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Thread: Copyright-Frage

Eröffnet am: 29.10.2009 17:38
Letzte Reaktion: 16.11.2009 09:29
Beiträge: 16
Status: Offen
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Verfasser Betreff Datum
Seite 1
 Cariad Copyright - Bitte 29.10.2009, 17:38
 LintuSotaRauha Copyright - Bitte 29.10.2009, 20:38
 christianz1 Copyright - Bitte 29.10.2009, 20:40
 Cariad Copyright - Bitte 29.10.2009, 22:27
Copyright - Bitte 30.10.2009, 22:19
 Saeba Copyright - Bitte 03.11.2009, 11:58
Copyright - Bitte 11.11.2009, 00:35
 LintuSotaRauha Copyright - Bitte 11.11.2009, 02:28
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 Azamir Copyright - Bitte 11.11.2009, 11:25
Copyright - Bitte 11.11.2009, 15:03
 LintuSotaRauha Copyright - Bitte 11.11.2009, 17:10
Copyright - Bitte 13.11.2009, 13:44
 Art Smoker Toy Copyright - Bitte 12.11.2009, 09:20
 Cariad Copyright - Bitte 16.11.2009, 08:36
 Art Smoker Toy Copyright - Bitte 16.11.2009, 09:29
Seite 1



Von:    Cariad 29.10.2009 17:38
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
Hallo,

ich hoffe, irgend jemand von euch kann mir da mit ein paar Paragraphen weiterhelfen. Also ich habe folgendes Problem:

Gestern habe ich unsere Wohnung gekündigt und das hat soweit auch alles geklappt. Bloß habe ich das Problem, dass ja ohne weiteres (solange die nächsten 3 Monate meine Kündigungsfrist läuft) jederzeit nach Vereinbarung Nachmieter die Wohnung ansehen dürfen und fremde Leute in unserem Schlafzimmer herumspazieren. Wenn ich ehrlich bin stört es mich, dass dann sicher auch Fotos von unseren Sachen ins Internet kommen um die Wohnung weiter zu vermieten. Das Problem ist, dass ich Kästen (nur Sachen, die sich in meinem Eigentum befinden etc.) mit Bildern, auf die ich das Copyrigth habe, bemalt bzw. beklebt habe. Darf ich nun auf einer Verfremdung bzw. auf dem Nichtfotografieren von meinen Bildern bestehen oder muss ich akzeptieren, dass diese Sachen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Bzw. falls man gegen meinen Willen Fotos meiner Designs im Zuge der Weitervermittlung macht, habe ich da Recht mich zu wehren?

Ganz liebe Grüße und herzlichen Dank für jegliche Hilfe


Bitte könnte das jemand in die Fanart-Sektion verschieben bzw. dorthin wo es am besten reinpasst - ich hab's falsch eingeordnet - entschuldigung
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Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass er sie verdient hat! (Tacitus)
Zuletzt geändert: 29.10.2009 17:40:45



Von:    LintuSotaRauha 29.10.2009 20:38
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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Du hast sicher ein Urheberrecht, ein Copyright müsste man in den USA zB extra anmelden.

Aber ja, wenn sie ein paar Repros (Also Fotografien deiner Zeichnungen) machen, hast du als Künstler die Rechte zur Veröffentlichung und kannst da etwas aushandeln.

Hier hast du ein paar Paragrafen aus dem deutschen Urheberrecht.

Hier ein Wiki über das Urheberrecht, da kommst du auch zu den einzelnen Ländern, wo so etwas existiert.
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Von:    christianz1 29.10.2009 20:40
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
Wie wäre es, wenn Du die entsprechenden Sachen einfach abdeckst, wenn eventuelle Fotos erstellt werden?



Von:    Cariad 29.10.2009 22:27
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
> Wie wäre es, wenn Du die entsprechenden Sachen einfach abdeckst, wenn eventuelle Fotos erstellt werden?


