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 Alpha-News 20.03.2006 16:40  
Vorbildlich: MangasZene korrigiert ANN
(hentai, Klischees, mangaszene)
Die MangasZene, das Magazin, das nachhakt und in die Tiefe geht, bezieht sich in ihrer Onlineausgabe auf eine Meldung von Anime News Network, welche sicherlich unter dem verzerrten Bild der US-Medien litt, und deshalb den deutschen Lesern angepasst werden musste.
The 2003 Prosecutorial Remedies and Other Tools to End the Exploitation of Children Today act (PROTECT - Public Law 108-21), defines computer images that are indistinguishable from real children engaging in sexually explicit conduct as child pornography, while simple drawings which are easily distinguishable from real children are not considered child pornography.
Diese infame Behauptung, daß Lolikon-Zeichungen nicht illegal wären, stellt die MangasZene glücklicherweise richtig:
Gemäß einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2003 gelten auch Zeichnungen, Comics und Skulpturen als Kinderpornografie, wenn sie solche sexuelle Posen/Akte zum Inhalt haben. Der genaue Wortlaut ist hier zu lesen.
Quelle: Anime News Network, MangasZene
http://www.animexx.de/weblog/415/215564/
Datum: 21.03.2006 11:34
Zum Glück gibt es immer wieder I-Tüpfelchen, auf denen du rumreiten kannst und deinem Leben einen Sinn geben, ne?



Zur News:
Wenn ich mich nicht irre, dann sind Lolikon-Zeichnungen tatsächlich illegal, sofern sie nur schwer von echten Bildern unterscheidbar sind. Ich schätze mal VOR dem 2003 in Kraft getretenen Gesetz wären ALLE Lolikon-Zeichnung legal gewesen, selbst wenn sie mit der Qualität eines Gottfried Helnweins gemalt worden wären...


Einen Besuch Wert:
http://www.gottfried-helnwein.at/
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ach... geht doch alle sterben....
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Datum: 21.03.2006 12:27
http://www4.law.cornell.edu/uscode/html/uscode18/usc_sec_18_00002256----000-.html

(11) the term “indistinguishable” used with respect to a depiction, means virtually indistinguishable, in that the depiction is such that an ordinary person viewing the depiction would conclude that the depiction is of an actual minor engaged in sexually explicit conduct. This definition does not apply to depictions that are drawings, cartoons, sculptures, or paintings depicting minors or adults.
Datum: 21.03.2006 12:46
Schön und gut, aber was soll mir "simple" im Bezug auf Zeichungen vermitteln?

Ich find es einfach lächerlich, dass du hier jemanden anhand eines unklaren Gesetzestextes einen Strick drehen willst.
Gesetze sind leider selten eindeuting, andernfalls bräuchte man nicht soviele Anwälte.

Ich verweise hier einfach mal auf die aktuelle Novelle im österreichischen Zivildienergesetzt. Hier wird ganz einfach das Urteil des Vfgh genommen und zum Nachteil der Zivis interpretiert was das Zeug hergibt.

Wie gesagt... "simple drawings" ist Auslegungssache.

So... ich hab mir das nochmal 5 Minuten durchgelesen...
Es wird doch von "computer images" gesprochen udn dann auf "simple drawing, [...]" verwiesen. Wie ist das zu verstehen?
Wo ist der Unterschied zw. am Computer erstellten Bldern und gezeichneten?

In Summe bleibt mal wieder der fadenscheinige Geschmack zurück dass du kein Leben hast. Andernfalls kann ich mir erklären warum du so einen lächerlichen Privatkrieg gegen die MangasZene führst...
Vorallem wundere ich mich warum du dich im Netz offensichtlich so wunderbar ausdrücken kannst und selbst Amtsenglisch perfekt zu beherrschen scheinst, im Reallife aber nur zu Grunzlauten fähig bist...

