COS@PARK
Event-Details
Datum
02.07.2016
Offizieller Veranstalter
COS@PARK
Größenordnung
500-2000
Entfernung
K/A
Kontakt
d.fischer@cos-at-park.de / c.eger@cos-at-park.de
Eventkategorie
Regionales A/M-Treffen
Adresse
Blumenstr.2
68766 Hockenheim
Baden-Württemberg

Dieses Treffen richtet sich an alle Anime/Manga Fans im Rhein-Neckar-Kreis.

Wir möchten jedem die Möglichkeit geben sich zentral hier im Rhein-Neckar-Kreis zu treffen und

jede Menge Spaß :)

Samstag

7€

Sonntag

6€

Verkaufsstände/Zeichner/Special Guest

Badge-4-Fan

http://stores.ebay.de/badges4fans/

My-little-Neko

http://www.my-little-neko.de/

Amarantus Costumes

http://de.dawanda.com/shop/AmarantusCostumes

Mc-Schenkel

http://www.mc-schenkel.de/

Paper Street Comic Company

http://www.paperstreetcomiccompany.com/


Zeichner

Pan Haukatze

https://www.facebook.com/PanHaukatze/

Chibi's Cosplay Chaos

https://www.facebook.com/Chibis-Cosplay-Chaos-472756842882914/

Orangenbaum

https://www.facebook.com/orangenbaum.art/

Alessandro Brancaccio

https://www.facebook.com/ale.rubinery

Nicole Wilhelm

Otaku Design

https://www.facebook.com/OtakuuuDesign/

nur 02.07.16

Jacqueline's Artworks

https://www.facebook.com/jacquelines.artworks/

nur 03.07.16


Special Guest

Lilly Fortune

https://www.facebook.com/lillyfortunecosplay/?qsefr=1

Lini Lehita

https://www.facebook.com/lini.lehita/

Wir haben ein paar wichtige und notwendige Regeln für das Event zusammengestellt. Wir bitten euch, die Regeln vollständig und aufmerksam durchzulesen, damit das Event ohne Zwischenfälle stattfinden kann.

Neben der offiziellen Parkordnung gelten an den Eventtagen unsere Eventregeln sowie die Waffenregeln (nach dem deutschen Waffengesetz)

Eventregeln:

Es besteht totales Drogenverbot. Berauschte Personen, so behält sich der Veranstalter vor, werden ausgeschlossen und gegebenenfalls zur Strafverfolgung der örtlichen Behörde übergeben.

Kinder unter 14 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson.

Das Personal behält sich das Recht vor, jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen.

Auf der Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, d.h. alle Besucher müssen jederzeit einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

Die Übernachtung auf dem Parkgelände ist grundsätzlich nicht möglich.

Im gesamten Parkbereich herrscht Rauchverbot.

Lebende Tiere sind verboten. Einzige Ausnahme sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung Behinderter trainiert sind (z. B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Sollten dennoch Tiere mit zur Veranstaltung gebracht werden, so informieren wir die Polizei sowie den Tierschutz und es kommt zur Anzeige.

Das Mitbringen von Speißen und Getränken ist nicht gestattet. Mitgebrachte Speißen und Getränke werden am Eingang entsorgt.

Der Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Widerrechtliche Entsorgung wird mit einer Reinigungspauschale von 50,- € sowie einem eventuellen Ausschluss vom Event geahndet. Den Weisungen des Personals (Organisation und Sicherheit) ist stets Folge zu leisen. Im Zweifelsfall hat die Organisation das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Waffenregeln:

