon, dass ich sowieso nicht viele Filme gucke.) 20 Euro für einen Fehlkauf wären mir viel zu viel... Dementsprechend besitze ich ca. 10 Film-DVDs. Von Filmen, die ich vorher kannte. Musik-Konzertaufnahmen nicht mitgezählt.



Von:    lexi 18.04.2009 15:46
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Es gibt sowas das nennt sich videothek ^^. es ist kostengünstig udn man kann sich ne meinung über den film machen xD

Ansonsten tja.. was soll man sagen.. haben die ja früher schon mit irgendeiner berühmten saugprogramm(ach wie hieß die denn...) gemacht und hat trotzdem nicht viel gebracht.





Von:    Ellerfru 18.04.2009 15:50
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> Es gibt sowas das nennt sich videothek ^^. es ist kostengünstig udn man kann sich ne meinung über den film machen xD

Die Videotheken, die ich kenne, haben nur Pornos und den aktuellen Hollywood-Schund, also nicht ganz die Sachen, die ich sehen will. -_- Aber ansonsten hast du natürlich Recht.



Von:    Nienchen 18.04.2009 18:49
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> > Es gibt sowas das nennt sich videothek ^^. es ist kostengünstig udn man kann sich ne meinung über den film machen xD
>
> Die Videotheken, die ich kenne, haben nur Pornos und den aktuellen Hollywood-Schund, also nicht ganz die Sachen, die ich sehen will. -_- Aber ansonsten hast du natürlich Recht.

Ich leih mir Filme über lovefilm.de, 6.99 Euro im Monat 1 DVD permanent im Austausch, habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, da kann keine Videothek hier im Umkreis mithalten. Denn hier gibt es oft nur diese stundenweise Verleihung, die ernsthaft pro STUNDE 1 Euro, bishin zu 5 Euro pro Tag! Hallo?


::Denken hilft, nutzt aber nichts::



Von:   abgemeldet 18.04.2009 15:45
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
Nun, rechtlich ist das schon bedenklich, wie auch der Mann von der Piraten-Partei gesagt hat, denn Pirate Bay hat die Filme nicht zum Download angeboten, sondern eben nur die Bittorrents. Es ist klar, was damit geschieht, was anderes zu behaupten wäre wie Gras als "Raumluftverbesserer" zu verkaufen, aber trotzdem ...

Ich denke auch, dass hier nur gegen Symptome vorgegangen wird. Prinzipiell habe ich meine Bauchschmerzen damit, urheberrechtliches Material zu "klauen", aber für jeden Mist will ich auch kein Geld bezahlen, und in den letzten Monaten gab es kaum ein Film, für den ich das Geld für eine Kinokarte oder eine DVD ausgegeben hätte.

Das Problem sind tatsächlich die hohen Produktionskosten für Filme, die entsprechende Preise nach sich ziehen, auch ist Kino immer teurer geworden (inzwischen bezahle ich für eine Karte am Samstagabend gut 10 Euro - Hallo? So viel kostet die DVD ein halbes Jahr nach Erscheinen ...). Günstiger wäre es vielleicht, wenn es eine Art Zusammenarbeit gäbe: Der User bezahlt für ein bestimmtes Portal eine festgelegte Summe (wie bei Rapidshare z.B.), für die er für einen Monat oder so alles runterladen darf, was er will. Das Geld wird dann anhand der Anzahl der Downloads für ein bestimmtes Produkt aufgeteilt. Für den User entfällt so das Risiko, Geld für Mist auszugeben, und der Industrie bringt es mehr, als wenn der User es irgendwo kostenlos herunterlädt.
Aber wäre vermutlich schwer umzusetzen, und natürlich würde es nebenbei noch immer illegal gemacht werden ... Doch rechtlicher Druck ohne entsprechende Alternativen für die Benutzer ist sicher keine Lösung, die am Ende zum Erfolg führt.
Through this toilsome world, alas/Once and only once I pass/If a good deed I may do/If a kindness I may show/To a suffering fellow man/Let me do it while I can/No delay for it is plain/I shall not pass this way again.
Author Unknown



Von:    murx 19.04.2009 08:30
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
Urheberrecht, Copyright, Digital Rights, paperlapapp...
Ein Leben lang plus 70 Jahre - wenn Walt Disney und co es nicht schafft das noch rechtzeitig auf 100 Jahre dank Lobbyismus zu verlaengern.
Gern wird 'geistiges Eigentum', besonders der 'Diebstahl' desselben mit realen Guetern und Dienstleistungen verglichen, dann schauen wir doch mal:

Ehrlich gesagt, frag ich mich ja, warum Porsche und Bayer so dumm sind ihre Produkte zu patentieren, auf Film bannen das neu entwickelte Einspritzsystem, auf MP3 die neue Formel fuer das neue Herzmedikament aufspielen und schuetzen lassen.
Da geben sie Jahrzehnte der Forschung und Milliarden in *echten* Kosten aus und dann laeppische 5 bis 20 Jahre schutz?