Und ja, auf der Aninite hast du mich tatsächlich einmal mit einem Laut bedacht der in etwa so klang: "uagh"
Bei deiner zweiten Wortmeldung klang es dann in etwa so: "nnagh"

Ghostwriter am Werk?
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Datum: 21.03.2006 12:51

> Zur News:
> Wenn ich mich nicht irre, dann sind Lolikon-Zeichnungen tatsächlich illegal, sofern sie nur schwer von echten Bildern unterscheidbar sind. Ich schätze mal VOR dem 2003 in Kraft getretenen Gesetz wären ALLE Lolikon-Zeichnung legal gewesen, selbst wenn sie mit der Qualität eines Gottfried Helnweins gemalt worden wären...

Du irrst. Sämtliche US-amerikanische Fans werden Dir bestätigen, was leckse schreibt. Aber ACHTUNG, in Kanada gilt wiederum genau das was du sagst. Lolikon-Zeichnungen im Sinne von Mangastil gehören auch nicht zu den stark Realitätsnahen, das wurde schon mehrfach bestätigt.
"Ecchi nanoha ikenai to omoimasu!"

"GROSSBUCHSTABEN MACHEN AUSSAGEN AUCH NICHT RICHTIGER." (c) by leckse
Datum: 21.03.2006 13:00
> Du irrst. Sämtliche US-amerikanische Fans werden Dir bestätigen, was leckse schreibt. Aber ACHTUNG, in Kanada gilt wiederum genau das was du sagst. Lolikon-Zeichnungen im Sinne von Mangastil gehören auch nicht zu den stark Realitätsnahen, das wurde schon mehrfach bestätigt.

Wie gesagt, ich glaube nach wie vor dass es eine Unterscheidung zwischen Zeichnung und Zeichnung gibt.

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Datum: 21.03.2006 13:29
> Ich find es einfach lächerlich, dass du hier jemanden anhand eines unklaren Gesetzestextes einen Strick drehen willst.

Es ist eine miese Übersetzung, die die Originalaussage von ANN völlig ins Gegenteil verkehrt. Selbst Babelfish ist in dem Fall akkurater. Den originalen Gesetzestext, der übrigens mehr als eindeutig Zeichnungen, Gemälde, und Skulpturen ausschließt, hätte man für eine einfache, wörtliche Übersetzung der ANN-Meldung nicht gebraucht.

> Wie gesagt... "simple drawings" ist Auslegungssache.

"Simple drawings" ist die Interpretation von ANN.

> Es wird doch von "computer images" gesprochen udn dann auf "simple drawing, [...]" verwiesen. Wie ist das zu verstehen?
> Wo ist der Unterschied zw. am Computer erstellten Bldern und gezeichneten?

Mit computergenerierten Bildern sind in erster Linie Rendergraphiken wie solche durch Poser und ähnliche Programme gemeint. Solche Graphiken werden in absehbarer Zeit nicht mehr von Fotos unterscheidbar sein, so die Befürchtung der Gesetzgeber, und deshalb wollte man Kinderpornographie die "indistinguishable" bzw "wirklichkeitsnah" (die deutsche Entsprechung im StGB) ins Recht einbeziehen, da sonst Bilder, die tatsächliche Handlungen wiedergeben, keine Beweiskraft mehr hätten.

> Und ja, auf der Aninite hast du mich tatsächlich einmal mit einem Laut bedacht der in etwa so klang: "uagh"

Tja, wie man in den Wald hineinruft ...

Im Übrigen werden hier fast alle Newsquellen verwurstet, die ich beobachte. Schließlich verschone ich Focus, Spiegel, Connichi, MDN, SPD und anm.radio bei deutlich harmloseren Sachen auch nicht.
Aus immer wieder gegebenem Anlaß: http://www.leckse.net/profilieren/argumentlos#irl
Datum: 21.03.2006 13:44
> Mit computergenerierten Bildern sind in erster Linie Rendergraphiken wie solche durch Poser und ähnliche Programme gemeint. Solche Graphiken werden in absehbarer Zeit nicht mehr von Fotos unterscheidbar sein, so die Befürchtung der Gesetzgeber, und deshalb wollte man Kinderpornographie die "indistinguishable" bzw "wirklichkeitsnah" (die deutsche Entsprechung im StGB) ins Recht einbeziehen, da sonst Bilder, die tatsächliche Handlungen wiedergeben, keine Beweiskraft mehr hätten.´

