Einzelposting: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpackungen
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Alles klar! :) Nur: Für eine Vergütung in € ist es wichtig, dass der Zeichner eine Umsatzsteuer-Nr. hat, sonst können wir leider keinen Betrag auszahlen. Interessenten ohne Umsatzsteuer-Nr. .... Da habt Ihr womöglich was durcheinander gebracht -- Ihr meint sicher die ganz normale (Einkommens)steuernummer. Die muss Euer/eure Illustrator/in in jedem Fall haben. Eine Umsatzsteuernummer müssen Freiberufler erst ab 17.500 € Umsatz im Jahr haben. Bis dahin gelten sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und müssen/können keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. |
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Zuletzt geändert: 17.05.2016 12:01:55 |