Und (Software)Lizenzen - warum verkauft der Maler seine Arbeit nicht in Lizenz? Statt die Wand zu malen, und wenn es dem Kunden einfaellt erst nach fuenf oder zehn Jahren zu bemalen, warum nicht auf ein Jahr limitieren, danach MUSS der Kunde die Farbe an seiner Wand entfernen, deinstallieren.. oder eben eine NEUE Lizenz erwerben. Verkaufen darf der Kunde die Wand uebrigens nur unbemalt, denn die Lizenz ist Personen gebunden!
Schade nur das Maler wohl so dumm sind... oder nicht genug Lobby haben.

Und kommen wir doch mal zu den angeblichen 'Produktionskosten' der Medienindustrie... seit dem Tod der Schallplatte gehen die materiellen Kosten fuer die Reproduktion gegen Null.
Bleiben also noch die Ausgaben fuer die 'Kuenstler' - im Bereich Musik, zugegeben in Heimarbeit mangelt es schon ein bisschen an Qualitaet, aber letztendlich sind die Kosten fuer ein brauchbares Master minimal. Die Musiker - Tatsache ist, das die wenigsten Bands einen nennswerten Gewinn durch die Veroeffentlichung haben (betrachtet man den Gesamtgewinn) - wirklich 'reich' werden koennen sie nur durch Konzerte, Touren, Auftritte - genau wie der Arbeiter muessen sie erstaunlicherweise taeglich fuer ihr Geld arbeiten! Was daran 'unmoralisch' ist, warum es 'moralischer' waere sie fuer 15 Minuten ein Leben lang zu bezahlen... das vermag ich nicht erkennen...
Und was die Filmindustrie angeht, boah, mir wird schlecht. Zum ersten, die hohen Kosten ergeben sich nicht aus Notwendigkeit zigfache Millionen an Gagen zu zahlen (es sei denn, die Notwendigkeit eine bestimmte, geringe Anzahl von Schauspielern zu monopolisieren um damit ihren Werbewert zu erhoehen, leichter und effizienter den Menschen in billigen Werbespots mit teuren Gesichtern unnoetigen Quatsch zu verkaufen).
Einem Schauspieler umgerechnet zwischen 50.000 bis 2.000.000 Euro Jahresgage zu zahlen, waere sicher 'angemessen' fuer einen angenehmen Lebensstil - quasi 'Antigewerkschaft', statt Arbeiter die sich fuer hoehere Loehne organisieren, Filmstudios die dies gegen unrealistische Loehne der Schauspieler organisieren - niemand wird *gezwungen* fuer nur 2.000.000 Euro aufzutreten....

Und dann das letzte - die Kreative Buchfuehrung der Rechteinhaber - z.B. hat Star Wars angeblich keinen $ Nettoeinkommen erwirtschaftet und Darth Vader Schauspieler David Prowse z.B. KEINEN $ Anteil erhalten, da er vertraglich nur am Nettoeinkommen beteiligt ist. ( http://filmdrunk.uproxx.com/2009/04/lucasfilm-still-not-paying-vader-actor )
Schaut man hier: http://www.the-numbers.com/movies/1983/0RETJ.php
fragt man sich ernsthaft, wie DAS moeglich ist... kreative Buchfuehrung.

Die 'Rechteindustrie', die Emi, Bemi, Sony, IFPI, RIAA, MPAA und wie sie alle National und International heissen - vergleicht man diese 'Industrie' mit der 'Energieindustrie' dann sind:
Die Kuenstler - die Kraftwerke
Emi, Bemi und co - die Ueberland und Fernleitungen
Der Konsument - der Konsument

Vergleicht man aber den Fluss des Geldes dann:
Die Kraftwerke - muessen mit konstanten Fluss versorgt werden...
Die Leitungen - einmal installiert sind die Wartungskosten gering
Der Konsument - zahlt fuer das Ganze, darf aber mit dem gekauften tun und lassen was er will

Die Kuenstler - einmal bezahlt, willigen sie in die Vertraege der Emis, Bemis et al nicht ein... laesst man sie am langen Arm verhungern
Emi, Bemi und co - Geld, Geld, Geld - und wenn der Kuenstler auch schon lange verwest ist! (Buddy Holly, wo ist deine Brille?)
Der Konsument - zahlt fuer das Ganze... und darf mit dem Erworbenen nichtmal tun und lassen was er will! (DRM sei Dank...)