Danke erst mal für die Hilfe. Das Problem ist, dass sämtliche Küchenkastentüren bzw. diverse Schränke mit laminierten Fotos von diversen von mir erstellten Zeichnungen kaschiert wurden bzw. sind da rund herum noch diverse Verzierungen mit Acrylfarben etc. also ich müsste die gesamte Küche abdecken oder so auf die Art ... Es geht mir in dem Sinn eher darum meine Persönlichkeitsrechte zu wahren. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber manche Sachen sind eine Art Rückzugsort, den man nicht vor wildfremden Menschen preisgeben will ... Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das Recht habe zu verlangen, dass diese Designs, Zeichnungen und Fotos mit Computer abgedeckt werden. Wobei soweit ich das mitbekommen habe es zwar bei den meisten Hausverwaltungen üblich ist die Wohnung erst nach Auszug und Herrichtung weiterzuvermitteln, es aber unseriöse Hausverwaltungen gibt, die nach der schriftlich eingelangten Kündigung so quasi in der Kündigungszeit eine Stunde vorher bekannt geben, dass eine Besichtigung stattfindet ... Man kann da aber nicht wirklich was dagegen machen, vom Gesetzgeber ist das erlaubt - im Gesetzbuch wird nur von angemessenen Zeiten geschrieben ... Ich hoffe, dass unsere Hausverwaltung uns Termine wenigstens 1 bis 2 Tage davor bekannt gibt ... Wäre aber froh, wenn es irgendwo einen Paragraphen bzw. ein Musterurteil zu einem ähnlichen Fall gäbe, also irgendwas das dezitiert besagt, dass der Vermieter bzw. die verantwortliche Person der Hausverwaltung keine Fotos mit erkennbaren Werken von mir ins Internet stellen darf.
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Von:   abgemeldet 30.10.2009 22:19
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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Wie wäre es, wenn du - da du ja eh bald ausziehst - schonmal die Bilder abhängst und die Malereien entfernst? Wenn die Wohnung schon gekündigt ist, bist du ja in maximal 3 Monaten raus, und die Bilder wirst du dann ja eh mitnehmen, denke ich mal.
Da kannst du doch schonmal mit dem Abnehmen anfangen, und die Sachen, die sich schnell vom Nagel nehmen lassen, kannst du ja nach der Wohungsbegehnung wieder daufhängen.

Ich meine, früher oder später muss das Zeug eh runter, und wenn du solche Urheberrechtssorgen hast - wie wäre es dann mit früher?
Ansonsten würde ich kleine Kartons zurechtschneiden und mit Tesa über die Bilder kleben, auch wenn es so ein Aufwand ist, wie du sagst.
Das Abfotografieren zu lassen und dann nur zu bitten, dass die die Fotos nachbarbeiten wäre mir zu riskant.
Nachher sagen die "Jaja, machen wir" und dann tauchen die Bilder doch unbearbeitet im Netz auf.
Wenn du willst, dass es gut gemacht wird, mach es selbst - wie so oft.
"In meinem Hirne rumort es und knackt, ich glaube da wird ein Koffer gepackt,
und mein Verstand reist ab - o wehe - noch früher als ich selber gehe." (H.Heine)



Von:    Saeba 03.11.2009 11:58
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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Vielleicht machst du dir einfach zu viele Gedanken. Glaubst du ernsthaft, die würden Fotos in Repro-Qualität machen? Wenn ich an die üblichen Handy-Bilder in den Immobilienanzeigen denke, kann ich mir das kaum vorstellen.

Welche Gefahr siehst du? Dass jemand mit den Bildern deine Bilder Geld verdient? Unwahrscheinlich und sowieso rechtswidrig.

Dass jemand deine Ideen klaut und ähnliche Werke schafft? Wenn die Sache wirklich so geheim ist, musst du sie wohl verhüllen oder abkleben. Was man sehen kann, kann man letztendlich auch kopieren.
Zuletzt geändert: 03.11.2009 11:58:18



Von:   abgemeldet 11.11.2009 00:35
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
Also...

Zum ersten.. solange du dort wohnst, hast du mitspracherecht normalerweise, ausser es ist in einer Zusatzklausel im Mietvertrag anders geregelt. Denn, solange du dort wohnst, darf ohne deine Zustimmung trotzdem niemand die Wohnung betreten, solange du sie noch bewohnst.
Hat den Nachteil, dass du da mit deiner Mieterin, wenn du dich sonstwie queerstellst arge Probleme bekommen kannst, weil die dich dann - wegen mehrerer Dinge - fristlos rausschmeissen.

