Einzelposting: Ausziehen unter 25 (frage)
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Sofern es für den erziehungsberechtigten eine zumutbare finanzielle Belastung darstellt, ist der erziehungsberechtigte laut BGB verpflichtet für die Lebens- und Unterhaltskosten deiner Freundin aufzukommen.(bei Weigerung wird das geld vom Staat per Gericht eingefordert) Ist es eine unzumutbare Belastung, zahlt der Staat. :O |