Von:    Hancock 19.04.2009 11:21
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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>Und kommen wir doch mal zu den angeblichen 'Produktionskosten' der Medienindustrie... seit dem Tod der Schallplatte gehen die materiellen Kosten fuer die Reproduktion gegen Null.
>Bleiben also noch die Ausgaben fuer die 'Kuenstler'

Hm, das stimmt leider so nicht. Auch ein CD Rohling muss erstmal hergestellt werden, dazu braucht man Maschinen, die auch nicht auf Bäumen wachsen, dann kommt da noch Strom, Miete, Mitarbeiterkosten etc. pp.........
Dieses Posting spiegelt nur meine eigene Meinung wieder.
Reklamationen und Umtausch sind ausgeschlossen!



Von:   abgemeldet 19.04.2009 12:52
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> >Und kommen wir doch mal zu den angeblichen 'Produktionskosten' der Medienindustrie... seit dem Tod der Schallplatte gehen die materiellen Kosten fuer die Reproduktion gegen Null.
> >Bleiben also noch die Ausgaben fuer die 'Kuenstler'
>
> Hm, das stimmt leider so nicht. Auch ein CD Rohling muss erstmal hergestellt werden, dazu braucht man Maschinen, die auch nicht auf Bäumen wachsen, dann kommt da noch Strom, Miete, Mitarbeiterkosten etc. pp.........

"gegen Null" ist nicht Null.
aber nahezu, was glaubst du was n normaler Rohlng kostet wenn du nicht in 25, 50 oder 100er spindel sondern mal in 1.000.000 Palette kaufst. Rohling kosten ... ja klar
aber wie dem auch sei, es gibt noch kosten - ja. angemessen hohe kosten die den preis einer DVD/CD etc rechtfertigen würden ? - nein, nicht im gerinstren. tolle gewinnspannen haben die
I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.



Von:    Hancock 19.04.2009 12:55
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Ich sag nicht das ich die Preise ok finde aber zu meinen die Herstellung kostet so gut wie nichts ist etwas blauäugig und selbst wenn die Herstellung absolut nichts kosten würde, sind da immer noch Kosten die getragen werden müssen.
Dieses Posting spiegelt nur meine eigene Meinung wieder.
Reklamationen und Umtausch sind ausgeschlossen!



Von:    Archimedes 19.04.2009 16:22
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Ich finde das Urteil völlig gerechtfertigt. Über die Höhe mag man sich streiten oder nicht, aber dass Diebstahl (und letzten Endes ist es nichts anderes) geahndet wird, ist völlig korrekt.

Und da kann man sich über die Preise von DVDs, CDs und Konsorten aufregen, wie man will, die Produktionskosten hinterfragen und es fies, gemein und sonstwas finden und höhnen, dass die großen Chefs ungerechtfertigt abräumen. Ein Unrecht erlaubt deshalb noch lange kein anderes.
"...When the Bat does break (and it will be soon)
all the kings horses and all the kings men
won't be able to put him together again...
but along comes the Jester with his bag of tricks,
who knows where to kiss and gives him a fix..."



Von:    Ferik 19.04.2009 16:42
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> Ich finde das Urteil völlig gerechtfertigt. Über die Höhe mag man sich streiten oder nicht, aber dass Diebstahl (und letzten Endes ist es nichts anderes) geahndet wird, ist völlig korrekt.
>
> Und da kann man sich über die Preise von DVDs, CDs und Konsorten aufregen, wie man will, die Produktionskosten hinterfragen und es fies, gemein und sonstwas finden und höhnen, dass die großen Chefs ungerechtfertigt abräumen. Ein Unrecht erlaubt deshalb noch lange kein anderes.

seh ich ganz genauso

>Aber wenn es gang und gäbe wäre, dass man Filme legal herunterladen könnte für eine Gebühr - sagen wir, 1 Euro pro Film - UND das mit Untertiteln und Tonspur nach Wahl - könnte ich mir vorstellen, dass viele Leute so ein Angebot nutzen würden.

da frag ich mich in was für ner realität lebst du denn
bei vielen filmen würde sich dann die produktion garnichtmehr lohnen

du gehörst anscheinend auch zu denjenigen die alles billiger haben wollen wohlmöglich am besten gleich kostenlos mit nem gutschein noch drann^^
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge?

(\__/) Das ist ein Hase
(O.o ) Kopiere ihn in deine Signatur
(> < ) um ihm zu helfen die Weltherrschaft an sich zu reissen



Von:   abgemeldet 19.04.2009 17:43
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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>da frag ich mich in was für ner realität lebst du denn
>bei vielen filmen würde sich dann die produktion garnichtmehr lohnen


Aber solche Konzepte gibt es doch schon!
Zum Beispiel bei maxdome.de kann man schon ab 50 Cent einen Film herunterladen und ansehen - legal.