Öhm.. Bilder, da kann ich dir nicht sonderlich weiterhelfen. Rein rechtlich müsste das unter Copyright bzw Schutz des Gedankenguts usw. laufen. Aber die Frage wäre, verdienst du damit geld? ansonsten ist es doch recht uninteressant. Dinge, die nicht fotografiert werden sollen, abdecken.... z.b. Bilder.

Aber an sich wird sowas oftmals erst gemacht, nachdem der letzte Mieter raus is.



Von:    LintuSotaRauha 11.11.2009 02:28
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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Es hat wenig mit Geld zu tun, wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist.

Nehmen wir an, jemand findet hier auf Animexx ein Bild ganz toll, dass er für sein Roman als Buchcover benutzen möchte. Derjenige der das gemalt hat, hat es aus Spaß getan, derjenige dem es gefällt würde damit Geld verdienen, oder dass der Künstler etwas davon erfährt.
Das passiert sehr oft, solche Fälle waren hier auch schon bekannt.

Aber Wohnrecht und Urheberrecht (kein Copyright) sind zwei verschiedene Dinge.
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Von:    SAlbert 11.11.2009 06:20
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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Hallo,
es gibt da den Artikel 13 des Grundgesetzes. Damit dürfte sich die Hilfskonstruktion mit dem Urheberrecht erübrigen. Aber mache dich erst selbst schlau.
Mit freundlichen Gruessen
Sascha Albert

Rämmelken, Rämmelken rüssele di! Biste von Gott kumm tau mi! Biste owwer von'n Düwel goah von mi! (Lokale Legende)



Von:    Azamir 11.11.2009 11:25
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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da die mietrechts-paragraphen des BGB nicht als grundgesetzwidrig gelten, und man mit einer kombination von art 13 im zweifel art 14 GG aushebeln könnte (und, mit verlaub, das eigentum ist das stärkere grundrecht, als die unverletzlichkeit der wohnung. und da die wohnung im vorliegenden fall kein eigentum sondern nur mietsache ist, kann man nicht so ohne weiteres alle rechte des eigentümers und vermieters über die unverletzlichkeit der wohnung ausschließen), würd ich mich da mal nicht drauf verlassen.

zudem gilt das GG primär NUR im verhältnis Staat -> Bürger. NICHT Bürger -> Bürger. direkte ansprüche oder abwehrrechte aus dem grundgesetz ergeben sich nur gegen den staat, nicht gegen andere privatrechtliche personen oder gesellschaften.

ich würde ganz ehrlich auch sagen: abdecken und abhängen. die meisten vermieter wollen die wohnung sowieso lieber im leeren zustand vermitteln, du solltest vielleicht auch einfach, bevor du PANIK schiebst, mal mit deinem vermieter reden, wie er sich das gedacht hat. einfach nachfragen, ob er/sie plant, jetzt schon leute in die wohnung zu lassen, oder ob das garnicht vorgesehen war. wenn letzteres der fall ist, kannst du dir deine ganze Panik sparen.

reden hilft, und so ganz unrecht ist es dem Vermieter oft auch nicht, wenn ein mieter auszieht - die neue miete kann er einfacher etwas höher ansetzen. man muss also üblicherweise nicht damit rechnen, dass der vermieter einen dafür hasst, dass man gekündigt hat.

ansonsten - vorsicht ist besser als nachsicht. ich finde deine sorgen etwas übertrieben, dass jemand tatsächlich sinnvoll verwertbare detailfotos deiner wanddekoration macht ist eher unwahrscheinlich und würde dir vermutlich auffallen, und ansonsten wäre es eher unwahrscheinlich, dass irgendwer diese dekorationsbilder verwertet, weil die qualität einfach nicht da ist. n eckchen aus der normalen digicam oder schlimmer, ner handycam, ist zu nix zu gebrauchen außer "oh, bunte pixel!". wenn du trotzdem angst hast, deck es ab, dann kann dir nicht passieren. wenn du hinterher deine theoretisch existierenden ansprüche durchsetzen möchtest, hast du ein erheblich größeres problem, und VIEL größeren aufwand, als wenn du jetzt einmal durhc deine wohnung gehst und alles, was du nicht fotografiert haben willst, abmachst oder zuhängst. denn einen anspruch haben udn ihn auch bekommen sind zwei sachen, um im zweifel seinen anspruch durchzusetzen muss man vor gericht ziehen und im schlimmsten fall einen mehrjährigen prozess durchstehen. ob mir DER aufwand für ein paar bilder, mit denen ich keinen cent verdiene, wert wäre, würd ich mir doch überlegen.

