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Einzelposting: EU-Verfassung


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Von:   abgemeldet 10.06.2009 11:12
Betreff: EU-Verfassung [Antworten]
Lissabonvertrag und Todesstrafe:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels (2) betrachtet, wenn es erforderlich ist,
einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

oder

"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."

Wir denken nur welche schöne Möglichkeiten man sich damit offen Lässt.


Weiterhin die Unglaubliche Arroganz der Eu.
Es wurde bei dieser Wahl 751 Abgeordnete gewählt obwohl nur 736 zulässig sind. Tja obwohl der Vertrag nicht angenommen wurde scheißt man einfach auf uns und setzt diesen Punkt durch.
Haben wir davon was Mitgekriegt, ich denke nein.



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