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Ab heute treten ja die Regelungen §13 und §17 des "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz" in Kraft und es gibt ein paar Ausnahmen: Quelle Wenn ich jetzt Reviews schreibe oder eine meine Weblogreihen fortsetze, die ohne Screenshots aus den Filmen oder anderes Material nicht funktionieren, ist das dann noch okay? Ich denke spontan: meine Mewtu-Weblogreihe oder meine Vampirlese/filmtagebuch-Reihe arbeiten viel mit Bildern aus den Filmen, um daran Dinge zu zeigen; meine (Sailor-Moon-)Miss-&Mister-Evil-Universe-Reihe ist ein Schönheitswettbewerb, wo ich die Bilder der Charaktere benutze und ein witzige Texte der Kandidantinnen schreibe… Müssen die Bilder jetzt alle <125kb sein? Oder geht das generell nicht mehr? Ein Beauty-Contest ohne Bilder ist ja irgendwie witzlos. Oder geht es dann, wenn ich die Charaktere alle von Hand male, damit dass dann als Fanart gilt? Oder muss ich einfach nur sehr viel mehr Text schreiben, damit die Bilder weniger als die Hälfte des Beitrags ausmachen? PS: Gilt das für Bilder, die ich auf Mexx hochlade oder auch jene, die ich auf Mexx verlinke, denn meinen Mexx-Speicher habe ich ja längst voll - weshalb ich eine andere Weblogseite für die Bilder benutze. |
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Zuletzt geändert: 02.08.2021 10:23:28 |