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Einzelposting: Fanfic-Hörbücher und -Hörspiele: Wettbewerb


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Von:    Azamir 19.03.2012 19:53
Betreff: Fanfic-Hörbücher und -Hörspiele: Wettbew... [Antworten]
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@ Raider
>Ich will jetzt wirklich nicht gegen Geräuschnutzung an sich argumentieren, ich will ja auch welche benutzen, es geht mir nur darum, dass es wirklich für euch in Ordnung geht, dass auch von anderen Urheber Geräusche geduldet sind.
>(und nach deutschem Urheberrecht wären Geräusche wahrscheinlich auch eh nicht geschützt, weil ich glaub kaum, dass die Werks Vorraussetzungen erfühlt sind...)

VORSICHT!

Nach Urheberrechtsgrundsätzen nicht, ABER es gibt im Bezug auf Tonträgerherstellung LEISTUNGSSCHUTZRECHTE!

Wer einen Tonträger produkziert und dabei das finanzielle Risiko trägt, hat ein Leistungsschutzrecht. Dieses ist kürzer und weit weniger Umfassend als das Urheberrecht an sich, aber es erstreckt sich nach BGH-Rechtsprechung AUCH auf kürzeste Ausschnitte von Sounds. In einem Fall, den ich gelesen habe, ging es um 2 Sekunden Soundbit, die im Sampling verwendet wurden, und wo der BGH aufgrund von Produzentenrechten einen Schadensersatzanspruch bejaht hat.

Solche Produzentenrechte schützen z.B. ac den Hersteller einer CD mit Geräuschen, was diese Sache insbesondere im Samplingrecht sehr sehr dick gemacht hat. Auch wenn man Vogelgezwitscher auf CD bannt, bekommt man dieses Produzententrecht.

Also vorsicht diesbezüglich. Da hierfür aber die Gema nicht zuständig ist, haben wir die in dem Bezug sicher nicht an der Backe. Trotzdem kannst du dich persönlich in Gefahr begeben, wenn du entsprechend geschütztes Material einfach so benutzt.

Aza.
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