(Mein einziges Problem damit sind bloß die Untertitel; die scheint es da nicht zu geben. Als Hörgeschädigte bin ich davon praktisch abhängig)
Zuletzt geändert: 19.04.2009 17:44:21



Von:    SpringHeeledJack 19.04.2009 17:59
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Der absolute Großteil des Preises einer DVD wird vom Vertriebsweg gefressen. Einen Film zum Download für 50 Cent bis einen Euro anzubieten rentiert sich also immer noch, weil man die ganze Infrastruktur umgeht.

Um dich mal zu zitieren:
Ferik schrieb:
in was für ner realität lebst du denn
daß solche Fakten für dich keine Rolle spielen?
Sure, it's all fun and games until the tentacled lizard-spider that was your crotch tells you that everything is made of Tuesday because only the sky can cook happiness.
Zuletzt geändert: 19.04.2009 18:00:13



Von:    murx 19.04.2009 19:12
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
Bei der Automobilbranche betraegt die Gewinnspanne anteilig auf Produzent/Haendler betrachtet etwa 3/5 zu 2/5 - weiterhin verteilen sich Gewinnspannen im Betrieb von Fahrzeugen dann zu jeweils *grob* gerundet zu je 1/3 auf Versicherung, Ersatzteilhaendler und Vermietung.
http://books.google.com/books?id=ywtvOkhkKuwC&pg=PA115&lpg=PA115&dq=gewinnspanne+auto+verteilung&source=bl&ots=_pD_SCwfbU&sig=Y5i0AgQD_iQnA9KM8pjhDiZYtbA&hl=de&ei=AlPrSeTJB8WD_AaOx8nvAw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6

Will man im uebrigen aehnlich *brauchbare* (also vorverarbeitete) Angaben bei der Musikindustrie finden, so wird man kaum fuendig, aber:
http://www.mebis.com/werted.htm

Hier ist wenigstens eine 'Geldverteilungstabelle' fuer die Musikbranche - aber eben keine 'Gewinnverteilungsquelle'. Ein bisschen Rechnen hilft hier und man erhaelt:
1/4 an den Musiker (Performance)
1/6 an Haendler & Technische Kosten (CD etc)
der Rest - ueber 50% geht an GEMA, Werbung und Label, dabei zahlt die GEMA zwar einen Anteil (etwa 1/6 vom Gewinn, 86% der Einnahmen der GEMA) an 'Kuenstler', genauer - an die Rechteinhaber (eben Emi, Bemi & co) also NICHT an die Kuenstler

Im Vergleich zu einem 'realen' Produkt also ein voellig verzerrter Gewinnfluss.

Weiterhin kann/duerfte der Versuch schwer fallen, zu begruenden, warum eine WaltDisney Verfilmung eines Grimmschen Maerchens zwar ~150 Jahre schuetzenswert sei, eine Motorenverbesserung oder Krebsmedikament gerademal laecherliche 5-20 Jahre schuetzenswert sei.

Das Kuenstler in der Ausnahme geschweige denn in der Regel etwas 'originaeres' schoepfen, auch dieses muss kritisch betrachtet werden, nicht nur angesichts des Xundzwanzigsten Remakes von einem Film, basierend auf einem Buch, basierend auf der Idee von, basierend auf der Volkssage von, basierend auf...

Daher ist der Schutz wie Gewinnanspruch der Kuenstler selbst 'schwaecher' im realen Vergleich - die Gewinnverteilung zugunsten der Kuenstler ein Mythos - denn der Gewinn fliesst in die Griffel von Schlipstraegern unproduktiver, nur um ihren eigenen Erhalt bedachter 'Buerokratien' und 'schlauer' Werbeteams...
Zuletzt geändert: 19.04.2009 19:14:13



Von:    SpringHeeledJack 20.04.2009 13:57
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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Ich ging in meinem Beispiel nicht von Musik, sondern von Filmen aus. Die Produktion verschlingt einiges an Geld, richtig, aber amortisiert sich im günstigen Fall schon an der Kinokasse. Alles danach ist pure Gewinnspanne, und da kann man die Infrastruktur bedenkenlos umgehen.

Im Fall der Musik sehe ich die klassische Labelstruktur als einen Holzweg an, weil sie die modernen Vertriebswege nicht wiederspiegelt. Modelle wie MySpace Music sind da schon etwas besser, weil sie auf die moderne Realität eingehen, aber auch noch nicht der Weisheit letzter Schluß.

Du hast den überkommenen Weg, also das Sponsoring einer obsolet gewordenen Vertriebsstruktur, schon recht anschaulich beschrieben. Der Künstler wird auch in einem modernen System nicht mehr Geld verdienen, aber der Endkunde wird nur noch ein Viertel dessen bezahlen, was er aktuell bezahlt, weil er aufhört, aufgeblähte Musikkonzerne und Verwertungsgesellschaften zu unterstützen.
Sure, it's all fun and games until the tentacled lizard-spider that was your crotch tells you that everything is made of Tuesday because only the sky can cook happiness.