Aza.
Sorry you can't define me - Sorry I break the mold - Sorry that I speak my mind - Sorry don't do what I'm told - Sorry if I don't fake it - Sorry I come too real - I will never hide what I really feel [christina aguilera]



Von:   abgemeldet 11.11.2009 15:03
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
> da die mietrechts-paragraphen des BGB nicht als grundgesetzwidrig gelten, und man mit einer kombination von art 13 im zweifel art 14 GG aushebeln könnte (und, mit verlaub, das eigentum ist das stärkere grundrecht, als die unverletzlichkeit der wohnung. und da die wohnung im vorliegenden fall kein eigentum sondern nur mietsache ist, kann man nicht so ohne weiteres alle rechte des eigentümers und vermieters über die unverletzlichkeit der wohnung ausschließen), würd ich mich da mal nicht drauf verlassen.

Ne, das ist totaler Quatsch. Da haben sich schon etliche Vermieter vom Gericht eine Abfuhr geholt: zur Mietsache gehoert Privatssphaere, und die ist im Zweifelsfall auch wichtiger als das Eigentumsrecht des Vermieters. Aus dem Grund haben auch so viele Vermieter Probleme, unliebsame Mieter aus der Wohnung zu kriegen, egal wie begruendet. Oder haben sich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geholt, weil sie der Meinung waren, die Wohnung in Abwesenheit des Mieters inspizieren zu muessen obwohl kein Notfall wie Wasserrohrbruch oder aehnliches vorlag.

(Wie kommst du da aufs Grundgesetz?)


Prinzipiell muss man Nachmieter in die Wohnung lassen, allerdings gibt's da auch irgendwelche Spielregeln. (Viele Vermieter sehen uebrigens auch davon ab, wenn man es gar nicht wuenscht.)

Aehm, und ich hab es noch nie erlebt das ein potentieller Nachmieter auf die Idee gekommen ist, fotografieren zu wollen. Ein paar hatten hoechstens ein Massband dabei.

Falls das wer machen will, wuerde ich einfach hoeflich bitten in der moeblierten Wohnung nicht zu fotografieren. Ist bestimmt wirksamer als eine Diskussion uebers Mietrecht.
Constanzia, du holde Sau!



Von:    LintuSotaRauha 11.11.2009 17:10
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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> (Wie kommst du da aufs Grundgesetz?)

http://dejure.org/gesetze/GG/13.html
Vorschlag von SAlbert.

Dass die Wohnung mal vom Vermieter mit Nachmieter besucht werden kann, wird in der Regel mit dem Mieter vereinbart.

> Aehm, und ich hab es noch nie erlebt das ein potentieller Nachmieter auf die Idee gekommen ist, fotografieren zu wollen. Ein paar hatten hoechstens ein Massband dabei.

Prinzipiell ist die Angst hier, dass der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt. Wie SAlbert das schon richtig erkannt hat, will man versuchen, das über das Urheberrecht verhindern. Das heißt, die Bilder sollen eben nicht abgedeckt werden, sondern sozusagen als Schutz dienen.

Jedoch bin ich nicht der Meinung, dass ein Vermieter, oder ein Nachmieter darauf Rücksicht nehmen würde. Es nehmen so wenige darauf Rücksicht.
Deshalb stimme ich SAlbert zu.
Man sollte einen anderen Weg versuchen.