Eines der wichtigsten Bestandteile eines Cosplays sind Waffen aller Art. Denn was wäre ein Held (oder wahlweise Bösewicht) ohne sein mächtiges Schwert, die furchteinflössende Axt oder den magischen Stab? Um euch im Voraus bei der Wahl eurer Materialien zu unterstützen und euch zu informieren, welche Waffen dem deutschen Waffengesetz nach auf einer Veranstaltung unserer Grössenordnung getragen werden dürfen, findet ihr hier einige Informationen. Vor Ort am Haupteingang der Veranstaltung wird es einen sogenannten "Waffencheck" geben. Die Funktion des Waffenchecks ist es, die Waffen der Besucher zu inspizieren, zu klassifizieren und ggf. während der Convention zu lagern. Wir bitten euch, dort eure Waffen zur Kontrolle vorzuzeigen. Das Personal des Waffenchecks wird sich eure Waffe anschauen und aufgrund der unten beschriebenen Punkte entscheiden, unter welche Kategorie die Waffe fällt.

Damit euer dargestellter Charakter vor Ort nicht seine Waffe abgeben und wehrlos über die Convention ziehen muss, bitten wir euch darum diese Regeln gut durchzulesen und euch auf der Convention und ggf. beim Bau der Waffen daran zu orientieren. Wir danken für eure Mithilfe.

Wir unterscheiden Waffen in drei Klassen:

  1. Erlaubte Waffen

  2. Beanstandete Waffen

  3. Verbotene Waffen

  4. Erlaubte Waffen

... kommen problemlos ins Gebäude und dürfen während der gesamten Con getragen werden. Um sicherzugehen und eventuellen späteren Ärger zu vermeiden, zeigt eure Waffe im Zweifel bitte trotzdem am Waffencheck vor und lasst euch dort das OK geben. Vielen Dank für eure Kooperation.

Erlaubte Waffen sind z.B.: Alle die nicht unter die nachfolgend genannten Punkte fallen; Plastikspielzeug und LARP-Waffen. Erlaubte Materialien: Plastik, Schaumstoff, (weiches) Holz unter 80cm Länge

  1. Beanstandete Waffen

... werden beim Eintritt abgenommen und gegen einen Beleg in unserem Waffencheck bzw. einem separaten Raum gelagert. Werden die Waffen für z.B. den Cosplaywettbewerb benötigt, so werden sie vor Beginn des Wettbewerbs zur Bühne gebracht und dürfen nur für diesen Wettbewerb auf der Bühne getragen werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen mit dem ausgehändigten Beleg wieder abgeholt werden.

Beanstandete Waffen sind z.B.: Gegenstände die ein zu hohes Verletzungsrisiko darstellen, wie Holz über 80 cm Länge oder zu sperrige Gegenstände.

  1. Verbotene Waffen

... dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

Verbotene Waffen sind z.B.: Echte Schusswaffen (auch ungeladen), Softair, Gaspistolen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik, Wurfwaffen, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen, Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen.

Rechtliche Grundlagen

Auszug aus dem "Deutschen Waffengesetz (WaffG)":

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(…)

(2) Waffen sind

  1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

tragbare Gegenstände,

a)

die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b)

die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1)Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

a)

Seit dem 1. April 2008 ist es nun gemäß § 42 a Waffengesetz verboten, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (sogenannte Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm jederzeit griffbereit in der Öffentlichkeit zu tragen. Der Transport ist nur noch in einem verschlossenen Behältnis möglich, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße in einer Höhe bis zu 10.000 Euro sowie mit Einziehung der Waffe geahndet werden – dies gilt übrigens auch für Minderjährige.

(2)(…)

(3)(…)

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

  1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden.

(…)

Vielen Lieben Dank an unsere Besucher, Aussteller, Zeichner, Künstler und Helfer wir haben für euch hier paar Presseberichte rausgesucht viel Spaß damit.

MORGENWEB:

http://m.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/hockenheim/fotostrecken-hockenheim/hockenheim-treffen-von-cosplayern-im-stiegwiesenpark-1.2861070

Heidelberg 24:

http://www.heidelberg24.de/region/hockenheim-cos-at-park-bunte-kostueme-erster-cosplay-veranstaltung-gartenschaupark-6538064.html

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Da der Eventkalender sich noch in der Beta befindet, wird diese Funktion erst später zur Verfügung gestellt.

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