Zeichnen als Beruf - Erfolgreich durchstarten mit Manga, Illustration und Comic
- Beschreibung
- Charaktere
- Kapitel (8)
- Illustrationen (1)
- Kommentare (56)
Kapitel 1 - Leseprobe
Kapitel 2 - Leseprobe
Kapitel 3 - Leseprobe
Updates + Ankündigungen
Kapitel 4 - Leseprobe
Kapitel 5 - Leseprobe
Kapitel 6 - Leseprobe
Kapitel 7 - Leseprobe
Gehst du in dem Buch auch darauf ein, wie du Kosten für Nutzungsrechte berechnest? Nicht dass das in nächster Zeit für mich relevant sein sollte, aber ich frag mich wie man zu den Zahlen kommt - gibt's da feste Werte, die einem in Studium und co. vermittelt werden/ in der Branche gängig sind, muss man selber überlegen, wie viel einem das Wert ist oder errechnet sich das irgendwie? Fänd ich jedenfalls sehr interessant :D
Antwort von: abgemeldet
18.07.2016 13:54
Nein, das würde den Rahmen sprengen - ich weise aber auf den AGD Vergütungstarifvertrag Design hin, sowie auf den Jobzettel der IO zur Kalkulation von Nutzungsrechten. ^^
Antwort von: abgemeldet
18.07.2016 13:56
Es gibt da keine festen Werte, nur ein paar Richtlinien. In manchen Branchen lassen sich Kosten für die NR auch nur selten durchsetzen (zB Verlage wollen so viele Rechte wie möglich, aber der durchschnittliche Vorschuss für ein Buch/Manga mit Auflage unter 5000 Exemplaren deckt sie so gut wie niemals ab)
Die Rechung ist jetzt für beides? Also für Freiberufler und für jemand der Gewerbe angemeldet hat, oder habe ich da was falsch verstanden?^^
Antwort von: abgemeldet
14.07.2016 14:25
Ja, auch bei Gewerbetreibenden muss eine Rechnung so aussehen.
Unterschiede gibt es soweit ich weiß nur bei der MwSt., falls man mehrwertsteuerpflichtig ist; (und ob es dann 7% oder 19% sind).
Bei Auslandskunden muss auch deren USt.-Nr. angegeben sein.
Steuerberater oder Rechtsanwälte müssen eine Rechnung zudem unterschreiben.
Das ist zumindest das, was mir grad so einfällt ^^;
Unterschiede gibt es soweit ich weiß nur bei der MwSt., falls man mehrwertsteuerpflichtig ist; (und ob es dann 7% oder 19% sind).
Bei Auslandskunden muss auch deren USt.-Nr. angegeben sein.
Steuerberater oder Rechtsanwälte müssen eine Rechnung zudem unterschreiben.
Das ist zumindest das, was mir grad so einfällt ^^;
Extrem Interessant! Werde mir es auf jeden Fall bestellen! Danke für die Tolle Arbeit! :)
Finde ich sehr interersannt. ^^ Kurze Frage, kann man das Buch auch auf Cons bekommen? oder eben nur per Online kaufen?
Antwort von: abgemeldet
12.07.2016 18:22
Ich werde es künftig bei allen Cons anbieten, wo ich teilnehme. ^^ Nur weiß ich jetzt noch nicht, welche das sein werden. Wenn du meinen Weblog abonnierst, erfährst du es! ;)
Okay, dann hoffe ich bin auch auf einer wo du bist :) sonst bestelle ich es mir ^^
wirkt sehr ansprechend ,das ganze ^^
Vielleicht wird das ja noch beantwortet, aber:
Ab wann gilt eigentlich etwas als Merchandise?
Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen. Aber wo ist da die Grenze zu Merchandise? Fallen Dinge wie Postkarten oder Sticker mit von mir gezeichneten und vervielfältigten Motiven schon unter Merchandise?
Ab wann gilt eigentlich etwas als Merchandise?
Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen. Aber wo ist da die Grenze zu Merchandise? Fallen Dinge wie Postkarten oder Sticker mit von mir gezeichneten und vervielfältigten Motiven schon unter Merchandise?
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:13
Ja, Postkarten und Sticker gelten laut Finanzamt schon als Gebrauchsartikel / Merchandise.
>>Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen
Richtig, der Verkauf von Kunst-Originalen ist nicht gewerblich.
Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
>>Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen
Richtig, der Verkauf von Kunst-Originalen ist nicht gewerblich.
Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
>Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
Das heißt, bei KaKAO-Karten ist ein Verkauf von Originalen nicht gewerblich, ein Verkauf von Auflagen (also Nachdrucken) allerdings schon, ja?
Das heißt, bei KaKAO-Karten ist ein Verkauf von Originalen nicht gewerblich, ein Verkauf von Auflagen (also Nachdrucken) allerdings schon, ja?
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:24
Soweit ich weiß, ja.
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:28
Hier nochwas dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
Siehe Punkt 53: das sind die Sachen, die als "Kunst" erachtet (und demnach mit dem ermäßigten USt.-Satz von 7% belegt) werden. Dies impliziert, dass Auflagen und Tintenstrahl/Digitaldrucke nicht unter "Kunst" fallen und demnach Gebrauchsgegenstände sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
Siehe Punkt 53: das sind die Sachen, die als "Kunst" erachtet (und demnach mit dem ermäßigten USt.-Satz von 7% belegt) werden. Dies impliziert, dass Auflagen und Tintenstrahl/Digitaldrucke nicht unter "Kunst" fallen und demnach Gebrauchsgegenstände sind.