Thread: Jugendpornografie - Animexx Illegal?
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Eröffnet am: 04.11.2008 20:37 Letzte Reaktion: 24.10.2010 15:31 Beiträge: 518 Status: Offen |
Unterforen: - Website-Spezifisches |
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| Wer die künstlerische Freiheit über alles stellt, der muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch kinderpornographische Darstellungen und die herzallerliebsten Bildchen von dümmlich dreinschauenden Negerlein und verschlagenen Juden in alten Kinderbüchern verteidigt. Alles andere wäre inkonsequent. Ich gehe doch davon aus, dass das den Leuten die sich hier für die künstlerische Freiheit einsetzen sehr wohl klar ist. |
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| > es wurde doch schon gesagt, dass fiktionale Texte und so Zeug unberührt bleiben. Nein - eben nicht! Das ist doch gerade das Problem. Ansonsten würde ich mich nicht aufregen. Reale Kinder und Jugendliche haben nichts in Porno-Produktionen zu suchen, und wenn man da härter durchgreift: meinetwegen. Aber durch Kunst kommt niemand zu Schaden, das bedeutet, ein Verbot ist Zenzur, die die Grundrechte einschränkt. > irgendwo kann man den Kampf um seine Freiheiten auch übertreiben. Nein. Wenn man immer und immer wieder nachgibt, landet man irgendwann in einem totalitären Staat - auch wenn die Regierung noch so oft behauptet, es würde nur zum Schutz der Bevölkerung dienen. |
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Wer die künstlerische Freiheit über alles stellt, der muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch kinderpornographische Darstellungen und die herzallerliebsten Bildchen von dümmlich dreinschauenden Negerlein und verschlagenen Juden in alten Kinderbüchern verteidigt. Oh bitte, das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Nur weil jemand ein Recht auf freie künstlerische Entfaltung einfordert, soll er gleich ein menschverachtendes Schwein sein? Das ist ja wohl mal eines der lächerlichsten Argumente dagegen, die ich je gehört habe. |
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Wer die künstlerische Freiheit über alles stellt, der muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch kinderpornographische Darstellungen und die herzallerliebsten Bildchen von dümmlich dreinschauenden Negerlein und verschlagenen Juden in alten Kinderbüchern verteidigt. Wahrscheinlich schon... Aber es erstaunt mich doch schon sehr, dass man immer ließt, dass sich keiner für sowas interessiert, aber hier nen Theater veranstalten wie beim Jüngsten Gericht O.o "Religion is hate Religion is fear Religion is war [...] I've made my choise. Six six six." - Slayer, Lied "Cult" Mein Webblog |
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| > Wer die künstlerische Freiheit über alles stellt, der muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch kinderpornographische Darstellungen und die herzallerliebsten Bildchen von dümmlich dreinschauenden Negerlein und verschlagenen Juden in alten Kinderbüchern verteidigt. Oh - Godwin's Law, und das schon so früh im Thread? *lach* Veröffentlichungen, die zu Straftaten aufrufen oder sie verherrlichen, müssen selbstverständlich verboten werden. Sex mit Kindern ist eine Straftat. Rassendiskriminierung ebenfalls. Sex unter Jugendlichen aber nicht! Jugendliche ab 14 DÜRFEN Sex haben, also bitte stell das nicht auf eine Stufe! |
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Na gut, war vielleicht ein bisschen hart... Aber warum, wenn das hier draussen ist, in dem eindeutig steht, dass das, um was hier gekämpft wird, straflos bleibt?Dagegen bleibt der Besitz von fiktiver Jugendpornografie (z. B. Computeranimationen) und von pornografischen Abbildungen von Erwachsenen, die lediglich so aussehen wie Jugendliche (sog. Scheinjugendliche), weiterhin straflos. "Religion is hate Religion is fear Religion is war [...] I've made my choise. Six six six." - Slayer, Lied "Cult" Mein Webblog |
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| Weil das leider bereits ein paar Monate alt ist und der aktuelle Gesetzeswortlaut anders lautet als damals angekündigt. (Soll heißen: Diese Pressemitteilung ist glatt gelogen.) |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 16:44:34 | |||||||