Und hier verweise ich auf Gottfried Helnwein. Hier ist nix am Rechner entstanden, sondern gemalt und seine Bilder sehen aus wie Fotografien. Deiner Auslegung nach könnte er also straffrei Kinderpornigrafie malen; immerhin sind es ja "nur Zeichnungen".
Deswegen bin ich der Meinung dass
>Gemäß einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2003 gelten auch Zeichnungen, Comics und Skulpturen als Kinderpornografie, wenn sie solche sexuelle Posen/Akte zum Inhalt haben.
tatsächlich seine Richtigkeit hat. Ich denke nicht dass alle Lolikon-Zeichnungen straffrei sind.

> Tja, wie man in den Wald hineinruft ...
Nur blöd dass ich dich nichtmal irgendwie angesprochen habe... ;) Von daher kannst du dir das mit dem Wald getrost schenken.


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Datum: 21.03.2006 14:02
> Und hier verweise ich auf Gottfried Helnwein. Hier ist nix am Rechner entstanden, sondern gemalt und seine Bilder sehen aus wie Fotografien. Deiner Auslegung nach könnte er also straffrei Kinderpornigrafie malen; immerhin sind es ja "nur Zeichnungen".

War so, und ist so. Schön, daß du genau das bestätigst, was ich eigentlich parodiere. Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf ...

>> Tja, wie man in den Wald hineinruft ...
> Nur blöd dass ich dich nichtmal irgendwie angesprochen habe... ;)

Ich dich auch nicht. Komisch aber auch.
Brisante Alpha-News, selbst für Beta-News zu heiß: http://www.animexx.de/weblog/?kategorie=415

»infam, hassgeladen, nicht wahrheitsgetreu und ins Negative verzerrend« -- Eine entrüstete Mutter
Datum: 21.03.2006 14:12
Was ist nun an der Meldung der MZ falsch?
Es wird auf das Gesetz von 2003 verwiesen und gesagt dass Zeichnungen den Tatbestande von Kinderpornografie erfüllen können.
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Datum: 21.03.2006 14:34
> Was ist nun an der Meldung der MZ falsch?

Die Übersetzung?

ANN (Übersetzung von mir): »[Gesetz von 2003] bezeichnet Computergraphiken, welche nicht von echten Jugendlichen/Kindern unterscheidbar und sexuelle Handlungen darstellen, als Kinderpornographie, während einfache Zeichungen, welche leicht von echten Jugendlichen/Kindern unterscheidbar sind, nicht als Kinderpornographie angesehen werden.«

MangaSzene (wörtlich): »Gemäß einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2003 gelten auch Zeichnungen, Comics und Skulpturen als Kinderpornografie, wenn sie solche sexuelle Posen/Akte zum Inhalt haben.«

Völlig andere Aussage.

> Es wird auf das Gesetz von 2003 verwiesen und gesagt dass Zeichnungen den Tatbestande von Kinderpornografie erfüllen können.

ANN verweist ebenfalls auf das selbe Gesetz von 2003, behauptet aber das völlige Gegenteil.
Brisante Alpha-News, selbst für Beta-News zu heiß: http://www.animexx.de/weblog/?kategorie=415

»infam, hassgeladen, nicht wahrheitsgetreu und ins Negative verzerrend« -- Eine entrüstete Mutter
Datum: 21.03.2006 14:50
Achso, ich dachte das
>The 2003 Prosecutorial Remedies and Other Tools to End the Exploitation of Children Today act (PROTECT - Public Law 108-21), defines computer images that are indistinguishable from real children engaging in sexually explicit conduct as child pornography, while simple drawings which are easily distinguishable from real children are not considered child pornography.
sei aus dem Gesetzestext und nicht die ANN-Meldung.

Na dann... man ergänze die MZ-News um eine Möglichkeitsform und gut ist.
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