MaCoMe #1
Event-Details
Datum
09.06.2012
Offizieller Veranstalter
MaCoMe Team
Größenordnung
3-50
Entfernung
K/A
Eventkategorie
Club- / Gruppentreffen
Adresse
Treffen vor dem Hauptbahnhof, danach verschiedene fototaugliche Plätze, danach Piknik oder besuch beim Asiaten
89073 Ulm
Baden-Württemberg

Datum: 09.06.2012 (Samstag)

Uhrzeit: 12:30 Uhr ( + 15 Minuten warten auf Nachzügler )

Eintrittspreis:

Gibt es keinen. Lediglich etwas klein Geld für 2 Straßenbahn Fahrten.

Damit wir in die Friedrichsau fahren können und auch wieder zurück zum Bahnhof.

Das Bedeutet 2 x 1,90€. Ansonsten ein wenig Kleingeld für evtl. essen gehen, ein Eis oder Ähnlichem.

Geplantes Programm:

1. Zunächst wünschen wir uns einige fleißige Cosplayer. Da wir insgesammt 2 Fotografen haben wollen wir die schöne grüne Kulisse der Friedrichsauf für schöne Cosplay-Fotos nutzen.

Und uns auch entsprechend dafür Zeit nehmen damit ihr schöne Fotos bekommt.

2. Wollen wir auch ein bisschen was von Cosplayern Filmen um ein schönes Cosplayvideo vom Treffen erstellen zu können!

3. Natürlich zusammen sitzen, Quatschen, Musik hören, ConHon kritzeln usw.

4. Wenn möglich ein nettes Foto mit allen die zum Treffen gekommen sind.

Zusätzlich bekommt ihr auch ein kleines Andenken an das Treffen das ihr z.B. sammeln oder in euren ConHon unterbringen könnt.

Zu jedem treffen gibt es so etwas und immer in einem anderen Style!

Es ist wirklich nur eine Kleinigkeit also lasst euch überraschen.

5. Ein kleines Picknick. Da wir uns alle noch nicht kennen möchten wir das jeder für sich einfach eine Kleinigkeit mit bringt + einer Decke zum drauf sitzen!

Natürlich könnt ihr, wenn ihr euch untereinander teils schon könnt auch zusammen etwas für euch organisieren. Wie ihr wollt!

Ein Ende gibt es direkt nicht!

Ihr könnt so lange bleiben wie ihr wollt, könnt oder auch müsst! xD

Ansonsten bitten wir nur noch darum die Regeln für die MaCoMe-Treffen zu befolgen. Die da währen ... Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, nicht mehr und nicht weniger ;)

Wir freuen uns über jeden und hoffen vieles an hübschen Fotos machen zu können! <3

Bitte nicht erschrecken vor der Menge!

Es sind einfach nur viele vor allem Rechtliche Dinge die Wir und ihr je nach Alter unterschiedlich beachten müsst für einen Reibungslosen Ablauf.

Das meiste weiß sowieso jeder und soll nur zur Erinnerung Dienen.

Regeln auf den Treffen:

  • Wichtig ist das auf jedem der Treffen auch die normalen Deutschen Gesetzte herrschen!

  • Des weiteren bitten wir darum Müll der evtl. auf der Wiese entstehen könnte nicht liegen zu lassen. Sondern euren verursachten Müll auch in einen der mitgebrachten Säcke der Orga zu werfen.

  • Alkohol ist in Maßen nicht in Massen erlaubt. Aber auch NUR wenn ihr das entsprechende Alter habt! Auch das Anbieten von Alkohol an minderjährige ist strengstens Untersagt!

  • Das selbige gilt auch für Zigaretten.

  • Dazu möchten wir Raucher darum bitten etwas abseits zu Rauchen. Um einfach Nicht Raucher damit nicht zu stören und vor allem keine Schäden an Cosplays und anderen Dingen anzurichten!

  • Bitte verhaltet euch angemessen. Dazu gehört z.b. das unnötige Beleidigen oder Provozieren.

  • Fasst bitte nichts von anderen Besuchern des Treffens an ohne sie vorher gefragt zu haben!

  • Bei Waffen gelten die allgemeinen Waffen-Regeln die Auch bei Conventions gelten dies Bedeutet;

....> Echte Waffen sind absolut verboten dazu gehören auch Softair und Deko-Waffen

....> Auch unechte, fürs Cosplay Gedachte Waffen bitte nur als solche verwenden und nicht damit gegenseitig bekämpfen.

....> Wenn ihr euch unsicher Seit bezüglich eurer Cosplay-Waffe dann schreibt bitte Lini_Lehita an und fragt einfach nach!

  • Bitte achtet auch darauf wie lange ihr ohne Elternteil euch draußen aufhalten dürft falls ein solches Treffen länger dauert.

WICHTIG!! Einzelne Auszüge für den Jugendschutz:

An diese Dinge haben alle sich zuhalten Da uns dies das Gesetz so vorgibt!!!

§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Weiteres dazu gibt es hier zum nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Und alles weitere allgemein auf dieser Homepage zu finden. http://www.gesetze-im-internet.de/index.html

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Liebe/r User/in,

Da der Eventkalender sich noch in der Beta befindet, wird diese Funktion erst später zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für dein Verständnis!

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