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Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung 2014 Animexx Mitgliederversammlung 2014, Animexx, Animexx, Mitgliederversammlung, MVV, Satzung, Verein

Autor:  Ben
Am 24.05.2014 findet bekanntermaßen die Mitgliederversammlung des Animexx e.V. in Nürnberg statt. Vereinsmitglieder hatten die Möglichkeit hierzu bis zum 25.03. Satzungsänderungsanträge einzureichen.

Normalerweise sind diese Anträge nur der Mitgliederversammlung, bzw. über die Einladung zur Versammlung zugänglich. Der Vorstand hat sich dieses Jahr dazu entschieden, diese zusätzlich hier für jeden zu veröffentlichen.


Satzungsänderungsantrag Artikel 4 (2):

Spoiler
Aktuell:
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag und dessen Annahme gemäß Art.4 (4) erworben. Gastmitglieder brauchen keinen schriftlichen Antrag zu stellen.

Neu:
Die Mitgliedschaft wird durch einen Antrag in Textform und dessen Annahme gemäß Art.4 (4) erworben. Gastmitglieder brauchen keinen solchen Antrag zu stellen.

Bemerkung:
Dies ermöglicht es einem potentiellen Neumitglied, den Aufnahmeantrag online zu stellen. Er muss also nicht mehr als Postkarte in das Büro versendet werden.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 4 (2) hier diskutieren.)


Satzungsänderungsantrag Artikel 6 (4):

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Aktuell:
Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer jeweils in getrennten und geheimen Wahlgängen mit Stimmzetteln. Im jeweils ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht bei mehreren Bewerbern kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Wahlgang ist der Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit im Wahlgang mit relativer Mehrheit entscheidet das Los.
 
 
Neu:
Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer jeweils im Block in geheimen Wahlgängen mit Stimmzetteln. Im jeweils ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht bei mehreren Bewerbern kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Wahlgang ist der Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit im Wahlgang mit relativer Mehrheit entscheidet das Los.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 6 (4) hier diskutieren.)


Satzungsänderungsantrag Artikel 6 (9):

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Aktuell:
Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht grundsätzlich mündlich. Werden schwerwiegende Verstöße gegen Art.10 festgestellt, so haben die Kassenprüfer einen schriftlichen Bericht zu erstatten, der dem Vorsitzenden und dem Präsidium zuzustellen ist. Die Zustellung erfolgt schriftlich. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.
 
 
Neu:
Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht mündlich der Mitgliederversammlung. Vorab haben die Kassenprüfer einen Bericht zu verfassen, der dem Vorsitzenden und dem Präsidium in Textform zuzustellen ist. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 6 (9) hier diskutieren.)

Satzungsänderungsantrag Artikel 7 (5):


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Aktuell:
Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung in Textform einzureichen.

Neu:
Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung als Vorschlag mit Begründung in Textform einzureichen. Der Vorschlag kann während der Versammlung noch verbessert oder geändert werden, sofern er inhaltlich nicht vom ursprünglichen Vorschlag abweicht.

Bemerkung:
Da viele Anträge aufgrund von kleineren Formulierungsfehlern abgelehnt werden mussten, besteht so auch vor Ort noch die Möglichkeit die Formulierungen zu korrigieren, damit der inhaltlich akzeptierte Antrag womöglich dennoch in die Satzung aufgenommen werden kann.
Dies hat aber einen Nachteil: Unter Umständen kann dies dazu führen, dass auf der Versammlung länger über ein Antrag diskutiert wird, um die beste Formulierung zu finden.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 7 (5) hier diskutieren.)

Satzungsänderungsantrag 9b (2a):

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Aktuell:
Die Aktivenratsmitglieder verfassen mindestens einmal jährlich einen Bericht in Textform an Vorstand, Präsidium und Aktivenrat über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dieser Bericht kann auch Online erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt Aktivenratsmitglieder, im Einzelfall, von dieser Pflicht zu befreien.

Neu:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Regelung der Berichterstattung erfolgt in der Geschäftsordnung des Aktivenrats.

Bemerkung:
Abschnitt ersetzt; Berichterstattung und Tagung in die GO geschrieben. Tagung bleibt in der Satzung, damit sich der AR bemüht diese regelmäßig durchzuführen.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 6 (9) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag 9b (2c):

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Aktuell:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung. Hierbei wird ein Sprecher für den Aktivenrat gewählt.
 
Neu:
Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung.
 
Bemerkung:
Auslagerung in die Geschäftsordung.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 9b (2c) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag 9b (2d)

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Aktuell:
Der Sprecher des Aktivenrates legt dem Vorstand am Anfang des Jahres einen Finanzplan vor. Dieser beinhaltet das Budget, das die Aktiven zur Realisierung ihrer Projekte benötigen. Der Vorstand muss diesen genehmigen und kann ihn modifizieren, um ihn an die finanzielle Lage des Vereins anzupassen.
 