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Oh bitte, das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Nur weil jemand ein Recht auf freie künstlerische Entfaltung einfordert, soll er gleich ein menschverachtendes Schwein sein? Das ist ja wohl mal eines der lächerlichsten Argumente dagegen, die ich je gehört habe. Ob es euch gefällt oder nicht - es hat miteinander zu tun. Man kann nicht sagen "Ich bin gegen Zensur - außer natürlich, es geht um nationalsozialistische Darstellungen" und sich das Recht auf künstlerische Freiheit auf die Flaggen schreiben. Wenn man nur will, dass die Darstellung von zB Sex zwischen Jugendlichen erlaubt wird, aber keine Kinderpornographie, dann kann man sagen, dass man gegen besagtes Gesetz ist, das eben solche Darstellungen verbietet. Man kann aber nicht behaupten, man sei gegen Zensur im Allgemeinen, denn das stimmt dann schlicht und einfach nicht. |
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| Kunst ist Kritik und mit der Einschränkung der Kunst wird der Grundstein zum kritiklosen und unskeptischen Denken gelegt, was uns irgendwann dazu bringen wird, dass wir den von ganz Oben nur noch aus der Hand fressen werden. Welcome to the brave new wolrd... abgemeldet ist wie Pizza Speciale: Alles ist drin, dran und drauf und ergibt ein harmonisches Ganzes. |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 16:49:06 | |||||||
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| @ElarionEulenschwinge dann frage ich mich auf welcher seite du bist? für die künstlersichefreiheit oder da gegen! den wenn du sagst es geht nur schwarz oder weiß musst du auch nach deinen eigenen regel handeln und schreiben! |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 16:50:36 | |||||||
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| jupp seh ich auch so xDDDD willkommen in der welt 1984!!! |
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| "Entgrenzung des Kriegszieles" ein Merkmal der neuen Kriege. Passend, oder? Ging es am Anfang nur darum, die Mangas und Hentais zu erhalten, wird mit künstlerischer Freiheit argumentiert. Wollt ihr wirklich die künstlerische Freiheit erhalten, da ihr Angst habt, dass Kunst nur noch unkritisch geduldet werden kann, dann würdet ihr euch nicht nur auf dieses argument beziehen. Sry, aber eine Grundsatzdiskussion kann ich hier nicht erkennen. "Religion is hate Religion is fear Religion is war [...] I've made my choise. Six six six." - Slayer, Lied "Cult" Mein Webblog |
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| weil du keine ahnung von kunst hast! wer keine menschen malt dem kann es egal sein, ob e verboten wird oder nicht! aber es ist mir schon klar, dass du dann mit so nem agument kommst! aber würdest du dich etwas mit mangas und animes auskennen wüsstest du das es eine kunst ist! also versuche doch auch bitte beim thema zu beliebn und blubbere uns nicht mit deinem nazitum zu! |
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| > Passend, oder? Ging es am Anfang nur darum, die Mangas und Hentais zu erhalten, wird mit künstlerischer Freiheit argumentiert. Wollt ihr wirklich die künstlerische Freiheit erhalten, da ihr Angst habt, dass Kunst nur noch unkritisch geduldet werden kann, dann würdet ihr euch nicht nur auf dieses argument beziehen. > Sry, aber eine Grundsatzdiskussion kann ich hier nicht erkennen. Du unterstellst hier eine einzelne Absicht, übersiehst aber, dass Hentai-Mangas nur ein BEISPIEL für die Konsequenzen der neuen Gesetzgebung sind. (Das herangezogen wurde, da Animexx als Seite hauptsächlich genau damit konfrontiert werden wird.) Mier persönlich geht es jedoch keinesfalls nur darum, in Ruhe meine Porno-Mangas lesen zu können (XD) sondern wirklich allgemein um die Kunstfreiheit, auch in Literatur und so weiter. (Das Absurde ist doch, dass das Dargestellte an sich nicht einmal strafbar ist! Nur die Darstellung...) |
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| @ellerfru "Jugendliche ab 14 DÜRFEN Sex haben" schon, aber nur untereinander, mit älteren wird schwierig. - LOL - und ich mein damit nicht alte knacker wie mich (Grins) sondern 20/21 außerdem, gehts ja nicht darum ob se dürfen oder nicht, sondern darum ob andere das sehen bzw. andere und/oder sie selbst es vertreiben, zur schau stellen, speichern, bewerben dürfen, wenn zwei 16 jährige es treiben. ------------------- Ansonsten hört Freiheit immer da auf, wo die Freiheit anderer beieinträchtigt oder beschädigt wird - vielleicht sollte das auch mal mit beachtet werden !! |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 17:27:20 | |||||||
