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Einzelposting: Was tun bei Diebstahl geistigen Eigentums?


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Von:    Tentakel 21.04.2011 03:04
Betreff: Was tun bei Diebstahl geistigen Eigentums? [Antworten]
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> Würdest du bitte aufhören mir Wörter in den Mund zu legen?
>

Hast Du gesagt:

>Ich weiß ja nicht was gestörte Leute es gibt und ich will nicht
>verneinen das es ebenso welche gibt die sich ein Spaß draus machen
>durch die Straßen zu ziehen und alles aufzusammeln womit sie
>anderen Ärger einhandeln.

Und damit mehr oder weniger die TE angesprochen? Als würde sie, oder jemand Anderes hier im Thread herumlaufen und solche Sachen suchen um Anderen dann eins reinzuwürgen?

> Außerdem ist es müßig alles zwei- oder dreimal zu erklären. Ich habe in meinem vorigen Post bereits erklärt wie ich das mit den "gestörten Menschen" gemeint habe und gesagt das ich damit nicht die TE gemeint habe, ebenfalls wie ich ihr mit keinem Wort unterstellt habe gezielt nach Kleinscheiß durch die Straßen zu ziehen. Wenn du nicht richtig lesen kannst ist das nicht mein Problem.
>

Und wen hast Du dann damit gemeint?

> Und in die Waagschale lege ich den Fakt das es sich um ein behindertes Kind handelt auch nicht. Ich führe es nur an weil es eben um ein solches geht. Wäre dieses Bild von nem kranken Opa gemalt worden hätte ich "kranker Opa gesagt" und nicht "behindertes Kind". Interessant zu sehen woran man sich aufhängt und was man alles in Worte hinein interpretieren kann nur um einen Grund zu haben weiter gegen etwas anzureden.
>

So wie Du Dinge schreibst klingen sie sehr absolut und sehr allgemeingültig.

Bei Dir klang es nun mal so, als wäre es Dir besonders wichtig, dass es ein behindertes Kind war.

Und ich habe dann nur mal allgemein gefragt ob das denn eine Gewichtung haben sollte oder nicht - und schon bist Du wieder am rumzicken - wie schon in Deineme rsten Posting zu diesem Thread.

Wenn Du nicht auf Fragen eingehen kannst - normal posten kannst - dann lasse es einfach.


> Und um deine Frage zu beantworten: Ja, für mich ist es was anderes. Und ich wiederhole damits auch der letzte kapiert, FÜR MICH!!11elf

Du scheinst ein leichtes Agressionsproblem zu haben bzw. nicht in der Lage zu sein klar zu formulieren was Du meinst.

Gut, für Dich ist es also was Anderes - aber warum?
Und bitte nicht wieder rumblöken.

Es interessiert mich einfach nur - so wie es zB. einen Juristen interessieren könnte der so einen Fall bearbeiten müsste - warum spricht es FÜR das behinderte Kind dieses Bild verkaufen zu dürfen - bzw. warum sollte man da dann nicht so hart vorgehen als bei einem "Otto Normalbürger"?

> Von Recht kann man hier by the way nicht Reden denn dieses gibt es in dem Fall nicht. Man kann aber ein Kind, vor allem kein behindertes genauso hart bestrafen wie dich oder mich. Ein Kind lernt und ich bezweifle das es Ahnung von Urheberrecht hat.
> Ein junger Erwachsener aber weiß das er etwas tut das nicht in Ordnung ist. Er begeht das Vergehen also während er es besser weiß.
>

Und warum unterliegt ein behindertes Kind nicht einer gleichen Strafe wie ein nicht behindertes Kind?

Entweder man kann Kinder bestrafen (was man nicht so wirklich kann) und ein behindertes "noch weniger"?

Gibt eine Behinderung also einen Menschen, egal wie alt - einen Vorzug vor Altersgenossen oder allgemein anderen Menschen was rechtliche Dinge angeht?

Ganz hart gefragt: Könnte ich also mit meinem Autismus wenn ich ein Verbrechen begangen habe sagen: Ällebätsch ich bin doch nur ein doofes Plem Plem - also durfte ich Dir Deine Manga Sammlung klauen? (Nur als Beispiel).

Denn darauf läuft es für mich hinaus.

Denn wenn Du sagst: Ein behindertes Kind darf sich mehr erlauben als ein nicht Behindertes ist das:

a) unfair

b) Wo zieht man die Grenzlinie? Wie "behindert" muss ein kind, Mensch sein um zB. vor einr Klage eines Konzerns geschützt zu sein.

Muss er sabbernd in der Ecke sitzen und das Bild mit der Nase gemalt haben, oder reicht schon eine leichte Behinderung wie ein fehlender Finger (der nicht zum malen nötigen Hand)?

Denn einfach nur Mitleid aus der Bevölkerung wird keinen Menschen davor schützen verklagt zu werden.

Von wegen keine Ahnung von Urheberrecht: es gibt einen recht passenden Spruch - "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

Sprich: Man kann eventuell ein Kind nicht dafür belangen etwas falsch gemacht zu haben - aber in diesem Fall den Cafebetreiber, die Eltern ect.

Und wie DJ_NIQHTMARE ja erklärt hat MUSS ein Rechteinhaber klagen oder zumindest abmahnen.

Der darf wohl gar nicht darüber hinweg gehen wenn - zB. ein Mitarbeiter so ein bild zum Verkauf sieht.

> Ich hoffe mich diesen Post beim nächsten mal nicht nochmal wiederholen und erklären ..

Du musst einfach nur Deine Meinung ruhiger darlegen - oder auch klarer machen.

Dein erster Post klang leider echt so als würdest Du denken, die TE würden den lieben langen tag nichts Anderes zu tun haben, als nach Dingen zu suchen die sie dann anzeigen kann.
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