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Einzelposting: Wahrung menschlicher Würde, oder Bevormundung Erwachsener?


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Von:   abgemeldet 27.07.2007 21:52
Betreff: Wahrung menschlicher Würde, oder Bevormu... [Antworten]
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Heil Euch!

Ich will folgendes mit Euch diskutieren: In lezter Zeit läuft die FSK ja Amok und gibt immer weniger Filme in letzter Zeit in der kompletten ungeschnittenen (unrated) Fassung frei.

Beispiele: "Texas Chainsaw Massacre: The Beginning", "SawIII", "Hostel 2", "See no Evil", ect.

Das höchste Siegel bei der FSK ist "keine Jugendfreigabe". Wenn die FSK eine Freigabe verweigert, kann man noch zur SPIO/JK gehen, jedoch geben die scheinbar auch nicht immer ihren Segen, bzw. versuchen es manche Label erst gar nicht.

Mir geht's darum: ist das gerechtfertig? Keine Jugendfreigabe heißt, daß keinem Jugendlichen der Film frei zugänglich gemacht werden darf, also nur für Erwachsene. Wenn man jedoch, wie bei oben genannten Beispiele, sagt, der Film ist in der ungeschnittenen Fassung auch für Erwachsene verboten, ist das in meinen Augen bevormundung.

Mir ist schon klar, daß bei der FSK der §131 eine sehr große Rolle spielt. Auch ist mir klar, daß die Hemmschwelle, was Gewalt betrifft, in letzter Zeit sehr gesunken ist und man wieder sehr harte Filme produziert. Jedoch kommt mir vor, oft würfelt die FSK die Freigaben. Zwei Filme die FSK16 bekommen haben, aber meiner Meinung zu hart dafür waren: "Creep" und "Running Scared".
Auch stört mich oft die Willkür, der beanstandeten Szenen. Oft werden Szenen geschnitten, jedoch härtere bleiben unberührt.

Zudem hatten damals das TCM Remake, "Hostel" oder "The Hills Have Eyes"-Remake auch keine Probleme.
Würde die FSK Begründungen dazu abgeben, wäre es für mich evtl. leichter verständlich.
So fühle ich mich aber als Filmfan verarscht und als Erwachsener bevormundet.

Was haltet Ihr von den FSK-Freigaben und der Filmverstümmelungen?

Varg

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