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Zuletzt geändert: 11.11.2009 17:11:26



Von:   abgemeldet 13.11.2009 13:44
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]

> Prinzipiell ist die Angst hier, dass der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt. Wie SAlbert das schon richtig erkannt hat, will man versuchen, das über das Urheberrecht verhindern. Das heißt, die Bilder sollen eben nicht abgedeckt werden, sondern sozusagen als Schutz dienen.
>

Das Urheberrecht soll verhindern, das der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt...?
Ich denke, da hilft die Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch im Zweifelsfall deutlich weiter.

> Jedoch bin ich nicht der Meinung, dass ein Vermieter, oder ein Nachmieter darauf Rücksicht nehmen würde. Es nehmen so wenige darauf Rücksicht.
> Deshalb stimme ich SAlbert zu.
> Man sollte einen anderen Weg versuchen.
>

Solange die Wohnung noch bewohnt ist, hat der Mieter das Hausrecht, d.h. er muss ueberhaupt nicht dulden, das dadrin fotografiert wird. Ich wuerde darauf ganz einfach bestehen, das deutlich und hoeflich formulieren, und nicht irgendwelche Argumentationen mit dem Grundrecht konstruieren usw.
Die Wohnung ist gekuendigt, da passiert nichts mehr. Hoechstens das der Noch-Vermieter einen nicht mehr ganz so doll lieb hat.
Constanzia, du holde Sau!



Von:    Art Smoker Toy 12.11.2009 09:20
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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also da ich das grad vor kurzem durch hab, weiss ich wie das bei einigen mietern läuft.

Also solange es keine erlaubnis von deiner seite aus besteht, dürfen keine Fotos gemacht werden, geschweige irgendwo im netz ausgestellt werden.
Solange du die Miete bezahlst, kannst du auch wohnungs besuche verweigern, geschweige das steht im miet vertrag.

Ich hab einfach die 3 monate über nicht meine neue Nummer denen gegeben, so konnten die nicht einen Termin vereinbaren XD

was du anbieten kannst, is selbst die fotos zu machen, so kannst du alles abdecken.

Als mein Freund in Bayern sich wohnungen angeschaut hatte, gab es schon einige wohnungen wo das fotografieren nicht erwünscht war (und daran musste er sich auch halten)

und ich denk somit hat sich diese pseudo Copyright geschichte sich erledigt (einen copyright is sau teuer) aber es gibt ja noch die berühmten Urheberrechte.

also wie gesagt, wenn die deine nummer noch net haben, und net so nerven, garnicht erst denen die geben, sondern dir schön zeit lassen (kannst ja stress haben wegen renovieren ;3)
Und wegen Fotos, da kannst du klar sagen du möchtes das nicht-Ende

und sollten die versuchen dadurch eine fristlose kündigung dir auf die nase zu drücken, isses rechtlich garnicht machbar, da eine kündigung schon läuft.

Nur ein Kleingeist hält Ordnung, ein Genie überblickt das Chaos...
☆"seit dem ich klein bin möcht ich ein Manga sein! so schön und Stark!"~==__==
Zuletzt geändert: 12.11.2009 09:22:01



Von:    Cariad 16.11.2009 08:36
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
Danke ihr Lieben,

also es geht wirklich darum, dass ich nicht möchte dass Fotos von unserem Schlafzimmer ins Internet gestellt werden - also einfach Privatsphäre, die ich versuche mir zu erhalten ...

