Zeichnen als Beruf - Erfolgreich durchstarten mit Manga, Illustration und Comic
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Vielleicht wird das ja noch beantwortet, aber:
Ab wann gilt eigentlich etwas als Merchandise?
Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen. Aber wo ist da die Grenze zu Merchandise? Fallen Dinge wie Postkarten oder Sticker mit von mir gezeichneten und vervielfältigten Motiven schon unter Merchandise?
Ab wann gilt eigentlich etwas als Merchandise?
Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen. Aber wo ist da die Grenze zu Merchandise? Fallen Dinge wie Postkarten oder Sticker mit von mir gezeichneten und vervielfältigten Motiven schon unter Merchandise?
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:13
Ja, Postkarten und Sticker gelten laut Finanzamt schon als Gebrauchsartikel / Merchandise.
>>Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen
Richtig, der Verkauf von Kunst-Originalen ist nicht gewerblich.
Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
>>Ich nehme an, auch Einzelbilder (z.B. Kakao-Karten, egal ob Originale oder nachgedruckt) darf ich als mein Kunstprodukt ohne Gewerbeanmeldung verkaufen
Richtig, der Verkauf von Kunst-Originalen ist nicht gewerblich.
Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
>Kunstdrucke wie Poster werden aber generell als Merchandise angesehen.
Das heißt, bei KaKAO-Karten ist ein Verkauf von Originalen nicht gewerblich, ein Verkauf von Auflagen (also Nachdrucken) allerdings schon, ja?
Das heißt, bei KaKAO-Karten ist ein Verkauf von Originalen nicht gewerblich, ein Verkauf von Auflagen (also Nachdrucken) allerdings schon, ja?
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:24
Soweit ich weiß, ja.
Antwort von: abgemeldet
08.07.2016 16:28
Hier nochwas dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
Siehe Punkt 53: das sind die Sachen, die als "Kunst" erachtet (und demnach mit dem ermäßigten USt.-Satz von 7% belegt) werden. Dies impliziert, dass Auflagen und Tintenstrahl/Digitaldrucke nicht unter "Kunst" fallen und demnach Gebrauchsgegenstände sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
Siehe Punkt 53: das sind die Sachen, die als "Kunst" erachtet (und demnach mit dem ermäßigten USt.-Satz von 7% belegt) werden. Dies impliziert, dass Auflagen und Tintenstrahl/Digitaldrucke nicht unter "Kunst" fallen und demnach Gebrauchsgegenstände sind.