Von:   abgemeldet 19.04.2009 18:42
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> aber dass Diebstahl (und letzten Endes ist es nichts anderes) geahndet wird, ist völlig korrekt.

nein, diebstahl ist es nicht, und nochweniger ist es raub oder irgenwas in der art.
das sind alles hetzbegriffe die mit dem eigendlichen tatbestand nichts zu tun haben.
es ist rechtlich nicht im geringsten richtig von raub oder diebstahl zu sprechen.
diebstahl setzt imd eutschen recht zb das vorhanden sein einer sache die man entfernt die danach weg ist voraus.
das ist bei unrechtmäßiger vervielfältigung einfach nicht gegeben
raub würde gewalt als tatbestand voraussetzen, oder die androhung dieser
richtig problematisch wird es für die armen populärjuristen das bei dem gemeinen "raubkopierer" keinerlei bereicherung also gewinngedanke vorhanden ist - es läuft idr unter eigenkonsum und strafbarkeit ist nicht mal ansatzweise so klar wie manche meinen
schwarzkopien sind ein "vergehen" rechtlich - kein verbrechen


selbst das aushebeln von kopierschutz mechanismen ist nur halb strafbar, wenn ich mir was kaufe was ich durch komische mechanismen nichta bspielen darf, darf ich im grunde auch dafür sorgen das ich es abspiele - dsa sind aber oft relevante rechtsfragen die es selten bis in mal grundlagen urteile fällende instanzen schaffen
meistens hat der normale verbraucher nicht die mittel sich dem druck der "angeblich im recht" industrie zu wiedersetzen

man soll bitte auch nicht vergessen das die rechtliche logik die in schweden nun garde zum zuge kam auch auf waffenhersteller angewand werden könnte - sie wissen das ihre prodiukte auch zum töten von menschen vweendet werden also kann man sie dafür auch strafbar machen ? das ist die logik der industrie die auf anderen feldern erst ihre lächerlichkeit offenbahrt
I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.
Zuletzt geändert: 19.04.2009 18:47:25



Von:    Ferik 19.04.2009 18:40
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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hier gehts aber um aktuelle filme klar kann ich mir filme fürr 1 euro downloaden aber das sind mit sicherheit nich die aktuellsten
mal davon abgesehn wenn ich so bei uns im saturn schau gibts da ne menge neuere filme ab 6,99 selbst dazu sind die meisten noch zu geizig

irgendwo muss auch mal schluss sein mit geiz ist geil


>Der absolute Großteil des Preises einer DVD wird vom Vertriebsweg gefressen. Einen Film zum Download für 50 Cent bis einen Euro anzubieten rentiert sich also immer noch, weil man die ganze Infrastruktur umgeht.

du vergisst das da mehr leute noch geld verlangen an dem film glaub kaum das der autor sich mit 10 cent zu frieden gibt oder so^^
die technik um die downloads bereit zustellen kostet auch geld und verursacht kosten
kann noch weitere positionen aufzählen aber dann werd ich hier nie fertig



Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge?

(\__/) Das ist ein Hase
(O.o ) Kopiere ihn in deine Signatur
(> < ) um ihm zu helfen die Weltherrschaft an sich zu reissen
Zuletzt geändert: 19.04.2009 18:43:52



Von:   abgemeldet 19.04.2009 19:48
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
Und ich könnte dir hier das Gesetz der Massenproduktion, verquickt mit ein wenig Wirtschaftsmathematik, vorbeten.

Ein Autor bekommt für sein Werk i.d.R. ein festes Honorar - und dieses Honorar ist einmalig. Meist beträgt es irgendwo zwischen 500, maximal 8000 Euro.
Es hängt schlicht davon ab, was im Vertrag steht: Oft ist es so, dass in Verträgen entweder schlicht keine weiteren Prämien für den Autoren festgesetzt werden - oder aber sie bewegen sich maximal um 1,x Prozent pro verkauftes Stück; eher sogar unter 1 Prozent.

Dann gibt es da noch das Spiel mit den Lizenzen. Das ist wie mit elektronischen Zeitschriften.
Diese sind zwar teurer als die Printversion; das liegt aber keinesfalls daran, dass die Serverkosten, der Strom etc. so teuer wäre, sondern daran, dass derjenige, der diese Zeitschriften auf seiner Internetseite anbietet, quasi "Miete" dafür bezahlt - oder eben im Vornherein das Haus kauft (wobei das mehr ein Leasing wäre und dem Anbieter das Haus niemals gehören wird - es bleibt weiterhin Eigentümer des Verlages, der das Medium anbietet).

Ähnlich ist es mit Filmen.

Wie wäre es denn, wenn du die weiteren Positionen mal aufzählst? Würde mich interessieren (mein Wirtschaftsunterricht (BWL/VWL) ist zwar schon ein bisschen her, aber ich habe ja immer fleißig gelernt).

