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Einzelposting: Fünfter Manga-Wettbewerb der DJG Berlin


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Von:    Rhomi 10.08.2013 13:58
Betreff: Fünfter Manga-Wettbewerb der DJG Berlin [Antworten]
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Das Urheberrecht der Siegereinsendungen geht ja für zwei Jahre an den Veranstalter.
Heißt dementsprechend, für diesen Zeitraum darf man seine Geschichte nicht im internet oder anderweitig veröffentlichen, aber gilt dies auch für die Titelillustration und einzelne Seitenausschnitte?
(Ich möchte nur sichergehen, dass ich nichts falsch mache >_<)
Zuletzt geändert: 10.08.2013 14:00:04

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