Einzelposting: Arbeitslos aus Überzeugung?
Links hierher: | http://www.animexx.de/forum/thread_210660/-1/12415575935001/ http://desu.de/Fhr4s0D |
|
||||||
> >Muss man das aber nicht angeben? > > Du musst rein gar nichts angeben, die Regel "nur wenn es dich beim Arbeiten beeinträchtigt" gilt genauso wenig. Zitat: [...]Frage 2: „Haben Sie Krankheiten?“ Zulässig – Sommer: „Ein Personaler darf nach Krankheiten fragen, durch die (nach BAG 7.6.84) entweder die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist, Ansteckungsgefahr für künftige Kollegen/Kunden besteht oder in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist (z.B. wegen geplanter Operation). Dasselbe gilt uneingeschränkt für die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft .“ Tipp: Antworten Sie offen und ehrlich – bei einer Lüge darf Ihnen sonst später wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden (§123 BGB). [...] Quelle: http://www.focus.de/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech/tid-10759/vorstellungsgespraech-haben-sie-krankheiten_aid_311217.html; Was die Kinder betrifft: Wenn man welche hat, muss man sie spätestens im Vorstellungsgespräch erwähnen. Die Frage nach dem Kinderwunsch ist natürlich unzulässig, das ist klar. |