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| Godwin's Law wurde schon auf Seite 2, 3 schon mal angewandt, noch viel früher ihm Fred, @Ellerfru. :D Noch mal bitte die Definition: Ist Porno in Geschichten laut diesem Gesetz jetzt schon jede sexuelle/sexuell angehauchte Handlung oder greift das nur, wenn der Sex der Haupt- und einzige Zweck ist? „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“ (Terry Pratchett, "Mummenschanz") |
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| Zuletzt geändert: 08.11.2008 10:53:28 | |||||||
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| > Ansonsten hört Freiheit immer da auf, wo die Freiheit anderer beieinträchtigt oder beschädigt wird - vielleicht sollte das auch mal mit beachtet werden !! Aber wessen Freiheit wird denn beeinträchtigt, wenn jemand z.B. beschreibt oder zeichnet, wie zwei fiktive (!) Siebzehnjährige ihre ersten sexuellen Erfahrungen sammeln? |
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| ich denke/ hoffe mal der Ansatz wird ähnlich wie bei Gewaltdarstellungen (rote Pixelbrühe) sein. sonst müstens ja auch viel Märchenbücher und selbst gar die Bibel verbieten - Salome lol. ----- Freiheit, des ist halt die Frage, warum - künstliche, fiktive Personen - realen gleichgestellt werden, ich denke mal man will sich hier über die Kindliche jugendlich Selbstfindung/ Entwicklung rausreden - das die nen Knax wegbekommen, wenn sowas sehen - oder halt die aus dem PC Bereich bekannte Theorie "alles CS spieler sind potenielle Massenmörder" ergo "alle hentaisleser sind potentielle Kinderschänder" ich glaub, bei heise steht auch irgendo ne Begründung, warum se das gesetz von Kinder fast komplett auf Ü14-u18 übertragen wollen. Und bei Kindern geht ich bei Pornographie (auch gezeichnet - Chibiusa spielt mit Pegasus Horn - hin oder her) zumindest seh ich das ja noch ein, aber hier wird ihmo der Bogen schon überspannt. |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 17:50:45 | |||||||
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@ElarionEulenschwinge Ja, und? Habe ich irgendwo behauptet, dass ich für die absolute Freiheit der Kunst bin? Aus meinen Beiträgen sollte klar geworden sein, dass ich es durchaus für vernünftig halte, dass auch im Bereich der Kunst nicht alles erlaubt ist. (Schon deshalb, weil manche "Künstler" Frösche in Mixer stecken und das als Kunst bezeichnen. Der Tierschutz muss in diesem Fall Vorrang haben) |
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| Ich hätte da mal eine Frage - ganz objektiv. Wo genau steht in diesem Gesetz, dass es eindeutig verboten ist, z.B. zwei fiktive Siebzehnjährige in z.B. einem Text oder Buch Sex haben zu lassen? Ich habe bisher nur etwas von "Personen von 16 bis 18 Jahren" gelesen. (Meines Wissens bezeichnet eine Person nach dem deutschen Recht einen lebenden Menschen.) Alles andere in diesem Gesetz ist so schwammig, dass es da entweder wohl noch Zusätze braucht, oder im Zweifelsfall ein Richter entscheiden kann. Weihnachts-Oneshot-Wettbewerb! ♥ |
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| mmmhhhh >____> ich sag dazu nichts mehr... den ich rede mir nen mund fusselig bei so was... denn wenn man so weiter macht sind wir bald bei „Körperwelten und diskutieren ob es recht ist oder nicht! dann wirds nämlich richtig lustig! |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 17:52:09 | |||||||
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| Vielleicht solltet ihr zunächst einmal klären, was Pornographie überhaupt beinhaltet, denn nicht jede sexuelle Handlung ist automatisch pornographisch! Dann solltet ihr bedenken, dass das Gesetz noch nicht vollends in Kraft ist. Solange es noch nicht ins BGB übernommen wurde, backt mal kleine Brötchen und schiebt nicht schon vorher Panik. Und erst danach, wenn es soweit ist, solltet ihr den Ring für gegenseitige Kloppereien und "Meine-Rechte-werden-ja-so-pöööhse-beschnitten"-Gemecker eröffnen. "Marvin, du hast uns das Leben gerettet." - "Ja, ich weiß. Grässlich, nicht wahr?" http://animexx.onlinewelten.com/community.php/Rsupport/beschreibung/ |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 20:53:39 | |||||||