Ansonsten ist es nämlich so wie von goddi schon angegeben: Eine 50er Packung DVD-Rohlinge ist für den Privatmann schon bisserl kostenintensiv (im Vergleich zu der Industrie), aber bei der Industrie greift eben das Gesetz der Massenproduktion:
Kosten werden vor allem beim Einstellen der Maschinen verursacht; läuft sie erst, hat man nur noch feste Fixkosten - was die Maschine betrifft.
Die Variablen Kosten beziehen sich auf das Material (Und die sind sehr oft nahezu lächerlich klein...).
Die Gesamtkosten werden auf das Produkt umgeschlagen (dazu zählen auch die Einstellungskosten); das heißt, das Produkt wird immer günstiger, je mehr von diesem Produkt hergestellt wird, weil die Gesamtkosten am Einzelstück immer geringer werden (leider lässt sich das am PC nicht so super grafisch darstellen...)

Wie gesagt, ich würde mich über deine weiteren Positionen freuen, die du weg gelassen hast!^^
Zuletzt geändert: 19.04.2009 19:50:01



Von:    Archimedes 19.04.2009 19:39
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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@goddi:

Von Raub sprach auch niemand. Und dass die Sache "weg" sein muss, ist ausschließlich Voraussetzung für eine Sache, die eine Körperlichkeit (!)besitzt. "Das Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte", worunter u.a. Daten fallen.

Tatsache ist, dass eine Zueignung von Daten stattfindet, die der Eigentümer nicht gestattet hat.

Und ob das durch Vervielfältigung passiert, ist unerheblich. Es ist korrekt, dass für Raubkopien (oder Schwarzkopien) Extra-paragraphen existieren und dass das private Anfertigen von Kopien für sich und für nahe Angehörige lediglich ein Vergehen ist und dass die Intension der Tat eine Rolle spielt. Dennoch ist es damit nicht automatisch erlaubt und schon gar nicht rechtens.
Und selbst der Privatmann hat keine andere Intension, als die, dass er profitieren will zu Ungunsten des Herstellers. Simpel belegt: Er will kein Geld ausgeben und die gemachte Arbeit bezahlen.

Einige dieser Paragraphen:


§ 95a - Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

§ 97 - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 98 - Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke
(1) Der Verletzte kann verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen, vernichtet werden.
(2) Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, daß ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene Vergütung überlassen werden, welche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf.
(3) Sind die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gegenüber dem Verletzer oder Eigentümer im Einzelfall unverhältnismäßig und kann der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand der Vervielfältigungsstücke auf andere Weise beseitigt werden, so hat der Verletzte nur Anspruch auf die hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 99 - Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vorrichtungen
Die Bestimmungen des § 98 sind entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden, ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur rechtswidrigen Herstellung von Vervielfältigungsstücken benutzten oder bestimmten Vorrichtungen anzuwenden.

§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 108a - Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(Und das ist genau das, was im Kino in der Werbung kommt, nichts anderes)

§ 108b - Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wenn man es auf das Minimalniveau runterbricht, dann heißt es im Klartext:
Will der Urheber nicht, dass Schwarzkopien hergestellt und verteilt werden (gewerbsmäßig oder nicht), ist er IMMER im Recht und nicht nur angeblich! Denn er ist der EIGENTÜMER.

Und dein Vergleich zu Waffenherstellern ist mal so was von ins Klo gegriffen, da für diesen Bereich
a) mit Sicherheit auch in Schweden eigene Gesetze existieren
und
b) es bei Gesetzen sicher nicht um Fragen "was wäre wenn" geht, sondern um Fakten. Und dass ein finanzieller Schaden durch Raubkopien entsteht, steht außer Frage.
"...When the Bat does break (and it will be soon)
all the kings horses and all the kings men
won't be able to put him together again...
but along comes the Jester with his bag of tricks,
who knows where to kiss and gives him a fix..."
Zuletzt geändert: 19.04.2009 19:46:29



Von:    murx 19.04.2009 19:52
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
Gesetzestext ist schoen. Es gibt viele Urteile basierend auf Gesetzen, 'legale' Urteile.
Ob das zugrunde liegende Gesetz ueberhaupt eine Legitimitaet hat - dies ist letztendlich der Kern einer Diskussion ueber ein Urteil, waere die Legalitaet ausschlaggaebendes Argument kann eine Diskussion keinem Zweck dienen.

