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Einzelposting: Allgemeine Fragen/Zurückgestellte /Abgelehnte/Geklaute Doujinshis


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Von:   abgemeldet 16.08.2010 20:26
Betreff: Zurückgestellte /Abgelehnte/Geklaute Dou... [Antworten]
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> Hallo!
> Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier richtig ist, aber ich habe dazu keinen anderen Thread gefunden...
>
> Meine Frage ist nämlich: Wie müsste ich meinen Douji "entadultifizieren" (*lach* neues Wort ausgedacht^^) damit auch nicht 18-jährige ihn lesen können?
> Und ist das eigentlich erlaubt - also eine Ü18-Version und eine U18-Version bei 'mexx reinstellen?

Ja du kannst auch eine zensierte Version hochladen, das machen einige so :)

Dafür müsstest du die Sexszenen entsprechend zensieren.

>
> Und wie ist das bei Übersetzungen? Wenn ich also meinen Douji auf Deutsch und z.B. Englisch hochladen möchte? Kann ich dann zwei Doujis hochladen oder müsste ich die Übersetzungen als einzelne Kapitel machen? (Die Kapitellösung finde ich nicht ganz so prikelnd, da man bei mehreren Kapitel etwas die Übersicht verliert, wo jetzt der deutsche und der englische Text ist - finde ich.)

Auch das ist möglich, also 2 Versionen hochzuladen solange die 2. Sprache für uns lesbar ist (englisch ist also okay ;) ).

Bei anderen Sprachen weiß ich nicht inwiefern wir da mit Sprachgenies gesegnet sind.
"Dr. Crane isn't here right now, but if you'd like to make an appointment... "

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