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| @riedel das ist normal hier in Mexx, dass man sich nur Flusen an den Mund redet, weil es User gibt, die nur BlaBlaBla hören und sich dabei nur Stichwörter heraus picken, die man gegen einen verwenden kann. Bei mir waren es zuerst sogenannte Trollfickbilder, dann Orcfickbilder dann reine Fick-FFs, da muss man sich so viel merken, was man als Monition verwenden kann. Und jetzt, wo ich einen neuen Disney-Hentai mache kann ich ja so richtig schön Hardcore darin vorkommen lassen, weil ich habe noch nicht genug Kindheitsträume zerstört *hahahahah* |
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| >[...]Dann solltet ihr bedenken, dass das Gesetz noch nicht vollends in Kraft ist. Solange es noch nicht ins BGB übernommen wurde, [...] WTF?!? Was hat bitte das BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch, regelt Dinge wie alle Arten von Verträgen, Erbrecht, Sachenrecht, Familienrecht etc.) damit zu tun? Das StGB ist ein eigenständiges Gesetzbuch und muss nicht ins BGB O.o Zudem IST das Gesetzt schon rechtskräftig und wirksam, mein ich zumindest O.o Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. |
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| Zuletzt geändert: 07.11.2008 21:30:04 | |||||||
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| >das ist normal hier in Mexx, dass man sich nur Flusen an den Mund redet, weil es User gibt, die nur BlaBlaBla hören und sich dabei nur Stichwörter heraus picken, die man gegen einen verwenden kann. Also wer im Glashaus sitzt sollte lieber nur im Keller ficken... Zum Topic: Das Gesetz ist seit Anfang des Monats in Kraft. Ich glaube der 4.11. wars. Basta! Ich habe genug! Ich habe keinen Glauben, ich hab nur meinen Blog Gratis Death Note Yaoi Leseprobe - unzensiert |
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| > Freiheit, des ist halt die Frage, warum - künstliche, fiktive Personen - realen gleichgestellt werden, ich denke mal man will sich hier über die Kindliche jugendlich Selbstfindung/ Entwicklung rausreden - das die nen Knax wegbekommen, wenn sowas sehen - > > oder halt die aus dem PC Bereich bekannte Theorie "alles CS spieler sind potenielle Massenmörder" ergo "alle hentaisleser sind potentielle Kinderschänder" > > ich glaub, bei heise steht auch irgendo ne Begründung, warum se das gesetz von Kinder fast komplett auf Ü14-u18 übertragen wollen. Und bei Kindern geht ich bei Pornographie (auch gezeichnet - Chibiusa spielt mit Pegasus Horn - hin oder her) zumindest seh ich das ja noch ein, aber hier wird ihmo der Bogen schon überspannt. > Ja das sehe ich allerdings auch so. Ich hab auch schon den ein oder anderen Hentai gesehen oder auch Doujinshi aus dem Bereich gelesen. Aber ich könnte nicht Behaupten das sämmtliche Darsteller den "Anschein" erwecken über 18 zu sein. Im Gegenteil, mir fällt so gut wie gar kein hentai ein bei dem der Zeichenstil klar erkennen lässt wie alt die Darstellerinnen sind. Könnten 18 sein ja, aber das reicht ja jetzt nicht mehr. Die müssen eindeutig älter aussehen. Und ich rede hier nicht von Shota oder Lolicon, sowas zu verbieten finde ich absolut okay. Aber Bibel Black zum Beispiel sehe ich nicht mehr so eng. Wenn das wirklich hart nach Paragraph umgesetzt wird ist so gut wie jeder Hentai in Deutschland verboten. |
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| Hi! Wie mir vor wenigen Minuten zu Ohren gekommen ist, ist dieses neue Gesetz rausgekommen. Auch ich will einmal meinen Senf dazugeben. Meine Meinung zu diesem Gesetz: Schafft die Grundgesetze ab, dann könnte das Gesetz auch vor Gericht durchkommen. Denn, auch dieses Genre der Kunst fällt unter die Freie Meinungsäußerung (Grundgesetz) und diese darf uns nicht genommen werden. Jugendlichen ab 14 kann man den Sex auch nicht verbieten, oder muss jetzt jeder der Sex haben will mindestens aussehen wie 18? Warum sollte die Wahrheit verdreht werden? Denn Fakt ist ja, ab 14 dürfen Jugendliche Sex haben, machen, tun sie es teilweise schon weit früher. Natürlich, jetzt kommt von einigen der Spruch, diese Kinder sind durch eben solche Verbreitung erst dazu