Die Begruendung, das Urteil und der Sachverhalt sei so richtig wie er sei, weil er so ist wie er definiert ist, ist ein argumentum in circulo, ein Zirkelschluss, wenn auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Tatsache ist eben aber nicht Definition einer beliebigen Form.
Zuletzt geändert: 19.04.2009 19:53:43



Von:   abgemeldet 19.04.2009 20:08
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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deine auflistung an sich ist korrent, das fazit nicht

eine problem ist das du zb allem und jedem das
> Simpel belegt: Er will kein Geld ausgeben und die gemachte Arbeit bezahlen.
unterstellst.
ein "ich will meinem kumpel mal n film/cd zeigen" schleiust du durch "mein kumpel will nur kein geld ausgeben" radikal aus

zum anderen wirbt die insutrie offenkunding mit der halbwarheit das "raubkopien" 5 jahre haft bringen, was grundlegend von dem das mit bis 5 jahren haft bestraft wird nix zu tun.
gewerbs,mäßiger nutzen der illegalen kopien und pirvatkopien sind 2 grundlegend verschiedene sachen - das versteht die inustrie aber nicht und tut so als ob es das selbe wäre

inbesondere die britischen dvd/kino pre-trailer belegen offenkundig welche lügen die industrie verbreitet und welche hetzkampangen sie anstellt


bzg 108b, das "knacken" eines kopierschutz zum erstellen einer privatkopie ist strafbar - das umgehen nicht, und es ist nichtmal ein straftatbestand der nicht geahnet wird ( wie zb 218 stgb ), sondern wirklich kein straftatbestand


klartext, die industrie "Tut" bewusst so als ob wir alle gewärbsmäßig aus purem geitz mit vorgehaltener waffe armen unterbazhelten menschen von eben auf jetzt das geld aus der hand klauen

das ist völlig was anderes vom ist bestand, es ist das gehaule das sie von sich geben seit es tonbänder gibt und es basiert auf unglaubliche bescheruteren rechungen - der schaden der wirklich durch raubkopien ensteht ist in europa lächerlich gering ( anderst in china etc. ), der schaden der durch "privatkopien" ensteht ist etwas der kaum evaluiert ist
realistische schätzungen die den aspekt des " kaufen oder verzichtes " mit beachten sprechen nicht selten von relativ greingen verlusten und inbesondere im feld der computerspiele von mehr käufern mit warez als ohne

aber whatever

ich distanziere mich davon geltendes recht zu missachten
ich verlange nur eine wirklich ordenliceh anwendung von rechtbegriffen und rechtslagen die nicht durch lobbyismus geprägt wird

wär glaubt das wirklich künstler durch schwarzkopien verhungern der hat sich noch nie angeschaut wie die branche verdient


die fetten jahre sind vorbei, seit 20 jahren im grunde schon ....



tl:dr;
gewerbsmäßige schwarzkopien und privatkopien sind völlig verschiedene dinge und man kann und darf die fürs 1. gedachten rechtslagen nicht auf das 2. anwenden
man darf auf nicht jedem der eine privatkopie besitzt "geitz" als intension unterstellen
I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.



Von:    Archimedes 19.04.2009 20:01
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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@Murx:
Wie ich schon sagte, ich halte das Urteil für richtig, da jemandes Eigentum ganz klar verletzt wurde und ein Schaden für denjenigen entstanden ist. Über die Höhe und Verhätnismäßigkeit kann man gerne diskutieren und auch können wir gerne über den Preis von DVDs/CDs/whatever im Vergleich zu ihrem Wert sprechen.
Aber wie ich schon sagte, ein vermeintliches Unrecht (die Preise von DVDs/CDs/...) kann nicht als Legitimation eines anderen herangezogen werden.

[Edit]: Du kannst auch gerne eine fundamentale Diskussion daraus machen, ob ein Gesetz zum Schutz von Eigentum überhaupt sinnvoll und legitim ist. Nach deinem Statement gehe ich nämlich davon aus, dass du genau dort hin willst. Dann hat das aber mir diesem Fred nicht mehr viel zu tun.

[Edit2@goddi]:
Das Problem ist, dass du dafür ausschließt, dass Leute sich Filme ziehen, weil sie eben NICHT Geld dafür bezahlen wollen.
Des Weiteren könntest du deinem Freund den Film auch zeigen, ohne ihm das Teil zu brennen.

Dass die Industrie die Tatsachen verdreht, was die Höhe des Schadens (denn der entsteht tatsächlich) angeht, oder bei den angeblichen Produktionskosten die Bilanzen schönt, will ich überhaupt nicht bestreiten. Tatsache bleibt aber, dass dieses Unrecht trotzdem NICHT ein anderes legitimiert. Und Tatsache bleibt auch, dass viele (ich behaupte sogar die meisten) genau das aber als Rechtfertigung heranziehen (was man wunderbar in diesem Thread gesehen hat). Und DAS ist das Problem. Denn hier grasiert die Einstellung "Ja abba, die anderen sind ja vieeeeel pööööhser als wir. Und mehr Geld, das die nicht brauchen, haben die aaaaauuuch. Deshalb dürfen wir". Und das ist meiner Meinung nach absolut verkehrt. Entweder gilt bestehendes Recht für alle oder keinen.
"...When the Bat does break (and it will be soon)
all the kings horses and all the kings men
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who knows where to kiss and gives him a fix..."
Zuletzt geändert: 19.04.2009 20:24:30



Von:    murx 19.04.2009 20:42
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
@Archimedes
Das dies Urteil als 'rechtstaatlich vorlaeufig korrekt' angenommen werden kann (Revision et al folgen noch), ja damit gehen ich ueberein.

