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Einzelposting: Arbeitslos aus Überzeugung?


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Von:   abgemeldet 05.05.2009 23:15
Betreff: Arbeitslos aus Überzeugung? [Antworten]
> >Muss man das aber nicht angeben?
>
> Du musst rein gar nichts angeben, die Regel "nur wenn es dich beim Arbeiten beeinträchtigt" gilt genauso wenig.

Zitat: [...]Frage 2: „Haben Sie Krankheiten?“

Zulässig – Sommer: „Ein Personaler darf nach Krankheiten fragen, durch die (nach BAG 7.6.84) entweder die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist, Ansteckungsge­fahr für künftige Kollegen/Kunden besteht oder in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rech­nen ist (z.B. wegen geplanter Operation). Dasselbe gilt uneingeschränkt für die Frage nach der Schwer­behinderteneigenschaft .“

Tipp: Antworten Sie offen und ehrlich – bei einer Lüge darf Ihnen sonst später wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden (§123 BGB). [...] Quelle: http://www.focus.de/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech/tid-10759/vorstellungsgespraech-haben-sie-krankheiten_aid_311217.html​;

Was die Kinder betrifft: Wenn man welche hat, muss man sie spätestens im Vorstellungsgespräch erwähnen. Die Frage nach dem Kinderwunsch ist natürlich unzulässig, das ist klar.


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