Im Großen und Ganzen war es so dass wir vor 3 Jahren als wir eingezogen sind €5000,- Ablöse bezahlt haben (Vertrag mit dem damaligen Besitzer der gesamten Liegenschaft). In diesem Vertrag ist auch das Wc, die Dusche und das Waschbecken aufgelistet. Nun ist es so dass die Liegenschaft den Besitzer gewechselt hat und wir als wir gekündigt hatten, gesagt wurde, wir sollen doch für €300,- die Küche herinnen lassen und dass wir das Bad nicht mitnehmen dürfen (was ich allerdings bezweifle, da der Vertrag ja nicht mit einem normalen Vormieter sondern mit dem Besitzer der gesamten Anlage abgeschlossen wurde) ... Logischerweise hätte ich gerne zumindest, das Geld zurück, dass ich für 4 kaputte Heizstäbe ausgegeben habe, weil wir höflich gebeten und immer wieder vertröstet wurden und es hieß, dass nächste Mal kümmere man sich um einen neuen Boiler. Sprich, der Boiler war bereits kaputt als wir in die Wohnung eingezogen sind. Dann wurde natürlich kein neuer Boiler gekauft (wir wurden vertröstet und uns wurde nahegelegt doch noch einmal einen neuen Heizstab einbauen zu lassen) und letztendlich mussten wir um Warmwasser zu haben diesen Kauf selbst tätigen (mit einem Kleinkind in der Wohnung ist es schwierig auf Ausdauer zu gehen und zu sagen: macht's doch endlich). Mich stört es, dass ich für die Heizstäbe genauso viel bezahlt habe wie für den neuen Boiler. Dass sie Leute schicken werden, während wir in der Wohnung sind, wurde schon angekündigt. Generell war die Dame, mit der ich seit unserer Kündigung zu tun habe total unfreundlich im Gegensatz zu der mit der ich damals wegen dem Boiler zu tun hatte. Sprich wenn jemand freundlich auf mich zukommt, bin ich schon mal bereit mich selbst um Sachen zu kümmern. In dem Fall wurde ich aber derartig abgefertigt, dass ich einfach nur noch sauer bin. Mal abgesehen davon, dass wir 1 1/2 Jahre lang eine kaputte Klingelanlage hatten und sich trotz mehrfacher Anrufe niemand drum gekümmert hat. Ironisch: Am Tag meiner Kündigung kam der Mechaniker und hat repariert - wohlgemerkt: keiner aus der Umgebung, nein, einer mit insgesamt 2 Stunden her und nochmals 2 Stunden retour Anreisezeit (wie ich erfahren habe, aus dem Gebiet in dem die Hausverwaltung ansässig ist - ob dass der Leasingnehmer der Liegenschaft weiß? die Liegenschaft gehört jetzt einer Bank wurde aber verleast).

Im Internet ist unsere Wohnung schon zu finden. Darf ich verlangen, dass solange ich hier wohne keine Fotos ins Internet gestellt werden bzw. habe ich das Recht, dass ich Fotos von der möblierten Wohnung verweigern kann bzw. kann ich das über das Eigentumsrecht also über meine Bilder erreichen?
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Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass er sie verdient hat! (Tacitus)



Von:    Art Smoker Toy 16.11.2009 09:29
Betreff: Copyright - Bitte [Antworten]
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>
> Im Internet ist unsere Wohnung schon zu finden. Darf ich verlangen, dass solange ich hier wohne keine Fotos ins Internet gestellt werden bzw. habe ich das Recht, dass ich Fotos von der möblierten Wohnung verweigern kann bzw. kann ich das über das Eigentumsrecht also über meine Bilder erreichen?

sie dürfen solange du das nicht erlaubt hast, keine fotos schießen, sollten sie es dennoch vesuchen darfst du die (wenn die keine einsicht zeigen) sogar promt aus der wohnung werfen.

Kurz gesagt:
KEINE FOTOS OHNE DEINE ERLAUBNIS.

es kann aber sein das die bilder aus einer anderen wohnung nehmen die genauso geschnitten is, oder alte bilder, was dann ja nicht so schlimm is.

Hm habt ihr keinen externen Vertrag abgeschlossen für die Ablöse?

Die haben euch echt gut übern tisch gezogen, ich bezweifle leider das ihr das geld für die Boiler zurück bekommt, aber ihr dürft die ohne weiteres mit nehmen, (ihr habt es schließlich bezahlt) wenn ihr schriftlich darauf hingewiesen habt wegen den kaputten sachen könnt ihr die schreiben dort ruhig einreichen und sagen: "wir haben sie darum gebeten, sie haben nichts gemacht, wir nehmen nun unseren boiler mit"
denk aber ihr habt den alten Boiler nicht mehr im haus oder?

das is echt eine verzwickte sache bei euch...
wichtig is, das wenn was nicht funktoniert, erst mündlich bescheid zu sagen (wenn die dann was dagegen machen isses ok) und wenn nichts passiert das schriftlich zu machen, sonst steht ihr alleine dar mit den ganzen kosten.


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