Einzelposting: AnimagiC 2018
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Killy: Du meinst also, dass sich der dritte Satz ("Das Einstellen privater Aufnahmen ins Internet ist nicht gestattet.") nur auf den zweiten Satz ("Wenn ein Ehrengast gar nicht fotografiert werden möchte, respektiert das bitte.") bezieht und nicht auf den ersten? ("Das Filmen und Fotografieren ist nur für private Zwecke erlaubt.") >Aufnahmen von Privatpersonen ohne deren Einverständnis waren ja schon ewig verboten. Das habe ich nie angezweifelt. |