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-Der Begriff '''Verein''' (Rückbildung aus ''vereinen'') bezeichnet eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisation Organisationen], in der sich [http://de.wikipedia.org/wiki/Person Person]en zu einem bestimmten gemeinsamen, durch [http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung Satzungen] festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer [http://de.wikipedia.org/wiki/Interesse Interesse]n oder ähnlichem zusammengesc+Der Begriff '''Verein''' (Rückbildung aus ''vereinen'') bezeichnet eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisation Organisationen], in der sich [http://de.wikipedia.org/wiki/Person Personen] zu einem bestimmten gemeinsamen, durch [http://de.wikipedia.org/wiki/Satzung Satzungen] festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer [http://de.wikipedia.org/wiki/Interesse Interessen] oder ähnlichem zusammengeschlossen hat.
-Ein '''eingetragener Verein''' (Abk. '''e. V.''') ist ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Verein Verein], der in das [http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsregister Vereinsregister] des jeweils zuständigen [http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht Amtsgericht]s eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der [http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinssitz Vereinssitz] maßgeblich.+Ein '''eingetragener Verein''' (Abk. '''e. V.''') ist ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Verein Verein], der in das [http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsregister Vereinsregister] des jeweils zuständigen [http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht Amtsgerichts] eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der [http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinssitz Vereinssitz] maßgeblich.
-Eingetragene Vereine sind [http://de.wikipedia.org/wiki/juristische_Person juristische Person]en. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.+Eingetragene Vereine sind [http://de.wikipedia.org/wiki/juristische_Person juristische Personen]. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
Dem e.V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn Dem e.V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn
*durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist, *durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,

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Der Begriff Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet eine Organisationen, in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzungen festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen oder ähnlichem zusammengeschlossen hat.

Ein eingetragener Verein (Abk. e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.

Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Dem e.V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn

  • durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
  • der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder
  • die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt.

Ein nicht eingetragener Verein tritt als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf, aber nicht als juristische Person. Die Mitglieder erklären schriftlich (in den Statuten), dass sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dieser Vereinstyp muss keine Organe wie Vorstand und Vereinsversammlung bestellen und hat mindestens drei Mitglieder.

Vereine

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  • VDAC Verband Deutscher Anime Clubs
  • VDJG Verband Deutsch-Japanischer Gesellschaften

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