Eine Grundsatzdiskussion ueber Eigentum strebe ich insofern nicht an, als das ich 'Eigentum' als Funktion als effizientes, dezentrales Mittel der Ressourcenverwaltung sehe.
Auch eine Grundsatzdiskussion, inwiefern Egoismus (persoenliche Gewinnmaximierung) und soziale Verantwortung (zum Nutzen vieler/aller) gegenueberstehen strebe ich nicht an, sondern akzeptiere den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen Artikel:
GG der BRD: 14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen

Worueber aber im Zuge einer Diskussion 'geistigen Eigentums' diskutiert werden kann, vielleicht sollte:
Inwiefern ist dieses "Eigentum" eben singulaeres, einer natuerlichen oder juristischen Individualperson zuzuordnen.
Beispiel: Google - muesste der Nutzer des Wortes bzw. seiner Abwandlungen, wie googlen, dem Eigentuemer des 'Wortes' Nutzungsgebuehren zahlen? Wieso nicht?
Beispiel: Gehoert die (deutsche) Sprache allen Sprechenden, oder kann eine 'bestimmte Abfolge' von Worten einem Eigentuemer zugeordnet werden? (Beispiel: McDonalds "Ich liebe es"), welche Anzahl Worten *rechtfertigt* diesen Eigentum, welche nicht? Warum?

Und dann: Inwiefern ist der Eigentumsanspruch mit Artikel 14,2 zu vereinbaren, vergleichbar eben genau zum Patentrecht, dieses kommt zu einer ganz anderen 'Balanz' zwischen Eigentumsrecht des Individuums und Nutzen der Allgemeinheit (5-20 Jahre nicht bis ueber 100 Jahre), wodurch ist dies gerechtfertigt?



Von:   abgemeldet 19.04.2009 20:52
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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@ archi

ja 2 mal unrecht macht nicht recht, da bin ich mal voll konfrom mit ihnen

der indsutrie werfe ich das aufrechterhalten überhaolter systeme und preis/gewinnervortellungen vor , seit 20 jahren

zum anderen ist die frage ob ich meinem kumpel ne cd brenne und so gebe weil er sie mag, weil er zu geizig ist sie zu kaufen oder was auch immer grundlegend was anderes als die "permanent unterstellung der industrie" das ich einen gewinnmachen will

das problem ist das diese geerbsmäßige schwarzkopiererei, die du meinetwegen sogar poelisch raublkopie nennen kannst mit der normalen warez szene so ~ nix zu tun hat - ganz im gegenteil idr steht bei jedem warez "bla for free DO NOT PAY " dabei; das ändert am der "kritischen" lage das ich quasi die dvd vom freund eines freundes dem freund geliehen bekomme nichts - da stimme ich dir zu
aber von der strafbaren gewerbsmäßigkeit ist das noch weiter weg als alles andere

ich möchte nur den massiven und im grundsatz vorhandenen unterschied zwischen den 2 sacehn sicher iwssen
das das eine privatkopien und semi-privatkopien sind die unter die kategorie "vergehen" fallen

und das das andere eine straftat ist, die gewerbs,mäßigen "raubkopien"

das letzeres ein verberchen udn unerwqünscht ist sind sich nahezu alle einig, im ersteren ist nichtmal die rechtslage so ganz klar


I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.



Von:   abgemeldet 20.04.2009 14:10
Betreff: Urteil gegen Pirate Bay [Antworten]
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> der indsutrie werfe ich das aufrechterhalten überhaolter systeme und preis/gewinnervortellungen vor , seit 20 jahren

Sehr lesenswerter Artikel zu diesem Thema:
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/24/43/dokument.html?titel=MIT+DER+BOEING+ZUR+PARTY&id=59423442&top=SPIEGEL&suchbegriff=mit+der+boeing+zur+party&quellen=&vl=0

Leider wollte die GVU-Ehlers nicht darauf eingehen =)
Und wer immer noch meint, dass die Medienschaffenden durch Torrents Milliarden verlieren, der sollte sich mal mit dem Modell der Creative Commons auseinander setzen und sich anschauen, wie viel Geld dort fließt.
while (zombie.population > 0) {
if(gun.ammo = 0) gun.reload;
else gun.keepfire = true;
}
Zuletzt geändert: 20.04.2009 14:11:55


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