Einzelposting: Games Convention OFFLINE #1
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Zum Thema Grillen und so... Hab gerade mit der Messe telefoniert, ich bekomme Kontaktdaten und Auflagen wenn man so eine Veranstaltung anmelden will. Nochmal zum Verständnis, das Messegelände ist ein Privatgelände! Das bedeutet jegliche Aktion muss mit dem Einverständnis der Messe laufen. Hier nochmal in langer Form... Hausordnung der Leipziger Messe 1. Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist die Leipziger Messe GmbH, Messe Allee 1, 04356 Leipzig. Sie übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus. Neben der Leipziger Messe ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Privatgelände der Leipziger Messe betreten oder befahren. 2. Während der offiziellen Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung dürfen Besucher das Messegelände einschl. der darauf befindlichen Gebäude nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem von der Leipziger Messe ausgestellten Ausweis betreten oder befahren. Ausgenommen hiervon ist der Sitz der Verwaltung der Leipziger Messe. Ein Aufenthalt auf dem Privatgelände ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. 3. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind von diesen pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Anlagen und Einrichtungen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichwertigen Aufsichtsperson auf dem Messegelände und in den Messehallen aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. 4. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des zuständigen Standpersonals betreten werden. Das Fotografieren im Messegelände und in den Messehallen ist nur mit Zustimmung der Leipziger Messe und des jeweiligen Ausstellers gestattet. 5. Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Leipziger Messe zulässig. Für Beschädigung/Zerstörung und Verlust der Kfz haftet die Leipziger Messe nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. 6. Es ist insbesondere nicht gestattet, vorgeschriebene Wege und Straßen zu verlassen, abgesperrte Bereiche zu betreten, Zäune, Absperrungen oder ähnliches unbefugt zu überwinden sowie Waffen, waffenähnliche Gegenstände, stimmverstärkende Geräte, gefährliche Stoffe oder Tiere mitzubringen. Mitgeführte Hunde können für die Dauer des Aufenthaltes des Hundebesitzers im Messegelände beim Hallenmeister der Glashalle in Verwahrung gegeben werden. Sofern der Charakter der Veranstaltung es zulässt, kann die Leipziger Messe mitgeführte Hunde im Messegelände ausnahmsweise zulassen. Weiterhin ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Leipziger Messe nicht gestattet, Fahrräder, Inlineskater, Skateboards, Roller (Scooter) usw. während der Veranstaltungszeiten zu benutzen, Werbe- und Informationsmaterial zu verteilen oder auszulegen und Gegenstände zu verkaufen oder unentgeltlich zu verteilen. Das Betteln und Hausieren ist im gesamten Messegelände verboten. Das Rauchen ist nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet. Für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Ver- oder Geboten dieser Hausordnung entstehen, ist jegliche Haftung der Leipziger Messe ausgeschlossen. 7. Das Aufsichtspersonal der Leipziger Messe oder von ihr beauftragte Dritte sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. 8. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Leipziger Messe behält sich vor, bei Verletzung von Ver- und Geboten der Hausordnung sowie bei sonstigen erheblichen Störungen und Belästigungen anderer Veranstaltungsteilnehmer, dem oder den Verletzern bzw. Störern ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen. 9. Sämtliche Hallenbereiche sowie die Frei- und Parkflächen des Messegeländes sind von der Leipziger Messe videoüberwacht. Leipzig im August 2007 Leipziger Messe GmbH |