Zum Inhalt der Seite

Einzelposting: MangasZene 14 erschienen


Links hierher: http://www.animexx.de/forum/thread_50477/-1/10793619569016/
http://desu.de/5JtEWgw




Von:    leckse 31.03.2003 12:52
Betreff: MangasZene 14 erschienen [Antworten]
Avatar
 
> Nur aus Neugier: Du hast doch im MZ Forum die Bonenkai in Grund und Boden getrampelt. Die MZ hat diese Kritik an der Bonenkai ernst genug genommen, sie ihrer breiten Leserschaft (auch jenen ohne Internet) zugänglich zu machen. Ist das nicht eher schmeichelhaft für dich?

Die Entscheidung mich geehrt zu fühlen, möchte ich gerne noch selbst fällen. Die Art wie ich zitiert wurde, nämlich mit verfälschtem Text und Kontext, gibt auch keinen Anlaß dazu, sich dabei geschmeichelt zu fühlen. Ich glaube auch kaum, daß es primäre Absicht war, die Kritiken einer breiten Leserschaft zugänglich zu machen, sondern einfach schnell vor (nach?) Redaktionsschluß noch vier Seiten voll zu bekommen. Jedenfalls wurde es so im Forum angedeutet. Was die allgemeine Kritikfähigkeit angeht: Darüber schweigt man lieber. Das Posting von Nasan spricht eh schon Bände genug.

> Hast du noch nie irgendwo etwas aus einem Forum, einem Chatroom ect. zitiert, ohne das mit der Person vorher genau abzusprechen und deren Erlaubnis einzuholen?

Ja, habe ich. Auch auf meiner Website habe ich eine Sektion mit vielen Zitaten, aus Foren und Chats. Unterschied ist es allerdings, daß es sich um einzelne Sätze handelt, denen die Individualität (und Intelligenz -_^) fehlt. Weiters sind auch die Namen abgeändert, um auch mit dem Persönlichkeitsrecht nicht in Konflikt zu kommen.

> Ich bin rechtlich nicht bewandert, aber du hast mich neugierig gemacht. Kann man jemanden also tatsächlich verklagen, wenn der eine öffentlich gemachte Aussage in einem öffentlichen Medium zitiert?

Wenn es sich um ein Zitat im Sinne vom Zitatrecht handelt, ist das ohne weiteres erlaubt. Es sollte eben immer das Maß gewahrt werden, und nicht mehr zitiert werden, als unbedingt notwendig. Die Texte einfach dreist aus dem Netz zu kopieren fällt allerdings aus gutem Grund nicht darunter. Und wenn man das auch noch mit kommerziellen Absichten in fünfstelliger Auflage verkauft, darf man das getrost als asozial bezeichnen.

> Also wenn in der Zeitung eine Aussage steht, die ein Politiker im Fernsehen gemacht hat, kann der Politiker die Zeitung verklagen?

Ich glaube, das würde hier den Rahmen sprengen.

> Hast du schon Klage eingereicht?

Nein. Sollten anderweitige Maßnahmen nicht fruchten, wird dieser Schritt aber wohl notwendig werden.

> Worauf wirst du plädieren? Einstampfen der Ausgabe der MZ oder einer finanziellen Entschädigung in mehrstelliger Höhe?

Eine öffentliche Entschuldigung wäre Grundvoraussetzung, bei der ich nicht mit mir verhandeln lasse. Weiteres wäre optional, aber "nice to have". Die Ausgabe einzustampfen wäre wohl mit Kanonen auf Schmierfinken geschossen, vor allem, weil es zur Schadensbegrenzung kaum mehr beitragen würde. Finanzielle Entschädigung ist sicher nicht verkehrt, wenn schon beim Seitenhonorar geknausert wurde. Diese sollte IMO allerdings auch an alle Betroffenen geleistet werden.

BTW: Solche Konflikte sollten eigentlich außergerichtlich und mit Selbstverständnis gelöst werden können. IMHO ist es ein charakterliches Armutszeugnis der Verantwortlichen, wenn man dazu erst juristische Schritte einleiten muß.
PGP, KAN und viel sinnloses auf http://www.leckse.net/

Zurück zum Thread