Einzelposting: Dir en Grey erneut in Deutschland
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| > > >Dann wunder dich nicht, wenn du jemanden anrempelst und er sich so sehr in seinem Enterrainment gestört fühlt, dass er dir eins auf den Deckel gibt. Dann könnte man nämich auch sagen, ist ja nur einer von tausend... trösten würde es dich wahrscheinlich nur mässig. > > > > nein, aber trösten muss er mich nicht. nach § 823 BGB entsteht mir aus der deliktischen gesundheitsverletzung ein schadensersatzanspruch. bei vorsatz hat der angreifende die handlung auch zu vertreten (siehe § 276 BGB, vertretenmüssen). wenn ich aus versehen (konzertübliche tätigkeit pogen) jemand anrempel, hab ich das nicht zu vertreten, weil ich nach im verkehr erfoderlicher sorgfalt gepogt habe :D. wenn mir einer aber absichtlich in die fresse haut, war das vorsatz und ich krieg kohle. Ja, wenn du ihn wiederfindest, aber den Kieferbruch wirst du schon eh haben. Egal... hauptsache Geld... ;) "Das Gerede mancher Leute ist wie das Rauschen aus dem All. Einfach nicht abstellbar." |
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