Einzelposting: Fünfter Manga-Wettbewerb der DJG Berlin
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>Urheberrecht: Die Rechte der Vervielfältigung, Veröffentlichung und >Verbreitung der Gewinnerbeiträge gehen für den Zeitraum von zwei Jahren nach Einsendeschluss an den Veranstalter über und dürfen bei Bedarf übertragen werden (z.B. an einen Verlag). In diesem Fall wird der Wettbewerbsteilnehmer an einer wirtschaftlichen Verwertung seines Beitrages angemessen beteiligt. Das impliziert, dass ich es nach Einsendeschluss gar nicht hochladen darf, heißt das, ich kann es vor Einsendeschluss irgendwo hochladen? ;) ::[Nighty's Blog]:: :::[Nighty`s Art]::: ::::[Nighty on Twitter]:::: :::::[Nighty on Deviantart]::::: |
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Zuletzt geändert: 19.09.2013 18:27:58 |