Neu:
Der Sprecher des Aktivenrates legt dem Vorstand am Anfang des Jahres einen Budgetplan vor.

Bemerkung:
Erster Satz Finanzplan durch Budgetplan ersetzt. Rest gestrichen und in die GO verschoben.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 9b (2d) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag 9b (2e):

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Aktuell:
Die Buchführung des Aktivenrates obliegt dem Schatzmeister.
 
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
 
Bemerkung:
Wird gestrichen, da das ohnehin Aufgabe des Schatzmeisters ist.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 9b (2e) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag 9b (3):

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Aktuell:
Der Vorstand bewertet die Arbeit der Aktivenratsmitglieder spätestens nach vier Monaten, und teilt das Ergebnis der Bewertung dem jeweiligen Mitglied mit. Dies soll dem Mitglied ermöglichen seine Mitarbeit zu verbessern. Das Mitglied hat dann zusätzliche zwei Monate Zeit sich zu bewähren. Nach Ende der Bewährungszeit urteilt der Vorstand erneut über die Arbeit des Aktivenratmitgliedes und beruft das Mitglied in eine weitere Amtsperiode oder entlässt es.
 
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
 
Bemerkung:
Gestrichen, findet nicht statt oder nicht so wie beschrieben.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 9b (3) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag 9b (4):

Spoiler

Aktuell:
Der Vorstand kann auch Mitglieder ohne festes Aufgabengebiet für drei Monate berufen. Dies soll dem Mitglied die Findung eines für sich passenden Aufgabengebietes erleichtern.
 
Neu:
(Wird komplett gestrichen.)
 
Bemerkung:
Gestrichen, findet nicht statt oder nicht so wie beschrieben.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 9b (4) hier diskutieren.)


Satzungsänderungsantrag Artikel 11 (2):

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Aktuell:
Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und juristische Personen sind gleich.
Für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag deutlich niedriger festgesetzt.
Gastmitglieder sind verpflichtet, für jede besuchte Vereinsveranstaltung einen Beitrag zu leisten, der in der Beitragsordnung festgelegt wird. Ansonsten sind Gastmitglieder von der Beitragspflicht befreit.
 
 
Neu:
Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und juristische Personen sind gleich.
Für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag deutlich niedriger festgesetzt. Gastmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 11 (2) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (1):

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Aktuell:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Alter / Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse sowie Benutzername auf. Diese Informationen werden in vereinseigenen EDV-Systemen sowie der des Schatzmeisters gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke.

Neu:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Anschrift, Geburtsdatum, Email-Adresse sowie Benutzername auf. Diese Informationen werden in vereinseigenen EDV-Systemen sowie der des Schatzmeisters gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke.

Bemerkung:
Anpassung an den Datenschutz.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (1) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (4):

Spoiler
Aktuell:
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Aufbewahrungsfristen dies untersagen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist der Vorstand – alternativ der Datenschutzbeauftragte des Vereins - mit dem Anliegen schriftlich zu kontaktieren.
 
 
Neu:
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Aufbewahrungsfristen dies untersagen. Um diese Rechte wahrzunehmen, ist der Vorstand – alternativ der Datenschutzbeauftragte des Vereins - mit dem Anliegen in Textform zu kontaktieren.

Bemerkung:
Dies ermöglicht alle arten der Textform (auch elektronische).

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (4) hier diskutieren.)



Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (5):

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Aktuell:
Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen oder weiteren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden gemäß der steuergesetzlichen oder anderweitigen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Sofern das Mitglied über einen Online-Account verfügt, liegt die Verantwortung für Berichtigung und Löschung in seiner eigenen Entscheidung und Verantwortung.
 
 
Neu:
Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen oder weiteren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden gemäß der steuergesetzlichen oder anderweitigen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Sofern das Mitglied über einen Online-Account verfügt, liegt die Verantwortung für Berichtigung und Löschung in seiner eigenen Entscheidung und Verantwortung.

(Als Vereinsmitglied kannst Du den Satzungsänderungsantrag Artikel 13 (5) hier diskutieren.)


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Datum: 14.05.2014 15:11
Sind diese Satzungsänderungen eigentlich schon beschloßen, oder wird damit gerechnet, dass die circa 15 Leute die zur Mitgliederversammlung können etwas anderes entscheiden? Ich frage mich schon in weit das bei über 900 Vereinsmitgliedern aussagekräftig ist.
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Datum: 14.05.2014 15:15
Es ist üblich, dass nicht alle Anträge durchkommen.
Ja mata,
Tobias/Galileo


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