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Umfrage

560. Arbeitsrechtquiz 19
Hin und wieder haben wir in der Maßnahme Quizblätter bekommen (kleine und größere), auf denen wir unser Wissen anhand von Multiple-Choice-Aufgaben lösen mussten.
Da bei dem einen oder anderen die Jobsuche aktuell war, gerade aktuell ist oder noch aktuell sein wird, dachte ich, teste ich einfach mal meine Mituser. Ist bestimmt auch für euch interessant. Und nein, ich wusste auch nicht alles auf Anhieb richtig ;-)

Natürlich kann ich nicht zu 100% garantieren, dass die in der Maßnahme uns keinen Scheiß beigebracht haben, denn ich kann nur das wiedergeben, was sie uns beim Korrigieren als "richtige Lösung" genannt haben. Wenn also irgendwo was falsch sein sollte, dann ist es keine Absicht von mir.


Frage: 
In Ihrem Arbeitsvertrag steht: "Das Bruttogehalt bezieht sich auf 45 Arbeitsstunden wöchentlich. Mit der vorgegoltenen Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten."


Hier geht es zur letzten Umfrage:
Arbeitsrechtquiz 18


Quelle:
TOP (Kolping Bildungsagentur)
Die Umfrage ist beendet