verleitet worden, so früh Sex zu haben. Ich denke dazu nur, tja, kann schon sein, das es in einigen wenigen fällen zutrifft. Aber genausogut kann man es mit Ego-Shootern vergleichen, nicht jeder der das spielt, ist nen potenzieller Amokläufer. Wir können auch gerne den Sexualkundeunterricht abschaffen. Denn dieser verbreitet ja erst, das es so etwas wie Sex gibt. Bravo kommt weg, Peter, Ida und Minimum (ein Aufklärungsbuch für Kinder ab 6Jahren) wird auf nem Bücherberg verbrannt. Eines zieht das andere nach sich. Bis wir uns wieder auf dem Aufklärungsstand von vor 100 Jahren befinden. Neugierde bei Kindern und Jugendlichen ist vollkommen normal, und solange es sich nicht unbedingt um Extreme handelt ( z.b. Lolikon) denke ich, ist es durchaus vertretbar dieses Genre nicht zu verbieten. Das Deutsche Fernsehen wird sich hierbei natürlich ebenso einer Umstrukturierung unterziehen müssen. Aber ich schweife etwas ab. Was das Veröffentlichen solcher Fanfics, Doujis und Mangas angeht, kann es nicht sein, das uns die Freiheit genommen wird diese Ideen, Fanatsien, die auch nicht immer perverser, sondern auch erotischer Natur sind, genommen wird. Ich denke es sollte weiterhin erlaubt sein, es handelt sich ja nur um fiktive Personen. Ich schreibe ja nciht "Die 14 jährige Tochter meiner Nachbarin, 21xxx Brxxxxburg, traf sich heute morgen wieder mit meinem 15 jährigen Sohn, der sie wiedereinmal so richtig xxxxx hat." Es sind Personen die nicht existieren und keinen nachweisbaren Bezug zur Relität haben. Ich denke, das sich in den nächsten Monaten, vllt leider auch erst Jahren, zeigen wird, in wie weit sich dieses Gesetz vor Gericht beweisen kann. Doch ich denke, nach weitgehender Prüfung der Gesetzeslage und den Konflikten zwischen anderen, bedeutenderen Gesetzen wird diese Neuerung keinesfalls standhalten. Wie gesagt, die Zeit wird es zeigen. Ich zähle mich desweiteren zu den "Perverslingen" die Fanatsien haben, zeichnen und schreiben, die neuerdings illegal sind. Schönen Gruß an alle die ebenso leiden und ebenso denken. Nahele |
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| > Ich zähle mich desweiteren zu den "Perverslingen" die Fanatsien haben, zeichnen und schreiben, die neuerdings illegal sind. > Schönen Gruß an alle die ebenso leiden und ebenso denken. Ich gehöre bisher nur zu den "Gedankenverbrechern", aber ich überlege mir schon interessante Methoden, gegens neue Gesetz zu protestieren... Und wenn es bedeutet, halb Deutschland mit LÄCHERLICHEN Klagen zu überziehen, bis dieses Gesetz wegen Überlastung der Gerichte wieder einkassiert werden muss. |
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| Sehe ich das eigentlich richtig: wenn zwei junge Leute mit 17 beschließen, sich aufzunehemn, wenn sie Sex haben, verstoßen sie nicht gegen das Gesetz bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 18 werden und das Filmchen weiterhin besitzen?? Irgendwie machen mich Gesetzestexte immer konfus. Das ist allgemein immer so ein problem, dass 0815 überhaupt keinen plan hat, was da eigentlich drinne steht, weil das unglaublich unverständlich geschrieben ist, zeigt sich hier ja auch deutlich ab. Ich verfolge den Threadt schon eine Weile und weiß immer noch nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich denke, für mich wird die Sache an dem Punkt entschieden, an dem klar wird, ob wirklich JEDE sexuelle Handlung schon als verboten gilt oder nur das was ich zumindest bisher unter Pornographie verstanden habe. Da bringt es nichts, nur Blümchen zu malen, dann muss auch jeder Manga auf den Scheiterhaufen wo sich zwei 17-jährige oder zumindest auch nur jung aussehende personen "näher" kommen. Ein Bett, die beiden Personen und eine Decke drüber reicht dann ja schon?? Für Hentailiebhaber ganz sicher ein Graus, denn meine eigentlich unwissende Vorstellung davon beinhaltet Figuren, die wie so viele Anime- und Mangafiguren nun mal undefinierbar jung aussehen (Damit liege ich nicht falsch oder??), da kann 10 mal draufstehen, dass die 18 sein sollen. Habe mich bisher nicht an Liebhabern oder sonst irgendwie an dem Genre gestört, ging aber auch davon aus, dass die Figuren so ab 16/17 einzuordnen sind und nicht jünger... |
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| Zuletzt geändert: 08.11.2008 05:34:41 |












